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Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Bilder und Begriffe.
Hg. von Werner Paravicini, bearb. von Jan Hirschbiegel und Jörg Wettlaufer.
Residenzenforschung 15 II, Teilbd. 1+2, Thorbecke Verlag, Ostfildern 2005.
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    Internet


    Bis in das 17

    Bis in das 17. Jh. hinein hatte eine Res. im dt. Reich fast immer den drei Funktionsbereichen Wohnen, Wirtschaften und Verteidigung zugl. zu dienen. Während Verteidigung und Wirtschaften sowohl eine auch in Details aussagekräftige Bauüberlieferung (z.B. Schießscharten, Brunnen) zurückgelassen haben und in ihren techn. Hauptabläufen unter Zuhilfenahme von weiterem Quellenmaterial recht gut zu rekonstruieren sind, stellt die Analyse der ma. Wohnbereiche die Forschung vor beträchtl. Probleme. Zwar ist auch der Verteidigung wie dem Wirtschaften eine semant. Komponente eigen, dies gilt jedoch in weitaus höherem Maße für das Wohnen. Hier ist die bedeutungsgenerierende Handlung so eng mit der Gesamtheit der materiellen Umgebung verbunden, daß Beschränkungen auf bes. gut überlieferte Artefakte wie etwa steinerne Außenmauern nur ein sehr verzerrtes Bild abgeben. Leider ist festzustellen, daß für die Zeit des späten MA vor der Mitte des 15. Jh.s nicht nur die Überlieferung der Primär- und Sekundärquellen bes. lückenhaft ist, sondern daß auch das Interesse der einschlägigen Forschung seit dem 19. Jh. auffällig gering war und immer noch ist. Ausführl. Schrift- und Bildquellen, die zumindest ein typisiertes Bild vom Wohnen in einer Res. abgeben könnten, setzten erst im Laufe des 15. Jh.s im Zuge einer kulturellen Entwicklung ein, die in ihrem Fortschreiten gleichzeitig einen Großteil der baul. und anderen materiellen Zeugnisse durch Neuschöpfungen verschwinden ließ. Um so wichtiger ist es für eine zukünftige Forschung, systemat. Fragen an die verbleibende Überlieferung zu stellen. Die Darstellung des ma. Wohnbereichs dt. Res.en kann deshalb zur Zeit nur in sehr groben Zügen erfolgen.

     

    1200-1450

    Auch wenn Veränderungen in den späteren Zentralorten die Überlieferung in Einzelfällen verschleiert haben könnten, so ist doch davon auszugehen, daß sich eine spätma. Burg oder ein Schloß, auch wenn es für die zeitweilige Aufnahme eines Fürstenhofes vorgesehen war, in seinen baul. Aufwand der Wohnbereiche oft nicht grundsätzl. von anderen Adelssitzen unterschied. Es war allg. üblich, daß Landesherren im Rahmen ihrer Reiseherrschaft verschiedene Besitzungen aufsuchten und sich dort mit einem recht bescheidenen Raumprogramm zufrieden gaben.

    Adeliges Wohnen tendierte zur Einnahme der Obergeschosse, so daß fast alle aufwendigeren Wohnbauten für die Herrschaft mehrgeschossig waren. Die Gestalt dieser Wohnbauten konnte sich je nach landschaftl. Gepflogenheiten unterscheiden: Es waren sowohl Häuser auf einem regelmäßigen langgestreckten oder unregelmäßigen Grundriß üblich als auch Wohntürme. Es war noch kaum üblich, architekton. aufwendige Treppenanlagen zu errichten; Freitreppen, relativ enge Wendeltreppen, geradläufige Mauertreppen und Holztreppen im Inneren dienten der vertikalen Kommunikation. Da es in Mitteleuropa weit verbreitet war, Binnenwände auch in Steinbauten aus Holz aufzuführen und diese Einbauten in der Regel heute nicht mehr erhalten sind, ist nur selten eine Vorstellung vom vollständigen Raumsystem einer spätma. Res. zu erlangen. Ein im Gesamtbauprogramm gut erhaltenes Beispiel ist die Burg, die Ks. Karl IV. ab 1357 in Lauf an der Pegnitz errichtete, und wo im ersten Obergeschoß des zweigeschossigen Wohnbaus neben dem Großen Saal nur zwei weitere, ebenfalls fast saalartige Räume vorhanden sind, darunter die sog. "Kaiserkammer", der vermutl. Wohn- und Schlafraum des Kaisers (#Abb. 1 und 2#). Es handelt sich um einen etwa sechs mal neun Meter großen rechteckigen Raum, der durch ein zweijochiges Kreuzrippengewölbe abgeschlossen wird. Ein Durchgang in der Außenmauer führte ehem. zu einem Aborterker, ein weitverbreitetes Ausstattungsmerkmal hochrangiger Wohnräume seit dem HochMA.

