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Mitteilungen der
Residenzen-Kommission
der
Akademie der
Wissenschaften zu Göttingen
Sonderheft 7
Werner Paravicini (Hg.)
Das Gehäuse der Macht
Der
Raum der Herrschaft im interkulturellen Vergleich
Antike, Mittelalter, Frühe Neuzeit
Kiel 2005
Das
gehäuse der Macht
Der Raum der Herrschaft im
interkulturellen Vergleich
Antike, Mittelalter, Frühe
Neuzeit
herausgegeben von
Werner Paravicini
Mitteilungen
der Residenzen-Kommission
der
Akademie
der Wissenschaften zu Göttingen
Sonderheft 7
Kiel 2005
ISSN 1617-7312
Herstellung:
Vervielfältigungsstelle
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Titelvignette:
Vorderkiemen-Schnecke
Aus: Ernst
Haeckel: Kunstformen der Natur. Zweite Sammlung. Fünfzig
Illustrationstafeln mit beschreibendem Text, Leipzig und Wien 1900-1904, hier
Tafel 53
Inhalt
Werner Paravicini, Das Gehäuse der Macht. Einleitung und
Zusammenfassung............................ 7
Rolf Gundlach, „Horus im Palast“ – Legitimation,
Gestalt und Wirkungsweise des
politischen Zentrums im pharaonischen Ägypten....................................................... 15
Natascha Sojc, Das Herrschen auf dem Palatin in Rom im 1. und 2.
Jh. n. Chr........................... 27
G.
Ulrich Großmann, Was
bedeutet Macht am Castello del Buonconsiglio?.............................. 35
Peter-Michael Hahn, Das Residenzschloß der frühen Neuzeit.
Dynastisches Monument
und Instrument fürstlicher Herrschaft........................................................................ 55
Reinhard Zöllner, Burg, Tempel, Park: Herrschaftliche
Architektur im frühneuzeitlichen
Japan (16.-19. Jahrhundert).................................................................................... 75
Autoren..................................................................................................................................... 89
Das
Gehäuse der Macht
Einleitung und Zusammenfassung
WERNER
PARAVICINI
Am 16. September 2004 hat die
Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen unter dem
Titel dieses Heftes auf dem Historikertag zu Kiel eine Sektion veranstaltet,
deren Ergebnisse hier (nicht ganz vollständig) vorgelegt werden. Die
Veranstaltung setzte sich drei Ziele: ein institutionelles, ein vergleichendes
und ein sachlich-inhaltliches.
I
Von dem Bild des leeren Gehäuses ausgehend, aus
dem alles Leben gewichen ist und das desto mehr einer Ergänzung und Erklärung
bedarf, um wieder verständlich zu werden, wollte die Sektion zunächst ein
neueres Forschungsgebiet in denjenigen deutschsprachigen Institutionen
präsentieren, die darin hauptsächlich tätig sind. Das sind: die
Wartburg-Gesellschaft zur Erforschung von Burgen und Schlössern, Eisenach,
vertreten durch den Generaldirektor des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg
und Bamberger Professor G. Ulrich Großmann, einen ausgewiesenen
Bauforscher; weiter der Rudolstädter Arbeitskreis zur Residenzkultur,
Rudolstadt, in dessen Namen der Potsdamer Professor und
Frühneuzeit-Adelsforscher und Hofestheoretiker Peter Hahn sprach. Beide noch
junge Organisationen haben ihren Sitz in einem neuen Bundesland, in Thüringen,
wo, wie auch die Landsausstellung „Thüringen, Land der Residenzen“ zu
Sondershausen unlängst gezeigt hat, nach der Wiedervereinigung langer
Nachholbedarf so energisch aufgeholt wird, daß von Spitzenforschung die Rede
sein darf. Vorgesehen war auch Frau Professor Grete Klingenstein, Obfrau der
Historischen Kommission bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften,
Wien, wo in logischer Konsequenz lokaler und zugleich europaweiter Geschichte
bemerkenswerte Untersuchungen zu den Höfen der Habsburger angestellt werden.
Leider war der Arbeit dort aber so viel, daß Frau Klingenstein, die über „Macht,
Raum und Majestät im Wien des 18. Jahrhunderts“ sprechen wollte, im letzten
Augenblick ihr Kommen absagen mußte. Da von Absagen die Rede ist, sei auch
vermerkt, daß wir den wichtigen Beitrag der Archäologin Dr. Natascha Sojc (München)
zum namengebenden Palast schlechthin für diesen Band nur in einer Kurzfassung
haben einfangen können.
Beteiligt hat sich zudem das Deutsche Historische Institut
in Paris, denn auch dort wird intensive (burgundische) Hofforschung betrieben:
Die Datenbank „Prosopographia Burgundica“ eröffnet im Netz Zugang zu den
täglichen Gagenabrechnungen der Haushaltung, eine Heroldsdatenbank ist im
Aufbau, die Hofordnungen Herzog Philipps des Guten von Burgund erschienen
soeben im Druck, diejenigen Karls des Kühnen sind in Arbeit, ein Band „Paris,
capitale des ducs de Bourgogne“ geht soeben zum Verlag, ein größeres Kolloquium
zum Thema „La cour de Bourgogne et l’Europe“ ist in Vorbereitung.
Organisator war die Residenzen-Kommission der Akademie der
Wissenschaften zu Göttingen, jene Gründung des unvergessenen Hans Patze. Er
schuf mit ihr die weltweit erste Institution, die sich ausdrücklich der
Residenzen- und Hofesforschung widmete, und dies schon im Jahre 1985. Die
anglo-amerikanische „Society for Court Studies“ zog zehn Jahre später nach.
Erst allmählich entwickelt sich in Frankreich die nötige Aufmerksamkeit für
andere Höfe als denjenigen des Königs: Die Ausstellungen des Jahres 2004 in
Paris, Dijon, Bourges und Blois galten nicht nur Karl VI., sondern eben auch den
Herzögen von Burgund, Berry und Orléans. Die auf Versailles zentrierten
Arbeiten befreien sich indes nur zögerlich vom Primat der Kunstgeschichte. Die
Prioritäten der Göttinger Kommission, die 1990 ihre Arbeitsstelle nach Kiel
verlegte (wo auch Gerhard Fouquet, Ausrichter des Kieler Historikertages, und
der Kunsthistoriker Uwe Albrecht als Kommissionsmitglieder wirken), haben
allerdings inzwischen gewechselt: Erst Hofes-, dann Residenzenforschung heißt
es schon seit geraumer Zeit und aus dem ursprünglichen Plan, alle Residenzen
nach einheitlichem Schema monographisch zu behandeln, ist eine umfangreiche
Veröffentlichung geworden, deren erster Teil im Jahre 2003 bereits erschienen
ist: „Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich“ heißt der Haupttitel,
und der erste Teil („Ein dynastisch-topographisches Handbuch“) behandelt in
zwei Bänden getrennt „Dynastien und Höfe“ und „Residenzen“, auf zusammen mehr
als 1600 Seiten. Ende 2005 oder spätestens Anfang 2006 wird vorliegen Teil 2: „Bilder
und Begriffe“, im Jahre 2007 folgt Teil 3: „Texttypen“; danach ist noch an
einen Teil 4 gedacht, der nach den Reichsfürsten auch die Grafen und Herren
behandelt. So wie die „Wartburger“ ihre „Forschungen zu Burgen und Schlössern“
und in kleinen Monographien die „Burgen, Schlösser und Wehrbauten in
Mitteleuropa“ veröffentlichen, und die Rudolstädter ihre „Rudolstädter
Forschungen zur Residenzkultur“ und „Schriften zur Residenzkultur“, bringt die
Residenzen-Kommission die Reihe „Residenzenforschung“ heraus; zuletzt erschien
Bd. 17: „Der Fall des Günstlings“, Ertrag ihres 8. Symposiums in Neuburg an der
Donau. „Der Hof und die Stadt“, Thema des 9. Symposiums in Halle, wird
2006 erscheinen, rechtzeitig zum 10. Symposium, das in Gottorf/Schleswig dem
Thema „Hofwirtschaft“ gewidmet sein wird.
Die Kommission sollte noch durch eine zweite Person
vertreten sein, Professor Karl-Heinz Spieß, der als princeps spätmittelalterlicher
Fürstenforschung in Greifswald lehrt. Ihm war die Zusammenfassung der
Sektionsvorträge zugedacht. Auch er hat kurzfristig absagen müssen: Heutiges
Professorendasein ist bei intaktem Verantwortungsgefühl und wissenschaftlichem
Eros ein stetiger Kampf und keineswegs mehr ein gemütvolles Musizieren am
Schreibtisch.
II
Zum anderen aber wollte die Sektion den Blick
über Europa, das Mittelalter, die Frühe Neuzeit hinaus erweitern und sich in
anderen Zeiten und anderen Räumen, ja Kulturen umsehen, um zu erfahren, wie
das, was hier beobachtet, dort gehandhabt wurde. Die fünfjährigen
Paradigmenwechsel ließen wir dabei getrost beiseite, dieses ärmliche
Aufspringen auf den sociological, anthropological, linguistical,
geographical, cultural, iconic, communicational und
nunmehr medial turn, und hören uns eher an, was die Kollegen aus anderen
Disziplinen zum Thema von Hof und Residenz zu sagen haben. Originalität
entspringt dem Eigensinn und die Weite des chronologischen und des
geographischen Rahmens soll aus der Blindheit der allzu großen Nähe befreien.
Den Anfang macht der Mainzer Ägyptologe und Residenzenforscher Professor Rolf
Gundlach mit Beobachtungen zu den pharaonischen Zentren; Natascha Sojc blickt
auf den römischen Palatin und beschreibt dessen Entstehung und Nutzung; G.
Ulrich Großmann stellt dann die Frage danach, was Macht am Trienter Schloß
bedeutet; Peter-Michael Hahn entziffert die Sprache des Residenzschlosses der
Frühen Neuzeit, und Reinhard Zöllner, Professor in Erfurt, in Kiel ausgebildet,
entführt ins frühneuzeitliche Japan, in jene uns merkwürdig verwandt und doch
fremd anmutende Hochkultur, in der es in naher Parallelität ebenfalls „Mittelalter“,
Feudalität und Fürstentum gegeben hat.
III
Und was wollten und wollen wir wissen? Die
Fragen, die es in dieser Sektion zu beantworten galt, waren recht einfach, was
heißt, daß Antworten schwierig zu geben waren. Wir erkundigen uns nach dem „Gehäuse
der Macht“ (ohne Macht zu definieren) und gehen von der Grundüberzeugung aus,
daß soziale Konfigurationen die äußeren Formen schaffen, und nicht umgekehrt,
wobei jedoch nicht auszuschließen ist, daß die Formen ihrerseits zurückwirken.
Ich möchte dieser Rückwirkung allerdings keinesfalls primäre Wirkung
zusprechen. Eine reine Formenkunde der Bauten ist zwar nicht nutzlos, aber sie
kann wenig erklären. So stellen sich denn zwölf Fragen; die gegebenen Antworten
sind jeweils knapp skizziert:[1]
1. Sind
überall da, wo Menschen über Menschen herrschen, die architektonischen
Ausdrucksformen der Herrschaft im engeren und weiteren Raum im Wesentlichen die
gleichen? Oder sind die Architekturen, weil Herrschaft eben nicht gleich
Herrschaft ist, stets verschieden? Gänzlich oder immer nur in bedeutenden
Teilen? Werden die stets gleichen Elemente nur je anders gemischt? Welche Typen
der Macht entsprechenden welchen Erscheinungsformen? Lassen sich dieselben
Grundelemente erkennen, auch wenn gar nicht von festen Orten, sondern in Zelten
geherrscht wird oder vom Pferderücken aus?
Die
interkulturelle Verwandtschaft ist in der Tat groß. Der Palast mit
Audienzhalle, und Privatgemächern, Tempel/Kirche und Grabanlage des „jenseitigen
Königs“, diese Dreiheit findet sich überall, wenn auch in unterschiedlichen
Kombinationen und Spiegelungen, ebenso wie die sakrale Legitimation der
Herrschaft und der gestufte Zugang zum Herrscher, der im Japan der Tokugawa und
im Frankreich Ludwigs XIV. verblüffende Ähnlichkeiten zeigt. Nähe und Ferne,
Hoheit und Niedrigkeit, oben und unten, rechts und links (oder umgekehrt) sind
unmittelbarer Ausdruck von Vorrang und Vormacht. Distanz braucht nicht in Stein
gebaut zu sein, die sozial-religiöse Wirklichkeit bringt sie stets aus sich
hervor, auch im Felde und unterwegs, wenngleich der Pharao als Feldherr im Zelt
nicht derselben Ebene angehört wir „Horus im Palast“. Das Abendland kennt nur
die zwei Körper des Königs, den sterblichen und den ewigen des Amts. Ägypten
unterschied drei Funktionen des Pharao (eigentlich: „Großes Haus“): die
göttliche (Herrschaft), die amtliche (Regierung) und die private (Mensch);
ihnen waren folglich auch drei verschiedene Ortsbereiche zugeordnet. Die
göttliche wurde dem Herrscher im nachantiken Abendland nicht zuerkannt
(wenngleich eine begrenzt sakrale), was eine entschiedenere Trennung von Palast
und Kirche, Königtum und Priestertum zur Folge hatte.
2. Wenn
der Bau, heute eben ein leeres Gehäuse, eine bestimmte Funktion in einem größeren
zeremoniellen Ganzen besaß, welches wäre dieses Ganze, und welcher Art wäre
dieser Teil? Welchen Grundbedarf erfüllt die Residenz: ist es einer, sind es
mehrere? Läßt sich ein Kanon entwickeln?
Repräsentieren und
tägliches Leben organisieren, wohnen und sich verteidigen bilden universelle
Konstanten. Ein Kanon läßt sich aufstellen (wobei die Zahl der Funktionsbauten
im Laufe der Zeit zunimmt), doch ist zu bedenken, daß die individuelle Residenz
äußerst kurzlebig sein kann und nach einer Phase intensiver Nutzung für
Jahrhunderte in den Schlaf fallen, wenn sie nicht von Gegnern alsbald
abgerissen wird. Überall darf der (oft allein erhaltene) Kernbau nicht für sich
allein betrachtet werden. Er steht stets in weiten, später symmetrischen
Bezügen und Blickachsen. Die herrscherliche weite Sicht bestimmt schon die Wahl
des Palatins als Residenz, erst der Aristokratie, dann des Kaisers. Gärten,
Parks, Wasserspiele wurden oft stärker beachtet als der Bau selbst. Welche
Rolle die kostbare Inneneinrichtung und die erlesene Präsenz von Hofstaat und
Gefolge spielten und dessen angemessenes Verhalten, können wir oft nur noch
ahnen. Eine Residenz war stets ein Gesamtkunstwerk, in dem möglichst alle Sinne
angesprochen wurden und zum Staunen führen sollten. Überall müssen auch die
Vorratshaltung und Verwaltung ihren Platz finden, wenn die Machtkonzentration
sie erfordert, wie es in Ägypten und Rom, im Japan und Europa der Frühen
Neuzeit der Fall war und wo eigene Trakte und Sonderbauten errichtet wurden.
3. Ist der Legitimationsbedarf der
alleinige Schlüssel zum Verständnis der Formen?
Alle Erinnerung
sollte undenklich sein, die Herrschaft zeitlos und von höchster Stelle
sanktioniert. Alles wirkte zusammen, um durch Magnifizenz und fürstliche
Zeichen die gegenwärtigen Dynastie als einzig denkbare und fraglos berechtigte
erscheinen zu lassen. Hinzutrat in steter Polysemie ein stummer Dialog mit
konkurrierenden Dynastien (die in Ägypten vordergründig fehlten), zumal wenn
der Rang neu und unsicher war (Sabionneta, Bückeburg, Weißenfels). Bei
unbestrittener Legitimität war immer noch der Rang in der Fürstengesellschaft
zu festigen. Es ging stets um Differenz: nach unten, zur Seite, nach oben.
Schließlich gibt es funktionale Formen, etwa des Verteidigungsbaus, der seine
eigenen Gesetze hatte, aber als Pathosformel auch ein langes Leben führen
konnte, funktionslos in einer Hinsicht, prall von Bedeutung in einer anderen.
4. Ist
Herrschaft immer sakral legitimiert, bzw. wie verhalten sich Tempel und Palast,
Burg und Kirche zueinander? Sind stets beide „heilige“ Orte?
Rein weltlich
begründete Herrschaft war nicht denkbar. Das ägyptische Beispiel zeigt ebenso
wie die in unsere Zeit hereinragende Papstherrschaft allerdings Formen, die
später nur noch abgeschwächt erscheinen. Der Herrscher war nicht schlichtweg
Gott, aber alles, was mit ihm im Zusammenhang stand, galt als heilig:
sacrum palatium, sacrum imperium. Der mittelalterlich-frühneuzeitliche
Kaiser und König war hingegen nicht Kleriker und Priester, obwohl es
verwirrende Vermischungen gab (Gewand, Weihnachtslesung, Königskanonikat,
Handauflegung): Der Fürst hatte Priester, war nicht selber einer. So treten
Burg und Kirche in Kontrast, weltlicher und geistlicher Bezirk auseinander,
ohne doch letzte Bezüge zu verlieren.
5. Wie
verhalten sich privat und öffentlich zueinander? Wird stets zwischen Innen und
Außen, Privatem und Öffentlichem differenziert?
Den Unterschied
gab es immer. Es kam deshalb sehr darauf an, stets klarzustellen, wann der
Herrscher „in state“ und nicht mehr „en son privé“ war. Die Bauten mit den sich
ausbildenden Appartements und der Abfolge von Räumen, die nur einem zunehmend
kleineren Kreis von Menschen zugänglich waren, sprechen eine deutliche Sprache.
Doch wurde der Privatbereich immer weiter offizialisiert und konnte auch zur
reinen Fiktion werden, wie in Japan, wo die Gelehrtenstube schließlich das
Grundmuster für alle Audienzräume abgab. Durchweg gilt: je privater desto
prestigereicher für den darin Zugelassenen. Der Höhepunkt war erreicht, wenn
der Höhergestellte sich zeremoniell zum Niedrigergestellten begab, etwa der
Kaiser zu Shôgun, ein Ereignis, das bildlich festgehalten und an das lange
erinnert wurde. Innen und Außen, Geheimnis und Öffentlichkeit wurden stets
unterschieden und zur Standesunterscheidung instrumentalisiert.
6. Ist
Macht immer Pracht? Ist überall die Demonstration von Macht durch die Größe des
Bauwerks und die Kostbarkeit der Materialien festzustellen? Oder spielt der
Herr mehrere Rollen, z.B. diejenige des Gelehrten, was zum entsprechenden Raum
führt, dem studiolo?
Macht und Pracht,
Größe und Kostbarkeit sind nicht voneinander zu trennen. Nur kann die
Kostbarkeit an die Stelle der Größe treten (Studiolo, Kiefernbäume auf
Goldgrund in Japan, der Adlerturm in Trient? Marmor als Baumaterial) und
Schlichtheit zeitweilig an die Stelle von Pracht, wenn Legitimität und
Machtvorrang derart gesichert sind, daß Prachtverweigerung zu einer höheren
Form von Magnifizenz wird (Ludwig XI. von Frankreich). Das Rollenspiel als
erster Gelehrter, Ritter, Literat hat besonders ausgeprägt Kaiser Maximilian
gespielt; aber er stellt keineswegs eine Ausnahme dar. Ist die Macht
beschränkt, kann dergleichen sogar zur ersten Rolle werden, ohne daß Hermelin
und Küraß aus dem Fürstenporträt verschwänden (Federigo da Montefeltro). In
Japan ist noch heute der Tenno für Wissenschaften und Künste zuständig. Was die
Materialien betrifft, scheint Gold immer und überall eine hervorragende Rolle
bei der Repräsentation gespielt zu haben.
7. Gilt
Tradition mehr als Innovation? Bzw. was wird demonstriert: Kontinuität und
Alter oder neue Bedeutung und gegenwärtige Stärke?
Echte
Vergangenheit und erfundene Vergangenheit, Legitimation aus dem Alter der immer
schon vorhandenen Herrschaft, sie waren unentbehrlich. Sichtbare Kontinuität
konnte sie begründen. Und doch war das Neue fast ebenso nützlich: um einen
Neuanfang zu beweisen, um sich als Herr der ganzen Welt darzustellen, um zu
zeigen, daß man sich auch dieses leisten konnte, ja es als Mäzen und
Sachverständiger hervorrief. Extravaganz und Mode können sich zeitweilig ebenso
in der Vordergrund drängen wie zu anderen Zeiten der mos maiorum und
eine traditionelle Haltung des Festhaltens am Überlieferten. Beide Haltungen
gehören untrennbar zueinander wie die zwei Seiten einer Medaille.
8. Wird
stets militärische Stärke demonstriert? Sind die Dicke der Mauern und Höhe der
Türme, die Stärke der Befestigungen und die Monumentalität der Tore
allenthalben unentbehrlich? Oder gibt es umgekehrt Formen des Friedens, der
unmilitärischen Spielkultur, der Offenheit und der Gastfreundlichkeit, wo das
Raffinierte, das Fremde und das Seltene den Ton angeben? Oder sind die Dinge
dann nur auseinandergetreten, so daß hier Frieden, dort Krieg herrscht, hier
das Lusthaus steht und dort die Zitadelle?
Monumentalität ist
eine fast unabdingbare Ausdrucksform der Herrschaft. Hohe Türme des Sehens und
Gesehenwerdens gibt es nicht nur im Abendland, sondern auch in Japan. In beiden
so entfernten Gebieten entsteht gleichzeitig in Vermischung von Wehr- und Repräsentationsanlage
die Form der „Schloßburg“. Die Spielform der Gartenarchitektur stellt indes
eine alternative und ergänzende Repräsentationsform dar: Nutzloses bis hin zum
Pseudonützlichen der hochfürstlichen Bauernwirtschaften ist hochrangiger Standesausweis.
Beide Formen: Einladung und Abwehr, Bastionen und Rondell hier, Loggien und
Arkaden dort, koexistieren in Trient und sagen in verschiedener Sprache
dasselbe aus: daß der Herr über alle Lebensformen herrscht und hier gütig, dort
schrecklich sein wird, aber immer Fürst. Was in Trient oder Bückeburg vereint
ist, kann anderswo getrennt werden: Weißenfels blieb unbewehrt, weil anderswo
alte Festungen diese Funktion übernahmen. Sowohl im Abendland als auch in Japan
treten die noch lange verbundenen Formen im Laufe der frühen Neuzeit jedoch
auseinander: in Japan verkommt die Burg und verwandelt sich in einen Garten, im
Abendland trennen sich zumeist die Funktionen, obwohl es noch lange das
Idealbild des Schlosses in den Festungswällen gibt: palazzo in fortezza.
Wer eine vollständige Trennung sehen will, der schaue sich den Zwinger in
Dresden an und die nahe Festung Königstein. Ägypten aber kennt keine
befestigten Königsresidenzen.
9. Welche
Rolle spielt dabei die Kommunikation mit Untergebenen, Gleichrangigen,
Übergeordneten? Sind Halle und Saal unentbehrlich? Wie steht es mit Nähe und
Distanz, Sichtbarkeit und Entrückung? Bestimmt distanzierendes Zeremoniell den
Bau oder stufenlose Offenheit? Wie notwendig und wie gefährlich ist Distanz?
Haben Stufen, Treppen, Tore, Throne immer dieselbe Funktion?
Halle und Saal
sind und bleiben unentbehrlich. Um sie lagern sich im Laufe der Zeitganze
Raumgruppen, von der antichambre bis zum retrait. Aber der Fest-,
Audienz- und Thronsaal, der Ort, wo die größte Zahl sich versammelt, bleibt
eine Konstante, bis hin zu ihrer Vermehrung etwa in Japan, wo Nähe und Distanz
nicht nur in der Abfolge der Räume, sondern auch in der unterschiedlichen Höhe
der Böden, zumal im selben Raum, immer wieder neu zelebriert werden. Dort auch
ist die Entrückung so weit getrieben, daß der Herrscher im Halbdunkel nahezu
verschwindet, obwohl er nur für ganz wenige überhaupt sichtbar wird. Im
Abendland dagegen gibt es zwar die Estrade, auf der der Thron steht und deren
Stufenzahl nicht beliebig ist. Der französische Königshof kennt jedoch eine
Tradition der vorgeblichen Nähe: jeder kann den König speisen sehen. Aber er
wird nie mit ihm sprechen können. Le roi se donne en spectacle.
Schwellen verschiedenster Art schaffen hier wie dort eine Distanz, die den
Herrscher in jeder Hinsicht schützt – ihm aber auch ermöglicht, besondere Gnade
zu erweisen. Daß Herrschen durch Distanz ebenso wie allzu große Leutseligkeit
den Fürsten gefährden, weil das eine die Kommunikation erschwert und das andere
die Autorität vemindert, dies dürfte zu den Konstanten des Umgangs der Menschen
miteinander gehören.
10. Ist
die Residenz stets weiträumig gedacht, in Blick, Perspektive, und Raum? Wandelt
sich das Verhältnis zum Raum? Ist eine Residenz ohne Hof, Garten, Park, Wildgehege
denkbar? Und wenn nicht, weshalb nicht?
Raum ist der wahre
Luxus. Palastanlagen sind immer weiträumig und sie sind stets von Gärten
umgeben. Der Vorrang der Befestigung hat die Residenz im Abendland zeitweilig
kleinräumiger gemacht, diesen Doppelklang aber nie ganz verstummen lassen. Ab
dem späten Mittelalter greift die Residenz wieder weit aus, angefangen mit den
römischen Kardinalspalästen der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, die sich
aus der Stadt herauszuheben beginnen, nun da der Vorplatz unentbehrlich wird.
Es ist auch die Zeit, in der Blickregie und Sehachsen bewußt eingesetzt werden,
der Prospekt der Residenz in Szene gesetzt wird und die Symmetrie Triumphe
feiert und ganze Residenzlandschaften zu durchformen beginnt. Dies gilt in gleicher
Weise für den Orient und den Okzident.
11. Welche
Teile sind funktional, welche symbolisch zu interpretieren? Welche wechseln vom
einen zum anderen? Kann etwas verschwinden, und doch da sein und wirken?
Man würde gerne
das Funktionale vom Symbolischen trennen. Aber es läßt sich nicht machen. Alles
an einer Residenz changiert vom einen zum anderen, hin und zurück.
Selbstverständlich bietet eine Schloßanlage inmitten von Festungsbastionen
erhöhten Schutz; aber abgesehen davon, daß dergleichen den vielleicht
übermächtigen Feind unerwünscht anzieht, ist eine solche Anlage ein nicht zu
übertreffendes, weil niemandem sonst im Lande mögliches Symbol der Herrschaft.
In gleicher Weise lassen sich andere Bestandteile der Schloßlandschaft lesen.
Alles hat Funktion und dient zugleich als Zeichen. Dieser Zeichencharakter kann
aber derart überhandnehmen, daß schließlich der Funktionsverlust dem
Symbolcharakter nicht nur nicht schadet, sondern ihn geradezu bestärkt und zur
Bedingung seiner Kraft wird: so geschehen in Edo/Tokyo, wo der Kaiserpalast, in
einer ehemaligen Nebenburg des Shôgun nach der Zerstörung der eigenen
untergebracht, ein „heiliges Nichts“ darstellt und zum „imaginierten Raum“
geworden ist.
12. Schließlich:
Kann der Baubefund etwas mitteilen, was den schriftlichen Quellen nicht zu
entnehmen ist?
Das kann er in der
Tat, zumal da im Reich Architekturtraktate erst seit dem Beginn des 18.
Jahrhunderts theoretische Aussagen über die Errichtung von Residenzen machen,
wobei des Vorgangs von Dürers Schriften und der noch früheren italienischen und
französischen Äußerungen zu gedenken ist. Recht betrachtet und baugeschichtlich
untersucht, beginnen Burgen wie diejenige in Trient zu sprechen, nur verstehen
wir ihre Sprache nicht immer, zu kompliziert ist die Baugeschichte, zu groß der
Mangel an schriftlichen Quellen. Japanische Burgen des 16.-17. Jahrhunderts
begehen wir durch die Beschreibungen abendländischer Missionare und
Handelsreisender. Reiseberichte und Korrespondenzen helfen auch in Europa
dabei, die Wirkung solcher Bauten und Anlagen zu erfassen. Die Interpretation
muß umsichtig und an die politische, soziale, wirtschaftliche, literarische und
religiöse Geschichte in möglichster Präzision zurückgebunden sein. Das
Gesamtkunstwerk ist ein Text, der den damaligen Publikum verständlich war, für
dessen Zeichensprache wir aber noch das Wörterbuch und die Grammatik entwickeln
müssen, ohne darüber Herkunft, Status und Ambition der jeweiligen Dynastie zu
vergessen, die über die Wortwahl bestimmt. Bauanalyse mit quellennaher Historie
gekreuzt, dazu menschliche Verhaltenslehre und viel Vergleich mit Nahem und
Fernem: das ist eine Mischung, aus der weitere Erkenntnis hervorgeht.
Aufs Ganze gesehen sind die Konstanten
erstaunlich stark. Über fünf Jahrtausende bleiben die Strukturen erkennbar,
trotz allem Wandel. Doch werden sie in Brüchen und Wiederaufnahmen schwächer.
Die fortschreitende Säkularisierung der Herrschaft seit der Aufklärung zerstört
schließlich mit dem Gottesgnadentum die Kultur der alles umfassenden Residenz.
Ministerien und Parlamentsgebäude, Bibliotheken und Gerichte, Kasernen und
Theater treten an die Stelle. Das Gehäuse der alten Macht verwaist. Museen
ziehen nun ein, manchmal Behörden, manchmal Universitäten. Oft stehen sie leer.
Die Inneneinrichtungen verschwinden mit den Menschen, die ehemals dort gewirkt.
Ist es soweit gekommen, wird die Frage möglich, weshalb denn Versailles, oder
Mannheim, oder Bruchsal, Rastatt, Würzburg so groß sein mußten. Hätte der
König, der Kurfürst, der Fürstbischof sich denn nicht mit weniger bescheiden
können? Was machten diese Leute eigentlich den lieben langen Tag, wo sie doch
nicht arbeiteten, sondern sich ununterbrochen vergnügten? Wir wollten diesen
Weg zurückgehen, wollten den Bauplan des Gehäuses aus seiner Funktion erkennen.
Ein Stück Weges sind wir gegangen und haben vielleicht einige Aussicht
gewonnen. Andere und wir selbst müssen nun weiter gehen, damit aus Ahnung
Gewißheit und aus der Bleistiftskizze ein farbiges Bild wird.
*
Ganz zum Schluß sei gedankt. Nicht nur den
Autoren, die das gestellte Thema so beflügelte, daß sie zur Feder gegriffen
haben, sondern auch Dr. Jan Hirschbiegel, der die Sektion organisierte und
schließlich aus den Manuskripten diesen Band gestaltete. Solcher Dank ist dem
Vorsitzenden der Residenzen-Kommission versagt, dem Direktor des Pariser
Instituts aber erlaubt, und der tut es hiermit in alter und stets erneuerter reconnaissance.
Sainte-Aulde über der Marne, am 23. April 2005 Werner
Paravicini
„Horus im Palast“
Legitimation, Gestalt und
Wirkungsweise des politischen Zentrums im pharaonischen Ägypten
ROLF GUNDLACH
Von pharaonischen Ägypten können wir sprechen von
der ersten Hälfte des 4. Jahrtausends v. Chr. bis zur Mitte des 1. Jahrtausends
n.Chr. Aus der Mitte des 4. Jahrtausends kennen wir das früheste ägyptische
Königsgrab (Hierakonpolis 100) und im 6. Jahrhundert n.Chr. wurde der letzte
ägyptische Tempel, der Isistempel auf Philae, von den Byzantinern geschlossen.
Im Verlaufe dieses Zeitraumes von über vier Jahrtausenden wurde der ägyptische
Staat gegründet (mit dem Zentrum Hierakonpolis, siehe Abb. 1), die ägyptische
Hochkultur geschaffen, Staat und Kultur ständig gewandelt, beides den
jeweiligen Umständen angepaßt und schließlich im Rückzug auf die Tempel noch
eine Zeitlang erhalten[2].

Abb. 1: Plan des pharaonischen Ägypten
Das politische und kulturelle Zentrum Altägyptens
bildete das Amt des „Königs“, den wir auch nach ägyptischem Sprachgebrauch
„Pharao“ nennen können. Diese Bezeichnung, „Großes Haus“, trug ursprünglich der
innerste Palastbereich, die „Privatgemächer“ des Königs[3]. Sie wurde später auf dessen
„Bewohner“, den König in seiner amtlichen Funktion, übertragen. Dieses Amt war
göttlich, dessen Träger blieb aber menschlich. Der König war in ägyptischer
Vorstellung immer der einzige legitime Herrscher der Welt, sogar in der Zeit
der griechisch-römischen Herrschaft, also seit Alexander dem Großen. Damals war
der eigentliche Weltherrscher jedoch nicht der menschliche König in Alexandrien
oder Rom, sondern im jeweiligen Tempel ein Falkengott als „Sonnengott“[4].
Worin bestand die Legitimation des ägyptischen Königs? Der
Hinweis auf den Falkengott als Sonnengott in den letzten Jahrhunderten der
pharaonischen Geschichte verbindet die Herrschaft über Ägypten mit dem
Sonnengott. Dieses zentrale Element ägyptischer Politik und Kultur ist bereits
aus der Zeit um 3000 v. Chr. bildlich überliefert, und zwar durch den sogenannten
Prunkkamm des Königs Djet (Abb. 2).