    Die (allerdings z.Z. nur punktuell erforschte) Bauüberlieferung gibt Grund zu der Annahme, daß bis in das 14. Jh. selbst bei hochgestellten Personen weitgehend mit einräumigen Wohnungen gerechnet werden muß. So standen dem Ebf. von Trier in dem zw. 1300 und 1317 erbauten Wohnturm Ramstein und in dem ab 1356 errichteten Wohnturm der Deuernburg (Burg Maus) jeweils ein kombinierter Wohn- und Schlafraum zur Verfügung, Analoges galt für den Ebf. von Mainz in dem 1338/45 erbauten Wohnturm von Eltville. Schon die Raumdimensionen, aber auch einzelne Bild- und Schriftquellen weisen daraufhin, daß die Wohnräumen durch mehrere Personen belegt waren, man bspw. also kaum jemals allein schlief. Seit der zweiten Hälfte des 14. Jh. gibt es Indizien (2. Bauphase des Wohnturms der Deuernburg / Burg Maus am Rhein, Bernhardsbau auf Hohen-Baden) für eine vereinzelte Einführung mehrräumiger Wohnungen (Stuben-Appartement) (Herrmann 1995). Die geographische Lage der Objekt läßt dabei an Einflüsse aus dem frz. Kulturbereich denken. Hier sind dringend weitere Forschungen nötig.

     

    1450-1550

    Es ist kein Zufall, daß das heutige Wissen um räuml. Struktur und Gestalt von Wohnbereichen dt. Res.en an der Grenze zw. MA und Neuzeit erhebl. umfangr. wird als jenes aus den vorangehenden Epochen. Dies liegt nicht nur an der erhebl. aussagekräftigeren Quellenlage, sondern ist auch der Tatsache geschuldet, daß nun von nun an für den Wohnbereich dt. Res.en deutl. größerer architekton. Aufwand getrieben wurde.

    Wenn der derzeitige Eindruck nicht trügt, hatte sich im Laufe des 14. Jh.s ein gewisses Kulturgefälle im Bereich des Wohnkomforts von Residenzschlössern zw. dem deutschsprachigen Bereich und Frankreich im W herausgebildet. Ein Indiz für einen gewissen Nachholbedarf sind die zahlreichen Baumaßnahmen in den größeren Residenzstädten in der zweiten Hälfte des 15. Jh.s, die ältere Anlagen durch neu errichtete Wohnbauten modernisierten (z.B. Dresden um 1468, Ingolstadt um 1470, Meißen 1470, Merseburg um 1471, Würzburg um 1477, Mainz 1478, , Salzburg um 1482, Burghausen um 1482, Torgau 1483, Wittenberg 1489, Brüssel, Marburg 1493, Innsbruck um 1494, Prag 1501). Daß dabei die Gesamtfläche am Wohnräumen signifikant erhöht wurde, wird nicht nur durch Neubauten angedeutet, die fallweise über die Grenzen der alten Mauerringe hinausgingen, sondern v.a. durch die Tatsache, daß erst ab diesem Zeitpunkt herrschaftl. Wohnräume in den Dachzonen angesiedelt wurden, die nun durch charakterist. Kränze von Zwerchhäusern belichtet wurden (zuerst nachweisbar in der Albrechtsburg über Meißen 1471, dort noch in Form der frz. Lukarne).