Abb. 2: Prunkkamm des Königs Djet (rechts: Original;
links: Umzeichnung)
Das Weltganze wird hier skizzenmäßig angedeutet:
Das Sonnenschiff mit dem Sonnengott fährt über den Himmel, dessen Ausdehnung
durch die Flügel des Sonnenschiffes markiert ist. Die linke und rechte
Begrenzung der Welt nehmen Himmelsstützen vor, die hier als Szepter dargestellt
sind. Die oberen Begrenzungen der Kammzähne symbolisieren die Erdscheibe. Das
Weltinnere wird erfüllt durch einen Palast, wiedergegeben als Fassade, in
dessen oberem Feld der Name des Königs steht: die Schlange: Djet. Der
Sonnengott im Sonnenschiff ist als Falke dargestellt; sein Name ist „Horus“,
wörtlich „der Ferne“, d.h. der Sonnengott ist eine heilige Kraft, die am Himmel
wohnt bzw. sich darüber bewegt[5]. Die späteren
anderslautenden Namen des Sonnengottes können wir in diesem Zusammenhang
übergehen: es sind theologische Konstruktionen, die die grundsätzliche Funktion
des Sonnengottes nicht verändern. Auf dem Palast ist aber ebenfalls ein Falke
dargestellt: hier ist es der König, dessen frühester belegter Titel „Horus“
ist. Die Namens- bzw. Titelgleichheit von Sonnengott und König zeigt die
Identität von Sonnengott und Königsamt an. Wichtig für dieses frühe Königtum
ist es, daß das Bild des Sonnengottes Horus in der Sonnenbarke ihn gefesselt
zeigt, er also nicht von sich aus handlungsfähig sein soll. An seiner Stelle
handelt der König als Inhaber der magischen Kraft des Sonnengottes. Bereits im
3. Jahrtausend, also in den Jahrhunderten nach diesem Beleg, wird der König
schriftlich als das bezeichnet, was das Bild vom „Horus auf der Palastfassade“
zeigt, nämlich „Horus, der sich im Palast befindet (¡r.w Hrj-jb-aH)“; es gibt daneben auch andere
Formulierungen wie „Horus, Herr des Palastes“ usw.[6]
Der Palast ist der Amtssitz des Königs. Die
unterschiedlichen Palastarten werden weiter unten erläutert. Entscheidend ist
an dieser Stelle jedoch, wie die göttliche Legitimation auf den König übertragen
wird. Dazu dienen die Tempel, die damit als königliche, d.h. staatliche, Institutionen
erscheinen, die dem Palast administrativ untergeordnet sind[7].
Durch Thronbesteigung und Krönung, die in einem Tempel gefeiert werden, erhält
der König die magische Kraft des Sonnengottes, dessen amtliche Erscheinungsform
er auf Erden ist. Damit ist er allein zur Herrschaft auf Erden legitimiert.
Die ideologische Struktur des Königtums ist aber nicht
darauf beschränkt, sondern sie beinhaltet auch den Weg, den diese magische
Kraft über den König auf das Land nimmt. Schon zu Beginn des 3. Jahrtausends tritt
neben den Horustitel der eigentliche Königstitel[8],
im Folgenden mangels eines besseren Ausdrucks „Amtskönig“ genannt. Das läßt
sich sehr gut an der Titulatur eines der Könige des 3. Jahrtausends zeigen.

Abb. 3: Titulatur des Königs Niuserre (Wortlaut und
Struktur)
Die Königstitulatur des Niuserre z.B. (Abb. 3)
bestand aus drei Abschnitten, wie es im 3. Jahrtausend, im Alten Reich, üblich
war[9]: der
Horusabschnitt ist eben schon behandelt worden, zumindest was den Sonnengottitel
betrifft; daran fügte sich der Königsabschnitt: dieser Abschnitt beschreibt den
politisch-administrativen Aspekt des Königtums (den „Amtskönig“), bei Niuserre
den Gehalt seiner Amtstracht, die Doppelkrone und die Goldelemente seiner
Kleidung. Während letztere das Sonnengold mit dem König verbinden, wird über
die Doppelkrone der Königsaspekt mit dem Horusaspekt verbunden. Die für das
Königtum des Niuserre im Vordergrund stehende Qualität des Horus, nämlich das „Denkzentrum
des Staates“, das Horus beinhaltet (bei anderen Königen werden andere
Qualitäten in den Mittelpunkt des Interesses gestellt), wird dem König als
Administrator auf dem Wege über die Doppelkrone zuerkannt. Da Horus selber
nicht handelt, das ist dem König als Regierenden, also als „Amtskönig“,
vorbehalten, trifft die göttliche Kraft des sogenannten Denkzentrums nicht
unmittelbar auf das zu regierende Land, sondern durch einen Filter: Horus, der
zu Beginn jedes Dekretes erscheint, ist der Herrscher, der den Staat
repräsentiert, während der König den Staat verwaltet. Die uns bekannte Trennung
zwischen Herrschaft und Regierung gab es also bereits in Ägypten spätestens
seit dem 3. Jahrtausend. Diese Methode der Abschirmung des Göttlichen kennen
wir auch aus der architektonischen Struktur von Tempeln[10]
und Palästen. Die Aspekte von Herrscher und Regierendem König („Regent“) sind
in typisch ägyptischer Weise getrennt, auch wenn es bis zum Ende des 2.
Jahrtausends immer nur einen und denselben Träger der Aspekte gab. Der dritte
Abschnitt der Titulatur enthält den sogenannten Thronnamen, der das Ziel der
Regierung des jeweiligen Königs beschreibt. Bei Niuserre geht es darum,
jegliche magische Wirksamkeit ausschließlich vom Sonnengott herzuleiten.
Nebenbei bemerkt: bei Niuserre ist die Vorstellung vom Sonnengöttlichen bereits
geschichtet: Horus ist die über den Himmel wandernde Erscheinungsform des
Sonnengottes, dem rangmäßig übergeordnet der sog. „Re“ ist, auf den die Ziele
der königlichen Regierungen ab jetzt ausgerichtet bleiben.
Diese Abhandlung ging aus von dem Topos „Horus im Palast“. Legitimation
und Gestalt des Horus wurde oben schon besprochen, desgleichen der Beginn des
Weges, den die Wirkungsweise königlicher Amtstätigkeit nahm. Der göttliche
Charakter des königlichen Amtes gab dem Sitz des Königs, dem Palast, die
Qualität eines „heiligen Ortes“. Folglich sollten die Strukturen der
staatlichen heiligen Orte miteinander verglichen werden (Abb. 4): Dafür
ausgewählt wurden a) der Grundriß eines königlichen Palastes, und zwar den des
Königs Merenptah aus dem Ende des 13. Jahrhunderts in Memphis bei dem heutigen
Kairo, b) der Tempel von Luxor in Oberägypten aus der Zeit des Königs Amenophis
III. (14. Jahrhundert) und c) das Pyramidengrab und der Totentempelbezirk
des Königs Sahure (Ende 26. Jahrhundert). Zentrum des königlichen Palastes ist
der Thronsaal (als wichtigstes Element des Amtspalastes), der einen räumlichen
Abstand zwischen König und Hofstaat ermöglicht. Dem entspricht im Luxortempel
die Kultbildkammer - äußerlich gleich gestaltet - und im Totentempel der
Totenopferraum, in dem der tote König seinen Totenpriestern erscheint, um die
Totenopfer entgegenzunehmen. Es gibt weitere wichtige Parallelen: hinter dem
Thronsaal befinden sich die königlichen Privatgemächer („Wohnpalast“), in denen
der König nicht Amtsträger ist, sondern „Mensch“. Im Tempel gibt es diese
„Privatgemächer“ nicht. An ihrer Stelle ist allgemein der Kosmos zu sehen, aus
dem die Gottheit bei Anrufung erscheint, um in ihrer Kultstatue in der
Kultbildkammer Platz zu nehmen. Die Kommunikation zwischen Gottheit und Mensch
ist nicht nur das Vorrecht des Königs bzw. seines Beauftragten, sondern wird
auch nur kultisch kanalisiert durchgeführt.

Abb. 4: links: Palast des Königs Merenptah in Memphis
Mitte: Tempel von Luxor (Amenophis III.)
rechts: Pyramidenbezirk (Pyramide und Pyramiden- bzw. Totentempel) des Königs
Sahure
Dem Jenseits als Aufenthaltsraum der Gottheiten
vor der Anrufung entspricht im königlichen Grab die Pyramide (das Körpergrab),
die einen Teil des Jenseits bildet. Später im Neuen Reich, in der zweiten
Hälfte des 2. Jahrtausends, ist es keine Pyramide mehr, sondern eine Felsgrab
im Tal der Könige gegenüber Luxor.

Die Parallelität zwischen Palast und Königsgrab
beruht auch darauf, daß die Weltherrschaft zwischen dem im Diesseits
herrschenden König, dem „Horus im Palast“, und dem toten König, der das
Jenseits beherrscht, geteilt ist[11] (Abb. 5).
Als weitere Parallele zwischen den gezeigten heiligen Orten läßt sich das
Element des „Festhofes“ anführen (für das „Jubiläumsfest“ bzw. „Sedfest“).
Nach der Besprechung der Beispiele von Palästen, Tempeln und
Gräbern sollte ein Überblick über die wichtigsten Einzel-„Institute“ und deren
Teile und Funktionen folgen. Leitender Gesichtspunkt für diesen Überblick
bilden die Funktionen (Abb. 6).
Der königliche Wohnpalast bildet entweder den rückwärtigen
Teil einer größeren Palastanlage, wie im Beispiel des Palastes des Merenptah,
oder ist architektonisch eigenständig. Den hierfür verwendeten normalen Namen,
„Großes Haus“ (= Pharao), wurde oben schon genannt. Parallel sind ja der
Sarkophagraum des Königsgrabes und – für Gottheiten – der Kosmos bzw. – im
Falle des Sonnengottes – die Sonnenscheibe zu nennen. Die Amtstätigkeiten des
diesseitigen Königs findet in einem sog. Amtspalast statt (wörtlich: „Haus des
Königs“), in dem der König als Regierender König bzw. „Regent“ („Amtskönig“),
nicht als Herrscher, im Thronsaal mit seinen Beratern oder auch mit fremden
Gesandten zusammentrifft. Dem Thronsaal entspricht die Kultbildkammer in
Göttertempeln und die Totenopferkammer im königlichen Totentempel.
Den drei Gruppen „Paläste des diesseitigen Königs“, „Paläste
des jenseitigen Königs“, „Tempel der Götter“ ist noch die Gruppe der „Tempel
des diesseitigen Königs“ hinzuzufügen. In ihnen wurden die Etappen der
Herrschafts- und Regierungszeit eines Königs rituell gefeiert, d.h. kultisch
realisiert und aktualisiert: Krönung, Geburt, Jubiläum usw. Die Krönung beginnt
mit dem Auszug des Königs aus dem Krönungspalast und endet im Krönungstempel,
als welcher die Kultbildkammer der jeweiligen Sonnengottform dient. Im
Geburtspalast wird – wohlverstanden: zeitlich nach der Krönung[12]
– die göttliche Geburt des Königs zelebriert[13],
auf die dann aufgrund des Horusmythos der Zug der göttlichen Mutter des Königs
mit dem kleinen Horusknaben in ein Schilfdickicht folgt, wo dieser geschützt
und gesäugt wird[14]. In einem zeitlich
nicht fixierbaren sog. „Generationenabstand“ wird das Jubiläumsfest des Königs gefeiert:
der „alte“ König stirbt, wird (vertreten durch eine Statue) beigesetzt, der
„neue“ König am nächsten Morgen wiedergeboren, worauf die erneute
Thronbesteigung folgt[15]. Es handelt
sich natürlich immer um dieselbe Person. Dieses sog. Sedfest wird (im 3. Jahrtausend)
auch vom jenseitigen König im Festhof seines Totentempels begangen.
Aus dem Neuen Reich, also aus der zweiten Hälfte des 2.
Jahrtausends, kennen wir die Einrichtung der Tempelpaläste, in denen der König
die Prozessionen aus dem jeweiligen Tempel quasi „abnimmt“. Diese Tempelpaläste
sind keine Wohn- oder Amtspaläste, sondern dienen (als Ritualpaläste) nur der
Teilnahme des Königs an Tempelfesten.
 
Paläste des Tempel des Tempel „Paläste“
des
diesseitigen diesseitigen der
Götter jenseitigen
Königs Königs
Königs
Ritualpalast:
Huldigungstempel
Tempelpalast Idoneitätstempel
   
Sedfestpalast Sedfesttempel Festhof
Geburtspalast Chemmistempel
Krönungspalast
Krönungstempel
Amtspalast
Götterbildtempel Totentempel
Zieltempel
Sonnenhof Stationstempel
Erscheinungs-
Erscheinungs-
fenster
saal
Barken-
  
Thronsaal Kultbild- raum
Totenopfer-

(Audienzsaal) kammer kammer
Sekundärer
Kenotaph
Wohnpalast
Wohnpalast
Sonnenscheibe/Kosmos Sarkophagraum
Abb. 6: Systematik der Paläste, Tempel und Gräber des
königlichen Bereiches (Pfeile mit offener Spitze: systematische Abhängigkeit;
Pfeile mit geschlossener Spitze: Verlauf des Kultvollzuges bzw. des
Ortswechsels des Königs)
Aus dem zweiten Viertel des 2. Jahrtausends, also
unmittelbar vor Beginn des Neuen Reiches, kennen wir die Beschreibung der
Struktur einer königlichen Residenz.

Abb. 7a: Struktur der Residenz der 12./13. Dynastie

Abb. 7b: Wohnpalast („private royal quarters“) und
Amtspalast („pr-nsw“) der 12./13.Dynastie (Ausschnitt aus Abb. 7a)
Diese Beschreibung konnte aus den Texten der
„Einsetzung des Wesirs“ und der „Dienstvorschrift für den Wesir“[16] herausinterpretiert
werden (Abb. 7).
Im Zentrum der Residenz der 12./13. Dynastie[17], die topographisch
natürlich etwas anders ausgesehen haben mag, steht der Wohnpalast des Königs,
das „Große Haus“. Im Schema ist das „Große Haus“ umgeben von dem „Haus des
Königs“, dem Amtspalast. Hier wird deutlich, was auch für das 3. Jahrtausend
gilt: Der Amtspalast enthielt auch die wichtigsten Verwaltungsbüros, zuvorderst
die sogenannte „Halle des Wesirs“, also des nach unserem Verständnis einzigen
Ministers des Königs, und natürlich dessen Dienstwohnung. Außerhalb des
sogenannten Königshauses, also des Amtspalastes, befanden sich in der
Residenzstadt die übrigen Verwaltungen, Werkstätten und Magazine. Da es in den
genannten Texten nur um Verwaltungsfragen geht, sind hier Tempelanlagen,
königliche Ritualpaläste und Königsgräber nicht aufgeführt. Sie gehören aber
mit den Wohnsiedlungen der Beamten zu den Bestandteilen einer Residenz. Da die
Elemente der Residenz nicht unbedingt topographisch zusammenhängen müssen,
spreche ich hier von einem Residenzkomplex (Abb. 8).

Die Wirkungsweise des „Horus im Palast“ war
vorhin nur soweit beschrieben worden, wie es um die rein königlichen Ebenen
ging, also von der Ebene der Herrschaft zu der der Regierung mit Skizzierung
des Regierungszieles. Von der Spitze der Regierung, dem König als „Amtskönig“,
ging die Befehlskette nach unten durch die ganze Administration, beginnend mit
dem Wesir, solange dieser Chef der Administration war[18].
Alle Dekrete gingen nominell vom „Horus im Palast“ aus; die Beamten, also die
Glieder der Administration, handelten ausschließlich mit delegierter
königlicher Macht. Ein Expeditionsleiter z.B., der Rohstoffe aus der Ostwüste
holen sollte, erklärte, er sei dorthin gekommen, wie wenn der Gott [i.e.
der König] ein Glied von sich aussendet[19].
Diese Wirkungsweise ist dadurch charakterisiert, daß die Beamten die obere
Schicht des Volkes bilden; sie beinhalten auch das, was wir „Intelligenz“
nennen würden. Die sogenannten Priester sind im wesentlichen Angehörige der
Tempelverwaltungen. Nur wenige sind als Vertreter des allein kultberechtigten
Königs mit dem eigentlichen Kult befaßt. Abgesehen von der Spätzeit sind
Theologen auch Beamte: sie handeln theoretisch im Auftrag des Königs und –
umgekehrt – sind sie an der Strukturierung der Königsideologie maßgebend
beteiligt.
Die Titel der ägyptischen Beamten, d.h. der allein
berechtigten Funktionsträger des Staates, lassen sich in zwei Großgruppen
aufteilen: die Amtstitel und die Rangtitel. Die Schwierigkeiten bestehen darin,
daß beide Bezeichnungsklassen eine Nähe zum König beschreiben und daß Amtstitel
oft auch die Funktion von Rangtiteln haben. Das liegt an den häufigen
Änderungen in der administrativen Struktur der Beamtenschaft auf der einen
Seite und der Ordnung des Hofes auf der anderen Seite. Historische Umstände und
Differenzierungen der Staatsaufgaben kann man jeweils als deren Ursachen
nachweisen. Viele Amts- und Rangtitel sind mit den Bezeichnungen des Königs als
„Horus“, „regierender König (Amtskönig)“, Staatschef usw. verbunden. Die
höchste königliche Ebene nimmt dabei der Aspekt des „Horus“ ein, oft
spezifiziert mit der Nennung des Palastes wie „Horus im Palast“. Von hier
ausgehend, läßt sich die Anbindung der Beamten an die verschiedenen Aspekte des
Königs verdeutlichen.
Beispiele aus dem Mittleren Reich (erste Hälfte des 2.
Jahrtausends) sind dafür typisch: Im Text des Kronenbewahrers Nebi-pu-Sesostris,
also eines sehr wichtigen Hofbeamten, stellt dieser Beamte fest, daß er zu den
Zöglingen des Palastes gehört habe:

(Er ist derjenige,) der zu Füßen des (Amts-)Königs
aufwuchs,
Der von Horus, Herrn des Palastes, unterwiesen
wurde[20]
Das bedeutet, daß der Inhalt der Erziehung von
der obersten königlichen Ebene ausging, mit der aber der angehende Beamte
direkt in keinem Kontakt stand. Er hat es nur dem Amtskönig zu tun. Der Text des
Generals Gemsaef aus der gleichen Zeit betont ebenfalls diese Aspekttrennung
beim König:

(Er ist derjenige,) den der Horus, Herr dieses
Landes, groß gemacht hat,
weil er so sehr trefflich (= fähig) ist im Urteil des
(Amts-)Königs[21]
Strukturell ist das so zu verstehen: der König
als Administrator überprüft die Qualität des Beamten, teilt das Ergebnis dem
übergeordneten Horus-Aspekt seiner selbst mit, von dem die Förderung des
Beamten ausgeht, die der Amtskönig dann vorzunehmen hat. Praktisch müssen wir
es uns so vorstellen, daß es zwar immer dieselbe Person des Königs ist, von der
gesprochen wird, aber es möglicherweise unterschiedliche Büros im Palast sind,
die für die herrscherlichen Handlungen auf der einen Seite und für die
Regierungshandlungen auf der anderen Seite zuständig sind. Diese
Aspekttrennung, die zunächst einmal sehr theoretisch aussieht, hat für den
Umgang des Königs mit seinen Beamten noch eine zeremonielle Konsequenz, daß
nämlich die sonnengöttliche Macht, die über „Horus“ dem Land vermittelt wird,
quasi gefiltert auf den Beamten trifft. Hierauf wurde oben schon hingewiesen.
Die Aspekttrennung diente auch dazu, den Beamten mit verschiedenen Ebenen des
Königs zu verknüpfen. Z.B. liest man im Grab des Bürgermeisters von Theben Sennefer
aus der 18. Dynastie (Ende 15. Jahrhundert)[22]:

Der die beiden Ohren des Horus in seinem Palast
füllt,
Der große Vertraute im Hause des Königs,
Der Zutritt hat zu seinem Herrn in Alleinaudienz[23]
Drei Ebenen bzw. Aspekte des Königs werden hier
unterschieden:
- der Horus in seinem Palast, also die Ebene des
Herrschers,
- der Amtskönig im Haus des Königs, also im
Amtspalast, und
- sein Herr, d.h., der unmittelbare „Vorgesetzte“.
Der Bürgermeister gehört also zu denen, die über
die Angelegenheiten des „Landes“, soweit er dafür zuständig war, dem Horus
berichten konnte. Er genoß daher das Vertrauen des Amtskönigs. Unmittelbar zu
tun hatte er aber mit diesem in dessen Eigenschaft als „Herr“, also als unmittelbarem
„Vorgesetzten“, in Alleinaudienz, d.h. Privataudienz. Die Berichte des
Bürgermeisters gingen auf diese Weise nach ihrer Abgabe durch die Ebenen „nach
oben“. Zum König als „Horus“ hatte er nie Zutritt.
Hier muß noch auf ein Phänomen hingewiesen werden, das wir
nur aus einem überarbeiteten Kriegstagebuch kennen: der König als Feldherr,
nicht in dem Sinne, daß er in Ägypten immer der eigentliche Krieger war,
sondern in seiner Funktion als amtierender Oberbefehlshaber. Thutmosis III.
führte in der Mitte des 15. Jahrhunderts einen Eroberungsfeldzug nach Syrien
durch und hielt im Felde einen Kriegsrat ab. Natürlich, wo der König sich
aufhielt, war immer „Residenz“, aber in einem Zelt im Heerlager sind die
Umstände doch anders als im Palast. Die Besprechung im Kriegsrat lief aber nach
dem gleichen Muster ab wie im Palast: die Generäle waren vorsichtig und man
kann sagen: „realitätsbezogen“, der König war mutig und folgte nicht dem Rat
seiner Militärs. Er gewann dann auch die Schlacht. Aber den Umgang des Königs
mit seinen Offizieren muß man sich wohl ähnlich vorstellen wie den des
Bürgermeisters mit seinem „Herrn“ in Privataudienz. Die Schlußfolgerung ist
eindeutig: der „Horus“ zieht nicht ins Feld, auch der „Amtskönig“ nicht![24] Der König
als Feldherr dürfte eine Aspektebene tiefer anzusetzen sein.
Das Selbstverständnis des ägyptischen Königtums und seine
Wirkungsweise war anscheinend unabhängig zu sehen von „imposanter“
Bauausführung der Paläste. Dieses Selbstverständnis bildete sich vom Ende des
4. Jahrtausends bis in das 3.Jahrtausend hinein und beruhte auf der Auffassung
der Einmaligkeit von Königtum und Ägypten. Die ägyptischen „Untertanen“ dachten
„systemintern“ und glaubten an die Existenz der „heiligen Kräfte“ (= der
Götter) und an die Mittlerstellung des Königs zwischen Göttern und Menschen.
Diese geriet in Gefahr erst in der zweiten Hälfte des 2. Jahrtausends durch die
negativen innenpolitischen Auswirkungen des ägyptischen Weltreiches, wodurch
aber der grundsätzliche Charakter vom Königtum und seiner Residenz nicht
geändert wurde.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Trennung
des Königtums in Aspekte die Gewähr dafür schuf, daß über den König die
Verbindung Sonnengott-Land kultisch einwandfrei ablaufen konnte. Dieses
Königtum war in einem solchen Maße stabil, daß bei Krisen schlimmstenfalls eine
Personaltrennung nötig wurde: die Herrscherfunktion konnte dem Sonnengott
zurückgegeben werden, wie nach dem Ende des Weltreiches im 11. Jahrhundert; der
(menschliche) König blieb aber der Kultvollzieher bis zum Ende der
Tempelstaatlichkeit in der Spätantike. Auch die verschiedenen Termini für das,
was wir „Palast“ nennen, weisen für das Zentrum der Residenzkomplexe eine
dauerhafte strukturelle Vielfalt auf. Der späte Falkengott als „Weltkönig“
hielt quasi bis zum Schluß die Funktion des frühen „Horus im Palast“ aufrecht.
Dieses Königtum war das Zentrum des ägyptischen Staates und seiner Kultur.
Daher konnte es auch nie abgeschafft werden.
Das Herrschen auf dem Palatin
in Rom im 1. und 2. Jh. n. Chr.
Natascha
Sojc
(Kurzfassung)
Wie viele andere Paläste zeigte auch der Palatin
Macht durch Pracht. Der Herrschaftssitz war „nicht durch hundert Säulen
ausgezeichnet, sondern durch so viele, daß sie statt Atlas den Himmel und die
Götter tragen könnten“. Die
Residenz distanzierte ihre Umgebung dadurch, daß sie „höher als die Pyramiden,
höher als alle sieben Hügel Roms [...] aufeinandergetürmt“ ragt.
In ihr spielten die römischen Kaiser verschiedene Rollen: Sie stilisierten sich
als Gott, indem sie sich regungslos zwischen den Marmorstatuen eines Tempels dem
Volk zeigten (Caligula), oder saßen
als Gelehrte in ihren Studierstuben (Augustus).
Charakteristikum der Bauten auf dem Palatin ist, daß sie, ab einem gewissen
Punkt ihrer Entwicklung, in den gleichen räumlichen Strukturen eine Vielzahl
von Herrschaftsstrategien, Repräsentationen und Funktionen beherbergten, die
normalerweise bei der Beurteilung einer Residenz als unvereinbare Gegensätze,
als ‚entweder ... oder‘, erscheinen müssen. Im Folgenden soll kurz erläutert
werden, unter welchen Bedingungen ein solcher Palastbau im Zeitraum etwa eines
Jahrhunderts in Rom entstanden ist, und warum er in dieser Form zwei weitere
Jahrhunderte in Benutzung blieb.
In der späten Republik wurde der Hügel ‚Palatin‘, der
südlich des Forums liegt (Abb. 1), als Wohnort des mythischen Stadtgründers
Romulus angesehen und galt daher als Geburtsort des Römischen Reiches. Eine
Kultstelle auf dem Palatin hielt diese Gründungslegende wach. Darüber hinaus
hatte sich der mons palatinus zu einem der vornehmsten Stadtviertel der
republikanischen Zeit entwickelt, in dem Cicero und andere einflußreiche
Politiker wohnten und Hof hielten (Abb. 2).
Die Sichtbarkeit ihrer Häuser vom Forum und Kapitol aus ebenso wie die
architektonische Ausgestaltung ihrer Anwesen mit Portiken, Kleinstheiligtümern
u.ä. symbolisierten ihren Anspruch, im Staatswesen eine zentrale Position einnehmen
zu wollen. Die Streitigkeiten um den exponiertesten Baugrund sind literarisch
ebenso gut bezeugt wie die Versuche, den Nachbarn durch Vergrößerung des
eigenen Hauses in den Schatten zu stellen.
Bereits in dieser Zeit besaß der Begriff Palatin den Beiklang von Macht und
wurde in den kommenden Jahrzehnten allmählich zum Namen für den römischen Herrschaftssitz.
Spätestens als Augustus, der erste römische Kaiser, Wohnung auf dem Palatin
bezog, indem er mehrere Häuser anderer Aristokraten aufkaufte und daneben einen
Tempelbezirk errichten ließ, war ein Palast in Rom nur noch auf dem Palatin
denkbar (Abb. 3). Hieraus
folgt, daß bereits die urbanistische Lage an einem in mehrerlei Hinsicht
geschichtsträchtigen Ort den Gebäudekomplex den Zeitgenossen als Gehäuse der
Macht erscheinen ließ.
Die Architektur der kaiserlichen Herrschaft ist in Rom im
wesentlichen aus den Strukturen des aristokratischen Hauses hervorgegangen.
Politik wurde bei gleichzeitiger Anwesenheit von ‚Freunden‘, d.h. zwischen
sozial in etwa Gleichgestellten, vor allem während des abendlichen Gastmahls in
‚privaten‘ Häusern betrieben, das in den entsprechend dafür eingerichteten
Speiseräumen stattfand. Der Hausherr
präsentierte seine Stellung durch die Größe seines Hauses oder durch die
Qualität von Wandmalereien und Mosaikböden, den Luxus der Speisen und des
Tischgeschirrs, dem Aufwand der unterhaltenden Darbietungen und durch seine
‚geistreichen‘ Beiträge zum Tischgespräch. Eine Hierarchisierung der Gäste
erfolgte neben dem Grad der Häufigkeit, in dem die Einladungen ausgesprochen
wurden und dem begrenzten Kreis der Gäste hinaus über die Tischordnung. Es
wurde im Liegen auf hufeisenförmig angeordneten Couchen gespeist, auf denen es
für jedermann offensichtlich die besseren und die schlechteren Plätze gab; die
Nähe oder Ferne zum Hausherrn war dabei ein besonders wertendes Kriterium. Die
politische Macht des pater familias gründete sich daneben auf seinen
Einflußreichtum als Patron, d.h. auf der schieren Zahl seiner Klienten, die ihm
während des täglichen Morgenempfangs in der Eingangshalle seiner domus
ihre Aufwartung machten. Diese
ephemeren Prozesse lassen sich anhand der archäologischen Überreste in römischen
Häusern auch heute noch lokalisieren, da in der Regel deren gesamte Raumorganisation
auf Eingangshallen und Gelageräume ausgerichtet war.
Nur bei gleichzeitiger Betrachtung von Raum- und Interaktions-Strukturen in
‚Privat‘-Häusern der späten Republik, vor der Wende zum Kaiserreich, ist ein
Verständnis der kaiserlichen Paläste möglich. Einerseits kann man so die
Benutzungsweisen der vielen Hallen und zahlreichen Speiseräume im Palast erklären.
Andererseits können einige architektonische Besonderheiten der Residenz nur mit
Hilfe der in schriftlichen Quellen geschilderten ritualisierten Interaktionen
als diejenigen Räume erkannt werden, in denen seit alters her Politik gemacht
wurde. Der Palast äußerte zudem ähnliche Botschaften an die potentiellen
Mitbewerber um die höchste Macht im Staate, wie es die republikanischen Häuser
getan hatten: Als Fortführung von Legitimationsprozessen dieser Zeit sind die
vielfältigen, zum Teil rasch aufeinander folgenden Umbauten der kaiserlichen
Residenz im 1. Jh. n. Chr. zu verstehen. Ganz im Stil der Republik lehnte man
die Gebäude des Vorgängers als nicht der Machtmanifestation eines Kaisers
entsprechend ab und errichtete ein noch großartigeres ‚Haus‘.
Oder aber die bestehende Residenz wurde vom Nachfolger als hypertroph kritisiert
und zum Anlaß genommen, um zu einer dem ‚Geist‘ der Republik angemessenen Art
der Machtausübung, zu einem ‚bescheidenen‘ Herrschaftsstil, zurückzukehren.
Dabei blieb es nicht aus, daß im Verlauf der Jahrzehnte die Kenntnis der
tatsächlichen Benutzung einzelner Räumlichkeiten in republikanischer Zeit
schwand, und immer wieder neue Vorstellungen von dem geschaffen wurden, was man
für ‚republikanisches Wohnen und Herrschen‘ hielt. Zudem wollte man auf neue
Standards, die man sich im Laufe der Zeit in Hinblick auf Heizung,
Wasserversorgung und Bäder geschaffen hatte‚ nicht verzichten, was die
Räumlichkeiten von ihren traditionsreichen Vorläufern natürlich zusätzlich
entfernte.
Neben den hausähnlichen Strukturen der Paläste wurde es mit
der Zeit notwendig, gewisse Organe und Institutionen der kaiserlichen
Staatsform zu beherbergen, die es in der Republik noch nicht gegeben hatte.
Während die ersten Kaiser in mehreren aristokratisch wirkenden Häusern auf dem
Palatin residierten, die u.a.
noch die Nähe zu sakralen Zonen suchten, bildete sich etwa nach den ersten
fünfzig Jahren des Prinzipats als Pendant dazu ein administrativer Komplex
heraus. Dieser
gewann neben den Räumen, in denen der Kaiser auf für Volk und Aristokratie
spektakuläre Weise bei Morgenempfang und Gastmahl Hof hielt, ein nicht nur
architektonisches Eigenleben. Da sich rund um die kaiserliche Verwaltung neue
Herrschaftsrituale herauszubilden begannen, erfuhren auch die aus dem
republikanischen Haus übernommenen Zeremonien eine andere Prägung. In der Folge
entstanden u.a. Audienzräume, deren Raumformen sich zwar aus speziellen
Speiseräumen entwickelt hatten, die aber nun zur Erledigung administrativer
Aufgaben dienten. Auch blieben die Verwaltungstrakte von den bereits erwähnten
einschneidenden Eingriffen in die Erscheinungsform der hausähnlichen
Palastteile unberührt. Der
Verwaltungstrakt, der sich am Forum befand, wuchs stetig und geradezu organisch
entsprechend des Platzbedarfs der beherbergten Institutionen immer weiter. Am
Ende des 1. Jhs. n. Chr. ist nun eine Veränderung des zeremoniellen Ganzen
hinsichtlich der aus dem Republikanischen übernommenen und bis dahin tradierten
Mechanismen der Machtausübung auszumachen. Die Einnahme der kaiserlichen
Position war inzwischen auch von der Verfügungsgewalt über Verwaltungsapparat
und -palast abhängig. Dazu gehörten mittlerweile nicht nur Sekretariate,
politische Büros und Wachstuben sondern auch die Räume der Hoforganisation,
Schulen für die Kinder der Palastangestellten, Küchen, Werkstätten etc.
Spätestens in hadrianischer Zeit war man sich der herausragenden Bedeutung
dieser Komplexe bewußt und es war für die Kaiser hinfällig geworden, durch
architektonische Veränderungen am Residenztrakt den Herrschaftsanspruch auf den
Titel des primus inter pares zu erheben.
Mittlerweile fand auch die Staatsform des Prinzipats eine derart allgemeine
Anerkennung, daß der Palast auch als aedes publica, d.h. als ein im
übertragenen Sinn der Öffentlichkeit gehörendes Gebäude, angesehen wurde. Eine
herausragende Stellung des Palastes, was den Luxus und die Aufwendigkeit seiner
Ausgestaltung und der Dimensionen anbetrifft, erschien nun in neuem Licht, denn
hier repräsentierte sich die Macht Roms und nicht mehr die des Inhabers der
Kaiserrolle. Ab dieser
Entwicklungsstufe des Palatin ist ‚Legitimationsbedarf‘ kein Schlüssel mehr zum
Verständnis seiner baulichen Formen. Der Palast selbst war inzwischen, wie die
verschiedenen Insignien der Herrschaft, ein Ausweis der Legitimation geworden,
und es existierte nur mehr ein Palast, der für weitere Jahrhunderte
verschiedenen Potentaten ‚erfolgreich‘ zur Regentschaft über ein Weltreich
diente (Abb. 4).