    Ein Grund für diese quantitative Expansion dürfte die zunehmende Binnendifferenzierung der Raumprogramme gewesen sind, für die westl. und südl. Res.en Vorbilder abgaben. Allerdings scheint im deutschsprachigen Raum v.a. der Grundimpuls der Ausdifferenzierung von den benachbarten Hofkulturen, und hier v.a. dem burgundisch-frz. Bespielen, übernommen worden zu sein; in der konkreten Umsetzung ging man eigene Wege. Eine Wurzel für diese Verschiedenheit der Strategien war die steigende Wertschätzung des durch einen Hinterladerofen rauchfrei beheizten Raumtyps der Stube in einem Gebiet, das sich beginnend mit dem Rheinland nach O erstreckte (Hähnel 1975). Zuvor wurden die einzelnen Wohnräume in der Regel durch Kamine beheizt. Mit Verbreitung des Ofens ersetzte oder ergänzte dieser nun in auffälliger Weise nicht diese Kamine in den jeweiligen Räumen, sondern es wurde dem weiterhin ofenlosen Schlafraum ein zusätzl. Wohnraum vorgeschaltet, der nun als Stube ofenbeheizt war. So verbreitete sich im Laufe des 15. Jh.s jene Wohnsituation, die in der kunsthistor. Forschung zur Unterscheidung der frz. Appartementbildung als Stuben-Appartement bezeichnet wird und neben Stube und Kammer noch weitere Nebenstuben als Rückzugsräume zum persönl. Gebrauch ihrer Bewohner und Hinterkammern für Bedienstete umfassen konnte (Hoppe 1996).

    Um 1510 besaß das gerade neu gebaute kursächs. Schloß Wittenberg im Kernbereich 14 fast gleich große Stubenappartements, zu denen wenig später noch ein paar in dem ebenfalls neu gebauten Vorschloß hinzukamen. Um 1547 gab es in der kursächs. Hauptres. Torgau mind. 21 Stubenappartements. Die Gesamtbelegung der Räume zu einem bestimmten Zeitpunkt ist kaum zu rekonstruieren, grundsätzl. läßt sich jedoch nachweisen, daß die Gestalt und Position eines Appartements, die es in der schloßinternen Hierarchie einnahm, wesentl. Kriterien für die fallweise Vergabe der Räume darstellten. Zu den Bewohnern dieser Appartements gehörten natürl. der Schloßherr und (falls vorhanden) seine Ehefrau, denen jeweils eine eigene Raumfolge zur Verfügung stand (Frauen- und Männerwohnräume). Diese herrschaftl. Appartements unterschieden sich oft hinsichtl. ihrer Größe, Ausstattung und Lage nicht wesentl. von einer Reihe weiterer, fast gleichwertiger Wohngemächer. In ihnen konnten fsl. Verwandte oder hohe Gäste untergebracht werden. So gab es im Wittenberger Schloß um 1510 ein dem kfsl. gleichendes Appartement für den Bruder und Mitregenten des Kfs.en, und ein weiteres für einen zweiten Bruder, falls sich dieser vorübergehend in Wittenberg aufhielt. Im Torgauer Schloß sind Appartements für fsl. Brüder und Witwen belegt. Bes. aufwendige Wohnungen konnten in Ermangelung eines adäquaten Nutzers auch längere Zeit leer stehen. Ein extremes Beispiel dieser Praxis waren Appartements, die nur dem Ks. oder zumindest den höchstrangigen Besuchern vorbehalten waren, wie um 1540 in Neuburg a. d. Donau und in der Stadtres. Landshut, später dann in den Kaiserzimmern der Münchener Herzogsres. von 1612.