Abb. 1: Rom, Stadtplan, die wichtigsten Denkmäler

Abb. 2: Nordosten
des Palatin. Rekonstruktion der Lage von den Häusern einiger Aristokraten auf
Grundlage literarischer Quellen

Abb. 3: Südosten
des Palatin. Augusteischer Komplex

Abb. 4: Palatin,
Gesamtplan, ab Ende 1. Jh. n. Chr
1 ‚Domus
Tiberiana‘, 2 ‚Domus Flavia‘, 3 Apollotempel, 4 Bibliothek, 5 Magna Mater Tempel,
6 ‚Haus des Romulus‘, 7 ‚Domus Augustana‘, 8 ‚Domus Severiana‘, 9 ‚Cenatio
Jovis‘, 10 ‚Vigna Barberini‘, 11 ‚Gartenstadium‘, 12 ‚Terme Severiane‘
Abbildungsnachweise
Abb. 1: Nach: Der neue Pauly X, 2001 Sp. 1087-1088.
Abb. 2: Nach: Tamm, Brigitta: Auditorium and Palatium. A Study on
Assembly-rooms in Roman Palaces during the 1st Century B.C. and the 1st Century
A.D., Lund 1963 (Stockholm Studies in Classical Archaeology, 2), Abb. 2.
Abb. 3: Nach: Coarelli, Filippo: Rom. Ein archäologischer Führer,
Mainz 2000, S. 153.
Abb. 4: Plangrundlage nach: Der neue Pauly IX, 2000 Sp.
181-182 (Neuzeichnung der Redaktion nach Isler,
Peter: Antike Welt 9 [1978] Abb. 3).
Was bedeutet Macht am
Castello del Buonconsiglio?
G. Ulrich
Großmann

Abb. 1: Trient, Stadtseite des Castello del
Buonconsiglio
Thema des Beitrags ist die Bedeutung der
mittelalterlichen wehrhaften Architektur des Adels, die immer auch
repräsentativer Wohnbau war, für die Festigung und Zurschaustellung der
Machtansprüche des Bauherren. Untersucht wird dies an einem scheinbar besonders
klaren Beispiel, dem Castello del Buonconsiglio in Trient, unter
Berücksichtigung des Bischofspalastes neben dem Dom. Das Ergebnis wirft jedoch
mehr Fragen auf als Antworten gegeben werden können. Die Burg in Trient erweist
sich als Objekt, an dem Historiker und Bau- und Kunsthistoriker bisher eher
streng nebeneinander, aber offenbar nicht hinreichend gemeinsam geforscht
haben. So ist beispielsweise nicht mehr sicher, wer der ursprüngliche Bauherr
der Burg gewesen ist. Zum heutigen Zeitpunkt ist nicht geklärt, ob der
Hauptturm des Bischofspalastes vom Bischof oder von der Stadtgemeinde, ob die
Stadtmauer vom Bischof als Landesherren und ob der Hauptturm der Burg und die
Burg insgesamt vom Bischof oder von Kaiser Friedrich II. bzw. dessen Beauftragten
errichtet wurden.
Grundlegend für die jeweilige Herangehensweise an dieses
komplexe Thema der historischen Burgenforschung ist selbstverständlich die
eigene fachliche Ausrichtung. In unserem Fall ist es die Bau- und
Kunstgeschichte, die die bauliche Einschätzung der Burgen ermöglicht, aber die
Gefahr historischer Fehlurteile nicht ausschließt. Wären Geschichte oder
Archäologie Ausgangspunkt für die Burgenforschung, bestünde die Gefahr von Fehleinschätzungen
ebenfalls, wenn auch bei anderen Aspekten. Grundsätzlich ist Burgenforschung
daher nur als interdisziplinäre Forschungsarbeit sinnvoll.
Das Bistum Trient befindet sich an einer Nahtstelle
des Römischen Reiches. Die wichtigsten Wege über die Alpen bündelten sich im
Etschtal zwischen Bozen und Verona und damit im Bereich der Stadt Trient. Der
deutsche König und römische Kaiser hob daher möglichst ihm nahestehende Adelige
auf den Bischofsstuhl, um sich den Weg nach Italien zu sichern; der Bischof von
Trient wurde zudem um 1161 von Kaiser Friedrich I. mit der Grafschaft Trient
belehnt. 1182 entzog der Kaiser auch der Stadt Trient selbst die Ausübung ihrer
Munizipalrechte und unterstellte sie dem Bischof[45].

Abb. 2: Trient, Torre Vanga
Als Blütezeit für das Fürstbistum gilt die
Herrschaft Friedrichs von Wangen, dessen Familie aus dem Sarntal bei Bozen
stammt. Er nutzte als einer der ersten den Bergbau gewinnbringend und erließ
1208 eines der frühesten Bergbaustatute Europas. Auf seine Brüder geht die
Errichtung der Torre Vanga ab 1220 zurück, eines aus Quadern und
Backstein gemauerten hochmittelalterlichen Wohnturmes am südwestlichen Eck der
mittelalterlichen Stadt[46]
(Abb. 3).

Abb. 3:
Trient, Ausgrabungen im Sockelgeschoß des Palazzo Pretorio, römisches Stadttor
Friedrich selbst ließ im Jahre 1212 den Neubau
des Domes beginnen, gleichzeitig entstand wohl auch der Palazzo Pretorio,
also der bischöfliche Palast neben dem Dom; ein erster Palast wurde schon 1144
erwähnt. Der neue Bau wurde anstelle eines älteren errichtet und dabei bis zu
einem schon bestehenden, seinerzeit viergeschossigen Turm herangeschoben, der
fortan die Rolle eines Bergfrieds des bischöflichen Dombezirks spielte, auch
wenn dieser „Bergfried“ keine durch hohe Mauern eingefaßte Burg, sondern den
vermutlich nur durch niedrige Mauern abgegrenzten Dombereich zu schützen hatte.
Dieser Turm, die Torre Civica, steht im Verlauf der
römischen und wohl auch der hochmittelalterlichen Stadtmauer und überbaut das
römische Südtor der Stadt; der Dombezirk lag vor dem Haupttor außerhalb der
Stadt. Bauherr des Turmes muß die Stadt gewesen sein, die ihn gegen den Bischof
richtete. Mit dem Ende der städtischen Autonomie 1182 konnte der Bischof den
Turm nun in seinen Palast einbeziehen und diesen an den Turm anfügen, der
ältere Palast endete nach archäologischem Befund wenige Meter vor dem Turm[47]. Die
Bezeichnung als torre civica ist erst nach 1257 überliefert, doch der
Baubefund läßt keine andere Abfolge zu.

Abb. 4: Trient, Torre Civica am Palazzo Pretorio
Der Unterbau des Turmes wird von Aldo Gorfer in die Zeit
um 1000 datiert. Erste Nennungen[49] datieren jedoch
erst aus dem späteren 12. Jahrhundert und dies entspricht der äußeren
Erscheinung des Turmes. Die unteren Teile weichen von den mittleren Geschossen
nicht ab, das Quadermauerwerk wäre für das 11. Jahrhundert ganz untypisch und
nur das oberste Geschoß ist deutlich jünger. Der Turm muß folglich etwa in der
Mitte des 12. Jahrhunderts errichtet worden sein.

Abb. 5:
Stadtmauer im Verlauf der Vorburg
Bischof Friedrich von Wangen wird die
umfangreiche Vergrößerung der Stadt und in Verbindung damit die
Errichtung der in Teilen noch erhaltenen Stadtmauer zugeschrieben. Eindeutig
belegt ist dies nicht, doch dürfte die Baumaßnahme zwischen der Eingliederung
Trients in die bischöfliche Grafschaft 1182 und die archivalische Nennung einer
„alten“ Stadtmauer im Jahre 1226 zu datieren sein. Der Verlauf dieser neuen
Stadtmauer faßt auch das Gelände des Castello del Buonconsiglio ein. Die Burg
liegt an einem leichten Versprung im Nordosten der Stadtmauer. Diese hat in
ihrer unteren Hälfte eine einheitliche Erscheinung aus Bruchquadern, die in
klaren Schichten verlegt sind. Die ältesten Burgmauern zeigen die gleiche
Bearbeitungsform, sind jedoch durch eine Baufuge von der Stadtmauer abgesetzt,
also in einer zweiten Phase mit geringem zeitlichen Abstand entstanden. Die
mittelalterliche Burganlage besteht somit aus der Stadtmauer im Osten sowie
einer Umfassungsmauer an den übrigen Seiten. Sie umklammerte ursprünglich
zumindest zwei Gebäude und den Bergfried.

Abb. 6:
Die Burgmauer ist zugleich die Stadtmauer, zweites Viertel 13. Jh.
Die Burg nimmt fast die gesamte bergseitige
Strecke der Mauer ein und kann nur in Verbindung mit ihr entstanden sein,
Bauherr und Datierung von Burg und Mauer müssen – zumindest von der Planung her
– übereinstimmen (Abb. 7).

Abb. 7:
Eingangsgeschoß des Bergfrieds über einem hohen, heute unzugänglichen Sockel.
Das Portal ist leicht spitzbogig (um 1250/60?)
Die Annahme, der Hauptturm der Burg sei zunächst
ein selbständiger städtischer Verteidigungsbau gewesen, ist keinesfalls haltbar[50]. Eine
Stadtmauer hat keinen einzelnen an Größe herausragenden Turm, der zudem
innerhalb des Mauerringes steht. Es handelt sich vielmehr um einen typischen
Bergfried (ital. „Mastio“) einer aus mehreren Gebäuden bestehenden Burganlage.
Bewohnbare Innenräume hat er ebenfalls nicht. Angesichts seines spitzbogigen
Portals dürfte der Turm kaum wesentlich vor der Mitte des 13. Jahrhunderts
entstanden sein.
Etwas älter als der Turm könnte der südliche Rechteckbau der
hochmittelalterlichen Burg sein, vermutlich ein Saalbau. Dieser scheint
ursprünglich über dem Keller zwar nur ein einziges Geschoß besessen zu haben,
er überragt im ältesten Zustand aber die westliche Umfassungsmauer der
Kernburg. Das spätromanische Portal ist mit einem Quadergewände ohne Profil
versehen, hat jedoch einen zur Mitte dicker werdenden „schwellenden Bogen“, der
die Datierung im zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts grundsätzlich unterstreicht.
Dennoch herrschen gerade hinsichtlich der Gründungsphase der
Burg widersprüchliche und mißverständliche Auffassungen. Zumeist geht die
Forschung bislang davon aus, daß um 1210 Bischof Friedrich nur die Stadtmauer
errichtet habe und dabei einen hohen runden Stadtmauerturm erbauen ließ, falls
dieser nicht sogar schon bestanden habe. Rund eine Generation später sei hier
entweder neben dem bestehenden Rundturm oder gemeinsam mit diesem eine Burg
durch den kaiserlichen Podestà Sodegerio errichtet worden, den Friedrich II.
1238 eventuell auf Vorschlag des Machthabers Ezzelino da Romano eingesetzt habe[51]. 1250
jedenfalls wird von einer nova domus domini imperatoris gesprochen[52]. Auch Aldo
Gorfer betont mehrfach[53], daß 1238
ein Sodegerio di Tito von Kaiser Friedrich II. zum Podestà von Trient benannt
wurde und auf dem Rücken des Malconsei-Hügels ein neues Haus des Kaisers
errichten ließ. Dieses ging 1255 an den Bischof über und wurde 1256 als Casa
nuova oder Castello nuovo im Besitz des Bischofs Egno von Eppan
erwähnt[54].
Wenn wir jedoch die Nachricht, daß es 1226 eine alte – und
damit logischerweise auch eine neue Stadtmauer gab, mit der Ansicht verbinden,
daß die mit der neuen Mauer gleichzeitige Burg erst nach 1238 entstanden ist,
kommen wir zu einem kaum lösbaren Widerspruch: Der Bischof als Stadtherr
errichtet eine neue Stadtmauer, die das Stadtareal wesentlich vergrößert und
schafft einen Bauplatz für eine Burg, den er jedoch gar nicht nutzt.

Abb. 8:
Bergfried der Burg Trient. Oberstes Geschoß Inneres
Eine Möglichkeit wäre, daß der
Bischof vor 1226 bzw. sogar vor 1218 – Friedrich von Wangen starb 1218 – die
Mauer errichten und das Gelände für eine neue Burg sichern ließ, diese dann
aber erst in der Amtszeit des kaiserlichen Podestà entstand und erst 1255
wieder an den Bischof überging, der bis dahin ausschließlich den Bischofspalast
neben dem Dom nutzte. Denkbar wäre auch, daß der Bischof sehr wohl die Burg
errichtete oder zumindest begann und diese dann 1238 vom kaiserlichen Podestà
als dem Machthaber übernommen und ausgebaut wurde; in den Quellen taucht dann
erst die Rückkehr der Burg zum Bischof auf. Sicher ist vom Baubefund und der
topographischen Situation her nur eins: Auf jeden Fall muß der Bischof mit dem
Bau der Stadtmauer auch den einer Burg geplant haben.

Trient, Castello del
Buonconsiglio, Baualtersplan

Abb. 9: Adlerturm, Außenseite des
Torturms
Läßt sich diese Machtkonstellation – Bischof –
Kaiser – kaiserlicher Statthalter – an den Bauten in Trient erkennen?
Militärische Macht drückt sich grundsätzlich vor allem in den Mauern und
Turmbauten aus, politische und wirtschaftliche Macht zudem in der
Palastarchitektur. Hinsichtlich der Türme gilt dies sowohl für die Torre Civica
beim Bischofspalast also auch den Bergfried, die sog. Torre di Augusto im
Burgkomplex. Aber in keinem dieser beiden Fälle tritt der Bauherr oder
Eigentümer deutlich hervor – was seinerzeit an Wappen aufgemalt war oder als
Fahne aus den Fenstern hing, wissen wir natürlich nicht. Durch eine Burg wurde
Trient erst seit der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts „beherrscht“. Vor ihrer
Errichtung spielten sich Herrschaft und Repräsentation allein im Bereich des
Domplatzes ab. Wenn wir die Burg mit dem Bergfried als kaiserliche
Machtdemonstration gegen den Bischof auffassen, so müssen wir feststellen, daß
der Bischof dafür erst die Grundlage mit der neuen Stadtmauer geschaffen hat.
Ist andererseits der Bergfried erst nach 1255 entstanden und Ausdruck der
bischöflichen Macht, dann hätte der kaiserliche Statthalter auf ein solches
Zeichen verzichtet. Bei allen historisch überlieferten Auseinandersetzungen hat
die uns geläufige Wehrarchitektur des Mittelalters vor 1200 in Trient keine
ernsthafte Rolle gespielt.

Abb. 10:
Adlerturm, Fresko im Mittelgeschoß, um 1400
(Foto: Museo del Buonconsiglio, Trient)

Abb. 11:
Wehrgang zwischen Burg und Adlerturm
Besonders repräsentativ sollte eine Baumaßnahme
der Jahre um 1400 werden. Bischof Georg von Liechtenstein ließ den
Adlerturm, der als städtischer Torturm diente, ausbauen. Zunächst handelte es
sich um einen zur Stadt hin offenen Schalenturm. Dieser erhielt nun eine
Rückfassade, wurde aufgestockt und mit drei bewohnbaren Räumen versehen. Diese
erschloß man von der Burg her, so daß nun über einem städtischen Tor ein
bischöflicher Wohnbau entstand. Das Hauptgeschoß auf Höhe des Wehrgangs wurde
mit einem Freskenzyklus mit Monatsdarstellungen ausgemalt, einem der
künstlerisch bedeutendsten Gemäldezyklen der Spätgotik im Alpenraum. Von den
Wohnräumen der Burg ist der Turm weit abgelegen, die repräsentative Bedeutung
dieses hoch qualitätvollen Gemäldezyklus erschließt sich daher dem heutigen
Betrachter kaum. Dies um so weniger, als die betreffende Kammer bzw. alle
Turmräume im weiteren 15. Jahrhundert mit Betten ausgestattet waren, in
insgesamt fünf Betten schlief Personal des Bischofs, ein Antoni und sein
Gesell, ein Palawser und ein Jost Sattelberger – für sie oder ihre Vorgänger
wird man die Räume kaum derart ausgemalt haben. Für wen sind also diese
Malereien? Man gelangt über den Wehrgang aus dem Wohn- und Saalbau der Burg in
diesen Raum hinein. Der Weg ist dreimal so lang wie der Durchmesser der
Burganlage. Wen der Bischof hier hineinführte, bleibt für uns dennoch eine
reine Spekulation. Kurz nach der Fertigstellung unterlag Bischof Georg
Liechtenstein 1407-09 einem Bürgeraufstand gegen sein Regiment und mußte
zeitweilig auf seine weltliche Macht und seinen Sitz in Trient verzichten, ein
nächster Aufstand sollte sich 1435 anschließen[55].

Abb. 12:
„Venezianische“ Loggia, rechts der älteste Wohnbau.
Die Schwalbenschwanzzinnen zeigen die mehrfachen Aufstockungen

Abb. 13:
Arkadenhof der Burg Trient, 1475
Ein besonders repräsentativer Umbau ist in
der Regierungszeit des Bischofs Johannes Hinderbach, und zwar in den Jahren 1472-78
zu verzeichnen. Der viergeschossige Arkadenhof (durch eine Bauinschrift 1475
datiert) ist der früheste Renaissancebau unter deutscher Bauherrschaft im
Reichsgebiet[56].
Er verbindet die mittelalterlichen Gebäude und gibt ihnen eine überaus moderne
Gesamterscheinung. Nach außen bereichert eine an venezianische
Palastarchitektur erinnernde spätgotische venezianische Loggia im obersten
Geschoß die Fassade zur Stadt. Die Loggia aus neun Arkaden – unter einem
Zinnenkranz – gehört zu den modischsten Architekturelementen jener Zeit und ist
für einen Burgenbau ganz ungewöhnlich. Es ist sicher kein Zufall, daß sich
Albrecht Dürer auf seiner Reise nach Venedig 1494/95 gerade diesem Bauwerk zugewandt
hat und dabei die umfangreiche Aufstockung des Alten Palastes samt seiner Loggia
und den Erkern darstellte.
Der repräsentativen und keineswegs militärischen
Loggien-Architektur steht der Neubau eines kanonenfähigen Rondells (Rundturmes)
gegenüber. Dieser entstand um 1475 etwas seitlich der Burg und ist der Stadt
zugewandt, nicht der Hangseite der Burg. Die beiden unteren Geschosse sind mit
meterdickem Mauerwerk und ehemals tiefen Scharten für Geschütze äußerst
wehrhaft, das oberste Geschoß mit einer Anreihung von
Rundbogenarkaden wirkt wiederum ausgesprochen
repräsentativ. Einladung und Abschreckung sind hier in einem Bauwerk vereinigt,
daß sich deutlich nicht an einen äußeren

Abb. 14:
Rondell, um 1475. Die Kanonenscharten wurden später mit Diamantquadern
verkleidet, die Arkaden im Obergeschoß vermauert
Feind, sondern an die Stadt wendet – aus gutem
Grund, den der Vorgänger Hinderbachs hatte 1463 die Stadt wegen eines drohenden
Aufstandes verlassen[57].
Die bauliche Erweiterung um 1475 enthält somit sowohl
militärische Elemente wie unmilitärische eines Palastes. Die Burg schirmt sich
spätestens jetzt durch eine Mauer mit zwei Rundtürmen und durch einen
Batterieturm von der Stadt ab, und öffnet sich gleichzeitig mit kleinen Arkaden
im Batterieturm und einer großen venezianischen Loggia im Hauptgebäude auf die
Stadt hin. Über die öffentliche Nutzung dieser Architektur können wir
allerdings nur spekulieren, die öffentliche Einsehbarkeit der oberen
Fassadengeschosse steht außer Zweifel.

Abb. 15:
Magno Palazzo, hier die Loggia zum Innenhof
Der „Große Palast“ (Magno Palazzo) wurde
unter Bischof Bernhard von Cles mit geringem Abstand um 1520/30 südlich neben
die alte Burg als bauliche Erweiterung gesetzt. Nunmehr entstanden Säle im Stil
italienischer Paläste, wobei das Raumkonzept grundsätzlich mit seiner Anordnung
aus jeweils einer ofenbeheizten Stube und einer kaminbeheizten Kammer oder
einem Saal der auch in Deutschland üblichen Feudalarchitektur des
Spätmittelalters entspricht. Grundsätzlich waren Stuben in Tirol im Burgenbau
des 13. Jahrhunderts üblich, die erste Nennung in Trient 1278 gehört zu
den Beispielen relativ früher Erwähnungen[58].
Die Fassade schließt den älteren Rundturm ein und nimmt ihm die Nutzung als
Wehrturm, was durch den einheitlichen Sockel aus Diamantquadern unterstrichen
wird.