    Von der großen Anzahl von Hofangehörigen übernachteten viele außerhalb des Schlosses und suchten dieses nur für ihren Hofdienst bzw. Arbeit auf. Trotzdem besaßen aber auch einige von ihnen, eigene Appartements im Kernschloß. So wohnten im Torgauer Schloß 1563 der Hausmarschall, d. h. der ständig vor Ort anwesende Befehlshaber, und der Rentmeister im Torflügel. Diese Appartements haben sicherl. auch als Amtsräume ihrer Bewohner gedient. Zusätzl. gab es eine Reihe kleinerer Appartements, oft in den Dachräumen, die von niederrangigen Hofangehörigen wie Schneidern oder anderen Handwerkern bewohnt wurden.

    Wann die tägl. Mahlzeiten zu Hofe in eine saalartige Stube verlegt wurden, ist ebenfalls zur Zeit nicht genauer anzugeben. In der Zweiten Hälfte des 15. Jh.s sind die Belege für solche Hofstuben bereits zahlr. Zusätzl. standen innerhalb der Frauenwohnbereiche kleinere Speiseräume, sog. Tafelstuben zur Verfügung. Ab den 1520er Jahren kam der neue funktionale Raumtyp der Herrentafelstube für die Mahlzeit des Fs.en und seines engsten Gefolges auf.

     

    1550-1650

    Bis in die Mitte des 17. Jh. änderten sich Zahl und Struktur der Wohnräume in dt. Res.en nur wenig. Noch in dem 1643 errichteten Residenzschloß Friedenstein in Gotha dominierte der Große Saal, während die einzelnen Wohnungen jeweils einen vergleichsweise beschränkten Raum umfassen. Dieses Verhältnis sollte sich erst im Laufe der zweiten Jahrhunderthälfte grundlegend ändern. Eine Ausnahme bildeten jedoch schon im 16. Jh. die (nicht erhaltenen) ksl. Wohnräume in Wien und Prag, sowie die Wohnungen von Hzg. und Hzg.in in der Res. in München, wo jeweils komplizierte und funktional ausdifferenzierte Raumsequenzen die Appartements bildeten.

    L. Albrecht 1995. – Biller 1993. – Biller, Thomas/Großmann, Georg Ulrich: Burg und Schloss. Der Adelssitz im deutschsprachigen Raum, Regensburg 2002, hier S. 107-134. – Biller, Thomas: Burgmannensitze in Burgen des deutschen Raumes, in: Château Gaillard 21 (2002) S. 7-16. – Burgen in Mitteleuropa, 1, 1998, 2, 1999, vor allem S. 260ff. – De Jonge, Krista: Het paleis op de Coudenberg te Brussel in de vijftiende eeuw. De verdwenen hertogelijke residenties in de Zuidelijke Nederlanden in een nieuw licht geplaatst, in: Belgisch Tijdschrift voor Oudheidkunde en Kunstgeschiedenis/ Revue belge d’archéologie et d’histoire de l’art 61 (1991) S. 5 - 38. – De Jonge 1999. – Durdík, Tomás: Von der Burg zum Schloß. Die Hauptentwicklungslinien der böhmischen Burgenarchitektur des 14. Jahrhunderts, in: Der frühe Schloßbau und seine mittelalterlichen Vorstufen., München u.a. 1997 (Forschungen zu Burgen und Schlössern, 3), 153-170. – Grossmann 1979. – Gutbier, Reinhard: Der landgräfliche Hofbaumeister Hans Jakob von Ettlingen. Eine Studie zum herrschaftlichen Wehr- und Wohnbau des ausgehenden 15. Jahrhunderts, 2 Bde., Marburg a.d. Lahn 1973. – Hähnel 1975. – Herrmann 1995. – Hoppe 1996. – Meckseper, Cord: Raumdifferenzierungen im hochmittelalterlichen Burgenbau Mitteleuropas, in: Château Gaillard 20 (2002) S. 163-171. – Wirtler 1987.

    Stephan Hoppe

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