Abb. 16:
Bastion in der erneuerten Wehrmauer zwischen Burg und Stadt.
Im Hintergrund der Magno Palazzo
Gleichzeitig baute man die bis dahin nur mit
schlanken Rundtürmen versehene Ringmauer an der Stadtseite zu einer
kanonenbewehrten Befestigungsmauer mit zwei Rondellen aus, die fortan auch kaum
mehr durchschritten werden konnte, diese Maßnahme ist durch eine Bauinschrift
in das Jahr 1531 datiert. Braun-Hogenberg stellten den Rondellturm Hinderbachs
in ihrer topographischen Ansicht als Erker dar. Dies tat auch der
Renaissancearchitekt Heinrich Schickhardt, der um 1600 die Burg von der
Stadtseite zeichnete. Beide haben offenbar sein Untergeschoß hinter der Mauer
nicht zu sehen bekommen – militärisches Sperrgebiet würden wir so etwas heute
nennen.
Zusammenfassung
Die Burg ist nach außen hin in der ältesten Phase
als eher abweisender Wehrbau zu erkennen: Ein Bergfried sichert die Hangseite,
die dortige Wehrmauer ist zugleich Teil der Stadtbefestigung. Zinnen
verdeutlichen die Wehrhaftigkeit. Später wurde dieser abweisende Charakter noch
verstärkt: Eine festungsartige Mauer trennt die Burg von der Stadt, zwei
Rondelle mit Maulscharten für Kanonen sind ab etwa 1520/30 gegen die Stadt
gerichtet. Andererseits gibt es zur Stadt hin ab 1475 eine offene Arkatur, die
auch so etwas wie Wohnkomfort vermittelt, mehr noch gilt dies für den
Arkadenhof von 1475. Mit dem Erweiterungsbau der Jahre um 1520/30 wird der auch
nördlich der Alpen übliche Wohnstandard fürstlicher Schlösser mit der
repräsentativen Gestaltung italienischer Palastarchitektur verbunden. Macht –
Repräsentation – steigender Komfort – dies sind übliche Aspekte der Adelsburg
um 1500.
Repräsentation als Zeichen herrschaftlicher
Architektur wurde von der Forschung in den letzten Jahren immer wieder betont.
Die Burg als Zeichen der Macht ist bereits ein Begriff bei August von Essenwein
im späteren 19. Jahrhundert und wird von dem Historiker Werner Meyer (Basel) in
einem grundlegenden Aufsatz 1976 thematisiert[59].
Uns drängt sich die Frage auf, wie sich die
repräsentativen Aspekte bzw. die wehrtechnischen Bauteile der Burg zueinander
verhalten? Wie wichtig ist die Stärke der Befestigungen? Spielt das
Militärische immer eine hervorragende Rolle? Gibt es Formen der friedlichen
Repräsentation, der Offenheit und Gastfreundlichkeit? Entspricht dies einer
möglichen Differenzierung von privatem und öffentlichem Raum? Gerade der
Adlerturm in Trient zeigt, auf wie schwankendem Boden wir uns hier befinden.
Mein eigener Versuch aus den späten 1970er Jahren, an Hand der Kunstformen
hessischer Renaissanceschlösser auf den Adressaten der baulichen
Einzelheiten zu schließen, ist im konkreten Fall kaum sicher zu beweisen und
gehört zu den Beispielen, in denen kunsthistorische Forschung von anregenden
Hypothesen bald zu fragwürdigen und ungesicherten Erklärungen gelangt. Ich sehe
in der heutigen Architekturforschung, beispielsweise der auf Bauforschung
gegründeten Burgenforschung, eine Abkehr vom Spekulatismus der 1970er Jahre,
auch wenn einige ganz junge Dissertationen einen bedauerlichen Rückfall
darstellen. Eine monokausale Erklärung der Burg als vorwiegend repräsentativer,
militärisch kaum geeigneter (sog. „symbolischer“) Bau hier oder vorwiegend auf
Verteidigung und militärische Sicherung der Herrschaft, wohnlich aber ganz
unbequemer Bau dort, ist ohnehin eine Sackgasse mit zwei versperrten Enden. Die
Frage nach der Unterscheidung zwischen Wehrhaftigkeit und Wohnlichkeit ist eine
Konsequenz aus den Erfahrungen der Gegenwart und eine Projektion auf die
Adelsburg des Mittelalters. Die vermeintliche Differenzierung von Wehrfunktion
und Wohnfunktion ist eine grundsätzliche falsche Fragestellung und verstellt
uns mehr den Blick auf das Mittelalter als ihn zu öffnen.
Literatur
Bernardo Cles e l’arte del rinascimento nel Trentino, hg. von Ezio Chini, Mailand 1985.
Biller, Thomas, Großmann, G. Ulrich: Burg und Schloß. Der Adelssitz im
deutschsprachigen Raum, Regensburg 2002.
Il castello del Buonconsiglio, hg. von Enrico Castelnuovo, 2 Bde., Trient 1995 und 1996.
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(1463-1465), in: Schloß Runkelstein – Die Bilderburg, Bozen 2000, S. 445-457.
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Castello vecchio zu Trient, in: Mitteilungen der k. u. k. Central-Commission
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Trient, in: Mitteilungen der k. u. k. Central-Commission zur Erforschung und
Erhaltung der Baudenkmale 4 (1859) S. 156-158.
Gar, Tommaso:
Annali de Principato Ecclesiastico di Trento dal 1042 al 1540 da Francesco
Felice degli Albuti, Trient 1860 (Biblioteca Trentina), S. 275ff.
Gorfer, Aldo: I
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Bd. 3, Trient 1990.
–:
Trient, Trient 1995, 2. Aufl. 2003.
Großmann, G. Ulrich. Burgen in Europa,
Mailand und Regensburg 2005 (im Druck).
Hähnel, Hans Joachim: Stube, Münster
1975.
Hormayer, Josef von: Geschichte der
gefürsteten Grafschaft Tirol, Tübingen 1808.
Kink, Rudolf: Codex Wangianus.
Urkundenbuch des Hochstiftes Trient, angelegt von Friedrich von Wangen, Wien
1852 (Österreichische Geschichtsquellen. 2. Abth., 5), S. 28 und 41.
Meyer, Werner: Die Burg als
repräsentatives Statussymbol – ein Beitrag zum Verständnis des
mittelalterlichen Adelsburg, in: Zeitschrift für schweizerische Archäologie und
Kunstgeschichte 33 (1976) S. 173-181.
Un Museo nel Castello del Buonconsiglio, hg. von Laura Dal Prà,
Trient 1995 (mit Abb. der Pläne der Jahre um 1900).
Riedmann, Josef: Die Übernahme der
Hochstiftsverwaltung in Brixen und Trient durch Beauftragte Kaiser Friedrichs
II. im Jahre 1236, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische
Geschichtsforschung 88 (1980) S. 131-163.
–: Die Anfänge von Runkelstein, in:
Schloß Runkelstein – Die Bilderburg, Bozen 2000, S. 15-29.
–:
Tra Impero e signorie (1236-1255) und Verso l’egemonia tirolese (1256-1310),
in: Storia del Trentino, Bd. 3: L’età medievale, Bologna 2004, S. 229-343.
Schloß
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Tabarelli, Gian
Maria: Castelli Rocche e Mura d’Italia, Busto Arsizio 1983.
–, Conti, Flavio: Castelli del Trentino, Novara
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Tiroler Urkundenbuch, hg. von der Historischen
Kommission des Landesmuseums Ferdinandeum in Innsbruck, Bd. 1: Die Urkunden zur
Geschichte des deutschen Etschlandes und des Vintschgaus, Tl. 2: 1200-1230,
bearb. von Franz Huter, Innsbruck 1949.
Das Residenzschloss der
frühen Neuzeit
Dynastisches Monument und Instrument fürstlicher Herrschaft
Peter-Michael Hahn
1.
Die Ausgangslage
Gewöhnlich verbindet man aus historischer
Perspektive mit dieser Thematik vor allem den übergeordneten Prozeß der
Residenzbildung, wobei in erster Linie die Schloßanlagen als prachtvolles
Hoflager eines Territorialherrn und später auch als dessen zentraler
Behördensitz ins Blickfeld der Forschung gerieten.
Weniger beachtet wurde dagegen, daß dem Bauwerk im Kontext des Fürstenstaates
Bedeutung nicht nur in funktionaler Hinsicht zukam, sondern daß es auf Grund
seiner symbolischen Aussagefähigkeit zu den wesentlichen Bausteinen feudaler
Herrschaft zählte. In dem steinernen Monument war sie geradezu verwurzelt.
Ebenso wie die Herkunft der Ahnen, das Lehn- und Allodialgut und die Regalien
gehörte der Herrschaftssitz einer Dynastie zu den unverzichtbaren Merkmalen des
Fürst-Seins.
In den Augen der höfischen Gesellschaft war der Residenzbau
als der räumlich-situative Kern fürstlicher Prachtentfaltung und Herrschaft
seit alters unbestritten. Der Gedanke, daß sich ein Herrscher durch prächtige
Bauten vor anderen auszeichnen mußte, war in der altständischen Gesellschaft
tief verwurzelt. Die hohe Symbolkraft ihrer äußeren und inneren
Erscheinungsbilder war deren Angehörigen stets präsent. Bereits im Alten
Testament wurde den Königen das Recht zugebilligt, gar die Pflicht auferlegt,
stattlich zu bauen. Auch Aristoteles war eine solche Auffassung wohl vertraut,
wie seine nicomacheische Ethik belegt.
Selbstverständlich erfüllte bereits die von mächtigen Türmen
und hohen Mauern geschützte Burg bzw. das wehrhafte Schloß mit seinen
zahlreichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden eine solche Erwartung an ein
fürstliches Bauwerk. Als
geschichtsträchtiger Ort der Familiengeschichte, als Stammsitz des
Geschlechtes, von dem aus unter Umständen die territoriale Fundierung der
Herrschaft gelungen war, konnte dem Ort und seinen Baulichkeiten darüber hinaus
im Laufe der Zeit besonderer Zeichencharakter zuwachsen. Daher geschah deren
Erhalt und Umbau seit dem 15. oder 16. Jahrhundert nicht selten mit der
Absicht, dynastische Erinnerung zu stiften.
Um das Ansehen und die Würde des Hauses zu dokumentieren, genügte es nicht
mehr, in klösterlicher Abgeschiedenheit die ruhmreichen und wappengeschmückten
Ahnen in einer Grablege versammelt zu wissen.
Als materialisiertes Zeichen dynastischen Ranges und territorialer Herrschaft
trat das Residenzschloß in den Vordergrund fürstlicher und höfisch-öffentlicher
Wahrnehmung.
Daher beobachten wir während der Neuzeit immer wieder, daß
Bauherrn sich bei dem Aus- und Umbau ihrer Residenzen mit der diffizilen Frage
konfrontiert sahen, in welchem Umfang man einerseits an mehr oder minder
bedeutsamen „Alt“-Bauteilen festhielt, weil sie als steinerne Zeugnisse auf
eindrucksvolle Weise dynastische Tradition und überkommene Herrschaft
verkörperten und veranschaulichten, und in welchem Umfang man andererseits der
Anlage Architekturen in moderner Formensprache hinzufügte, die sowohl neuartige
Nutzungsmöglichkeiten für die Bewohner eröffneten als auch aktuelle, d.h. in
die Zukunft gerichtete dynastische Zeichensetzungen erlaubten.
Gänzliche Neuanlagen bildeten dagegen – betrachtet man das
Baugeschehen in seiner Gesamtheit – über lange Zeit, d.h. bis in die zweite
Hälfte des 17. Jahrhunderts, eher die Ausnahme. Gleichwohl stellte sich auch
dort die Aufgabe, mittels anderer Zeichensetzungen unter möglichst genauer
Beachtung der allgemein gültigen Standards dynastische Tradition zu stiften. In
der Regel standen vor allem fürstliche Aufsteiger und Begründer neuer
fürstlicher Häuser vor einer derartigen Aufgabe. Auf ihre Ambitionen werden wir
im Folgenden zurückkommen, weil sich in ihren Projekten die Thematik der
Residenzbildung als ein formaler und künstlerischer Prozeß dynastischer
Zeichensetzung wie in einem Zeitraffer verdichtete. Oftmals mußte in kurzer
Zeit das Werk von Generationen nachgeholt werden.
Die bauliche Entwicklung der Residenzen, d.h. der Weg von
einem Wehrbau mit Wohn- und Herrschaftsfunktionen zum festen Schloß, wurde
darüber hinaus durch eine Reihe anderer Faktoren wesentlich bestimmt, bei denen
auch regionale Besonderheiten ihre Rolle spielten.
Wie wichtig war etwa dem Bauherrn bei dem weiteren Ausbau seines
Herrschaftssitzes der fortifikatorische Aspekt? In welchem Umfang sollte der
militärtechnische Fortschritt bei der Anlage von Bastionen, Grabensystemen,
Kanonentürmen und Wällen berücksichtigt werden? Die Residenz wurde nicht selten
vor allem in kleineren Territorien zur wichtigsten Landesfestung ausgebaut.
Eine festungsartig armierte Residenz besaß als Zeichen
landesherrlicher Gewalt für ihren Inhaber hohen Zeichencharakter, weil selbst
den reichsten landsässigen Adelsfamilien dieser Weg verschlossen blieb. Eine
deutliche Akzentuierung militärischer Erfordernisse begrenzte aber den für
höfische Zwecke zu nutzenden Raum innerhalb der Residenz. Mit der zweiten
Hälfte des 17. Jahrhunderts trat die kriegerische Nutzung langsam in den
Hintergrund, ohne daß bei der Mehrzahl der Residenzschlösser aber auf das
Vorzeigen wehrhafter Elemente in Gestalt von Kanonen und einzelnen
architektonischen Versatzstücken gänzlich verzichtet wurde.
Für deren Ausbau war ferner die topographische Situation von
großem Belang. Das auf einem Berg angelegte Schloß konnte man weder räumlich
noch funktional beliebig erweitern. Nur einzelne Gebäudeteile ließen sich mit
hohen Kosten der gewandelten architektonischen Formensprache anpassen. Die auf
ebenem Terrain, am Rand einer Stadt gelegene, nur durch Gräben und Mauern
abgetrennte Residenz bot mit deutlich geringerem Aufwand verschiedene räumliche
und funktionale Entwicklungschancen. Man konnte sie beispielsweise mit neuen,
auch großflächigen Anlagen, etwa Gärten, Jagdbezirken und Alleen ins nähere
Umland ausdehnen, welches sich zeichenhaft mit dem territorialen
Herrschaftsmittelpunkt vernetzen ließ, oder der Schloßbezirk wurde mit der
Stadt so eng verzahnt, daß letztere nicht nur eine Vielzahl höfischer Bauten
aufnahm, sondern auch als ein Spiegelbild landesherrlicher Wohlfahrtspolitik in
die höfische Repräsentation einbezogen wurde.
Der folgenreichste Anstoß zur Ausprägung der Residenz als
einem vielgestaltigen Ensemble von Gebäuden und Grünflächen, welche sowohl in
formaler als auch funktionaler Hinsicht immer stärker aufeinander abgestimmt
wurden, erfolgte im Zeitalter der Renaissance. Maßgebliche Anregungen und
Konzeptionen dazu gingen wohl von einigen Höfen Italiens und Westeuropas aus.
Allerdings handelte es sich dabei um ein nirgends schriftlich fixiertes,
theoretisch durchdachtes Lösungsmodell. Vielmehr kristallisierte sich in der
höfischen Praxis unter den Regierenden Alteuropas allmählich eine mehr oder
minder konkrete Vorstellung darüber heraus, welches Reservoir an Bauten,
Räumlichkeiten und sonstigen Nutzflächen von Nöten war, um fürstliche
Lebenshaltung und Herrschaft unter den je spezifischen Bedingungen angemessen
zu inszenieren.
Handwerkern, Gelehrten, Künstlern und Architekten kam in
diesem höchst komplexen Vorgang je nach Neigung und Mentalität ihres
fürstlichen Auftraggebers eine unterschiedliche Bedeutung zu. Sie entwickelten
zwar in Auseinandersetzung mit antiken Autoren architektonische Konzepte,
schufen Ausstattungsprogamme und kreierten neue kunstvolle Formen und Modelle
zur Visualisierung dynastischer Politik. Stets mußten sie aber mit ihren Werken
und Planungen bei ihren Mäzenen und Auftraggebern um Anklang und Zustimmung
ringen. Dies schloß wiederum bei deren Umsetzung weder künstlerische
Gestaltungsspielräume noch Innovationen in der Sache aus, aber sämtliche dieser
Kunst-Handwerker mußten, um auf Dauer erfolgreich zu sein, die Bedürfnisse und
den Geschmack der höfischen Welt treffen.
Schließlich gab es nur selten, von einigen süd- und westeuropäischen Metropolen
abgesehen, ein so wohlhabendes und kunstsinniges, von Patriziern und
Aristokraten geprägtes Milieu, daß man als Kunst-Handwerker auf hohem Niveau
auch ohne höfische Auftraggeber auf Dauer zu existieren vermochte.
Insbesondere an italienischen Höfen bestand im 15. und 16.
Jahrhundert eine produktive Gemengelage von dynastischen Interessen und
künstlerischen Potentialen. In diesem
Klima angespannter Konkurrenz wurde eine Vielzahl neuartiger Darstellungs- und
Legitimationsformen fürstlicher Herrschaft entworfen. Diese betrafen weniger
die Residenz als architektonische Hülle für das fürstliches Hoflager und den
Sitz der Regierungskollegien, als vielmehr die Schloßanlage in ihrer Funktion
als eine mit zeichenhafter Ausstattung versehene politische Bühne, welche als
ein höchst variables und differenziertes Mittel interhöfischer Kommunikation
diente. Binnen weniger Generationen kam es dazu, daß sich jedem Besucher
italienischer Residenzen die Gelegenheit bot, voll Bewunderung eine breite
Palette kunstvoller Lösungsmodelle zur Inszenierung und Präsentation
fürstlicher Herrschaft zu betrachten.
Für den fürstlichen Residenzbau als ein am Prinzip der
Regelmäßigkeit orientiertes Bauwerk, d.h. die Gruppierung von Baukörpern um
einen Hof, erwiesen sich jedoch französische Vorbilder als wegweisend. Dort
spielten seit dem 16. Jahrhundert, wenn nicht früher, bei der Anlage
hochadliger Wohnsitze Fragen der symmetrischen Anordnung der Gebäudeteile eine
gewichtige Rolle, allerdings sollte man die Bedeutung lokaler Bautraditionen
für die Ausprägung derartiger Formen nicht unterschätzen.
In der Fortsetzung älterer Traditionen kam es auf französischem Boden zeitiger
als andernorts zu einer starken Geometrisierung. Aus quadratischen Grundrissen,
deren Gebäudering auf einer Seite nur durch eine Blindmauer oder eine Galerie
mit Torhaus begrenzt wurde, konnte sich daher in diesem Umfeld geradezu
spielerisch die für das 17. und 18. Jahrhundert als klassisch betrachtete
Dreiflügelanlage entwickeln. Allerdings fanden diese Prinzipien vor 1650 in der
Regel vornehmlich bei der Errichtung einzelner Bauelemente gewachsener
Residenzanlagen Anwendung.
Mit den europäischen Kriegen zwischen Habsburg und den
französischen Königen um die Vorherrschaft in Norditalien, in deren Gefolge
Angehörige der politischen Eliten Alteuropas in großer Zahl zu den
Schlachtfeldern aufbrachen, mit den Reisen humanistisch inspirierter Adliger
und Bürger, zu denen Amtsträger und Künstler zählten, nach Italien und mit dem
Buchdruck drang das Wissen um die neu geschöpften Ausdrucksformen der
Architektur, des Kunsthandwerks, der Malerei und der Plastik nach und nach in
sämtliche Winkel Alteuropas vor. Mit zeitlicher Verzögerung trat auch das Land
der französischen Könige nicht nur als ein Ort feiner Lebensart, sondern auch
innovativer Lösungen höfischer Zeichensetzungen in das Blickfeld höfischer
Kavalierstouren.
Bemerkenswert in dem Zusammenhang ist jedoch eine
eigentümliche Beobachtung, welche uns ahnen läßt, daß die vornehmlich südlich
der Alpen aufgenommenen Anregungen nur sehr langsam das konzeptionelle Denken
der mit dem Residenzbau im Reich befaßten Personen veränderten. Auftraggeber
und Kunsthandwerker registrierten zwar eifrig das gewandelte architektonische
und kunsthandwerkliche Vokabular höfischer Zeichensetzungen und Bauformen,
wobei die Auseinandersetzung mit Vitruv und seinen italienischen Rezipienten im
Vordergrund stand, aber die
innovative Breite dieses Vorganges für die Bauaufgabe Residenz bzw. deren
Tragweite für die Materialisierung fürstlicher Pracht wurde von diesen Zeitgenossen
anscheinend nicht erkannt.
Trotz der ungewöhnlich hohen Bedeutung des Themas für den
Fürsten und seine Fähigkeit zur Visualisierung von dynastischer Würde und
Herrschaft fehlt es in der architektonischen Traktatliteratur deutscher Autoren
des 16. und 17. Jahrhunderts an eindeutigen Hinweisen und Erörterungen, welche
Aufgaben mit dem Umbau bzw. der Errichtung einer Residenz verbunden waren.
Diese vermutlich anspruchvollste Thematik unter allen Bau- und Kunstaufgaben
der Zeit war als ein Gegenstand angestrengten Nachdenkens auf theoretischer
Ebene für fast zwei Jahrhunderte nicht existent.
Erst um 1700 geschah dies in zurückhaltender, noch wenig
ergiebiger Form, als das Reich bereits eine Welle großer höfischer Bauvorhaben
erlebt hatte. So
umschrieb Leonhard Christoph Sturm in seiner 1718 erschienenen „Vollständigen
Anweisung Grosser Herren Paläste stark bequem nach Reguln der Architektur
untadelich und nach dem heutigen Gusto schön und prächtig anzugeben“ zumindest
die formale Breite der Bauaufgabe Residenz einigermaßen zutreffend. Auch wurde
deren politische Funktion nunmehr eindeutig bezeichnet: so werden denn auch
prächtige Gebäuden nothwendig erfordert alß vortreffliche Zeugen der Fürsten
und Regenten Macht, Hoheit und magnificence. In Julius Bernhard von Rohrs
zeremonialwissenschaftlichen Schriften wurden darüber hinaus gehend eindeutige
funktionale Bezüge zwischen den verschiedenen architektonischen und
kunsthandwerklichen Bedeutungsträgern als unabdingbare Zeichen fürstlicher
Pracht hergestellt.
Daher wäre es gewiß erhellend zu ergründen, wann und unter
welchen sozialen und politischen Bedingungen das von den Reisenden, Diplomaten
und Kriegern Geschaute und Gehörte, aber auch das Gelesene seine Wirkung in den
Köpfen fürstlicher, adliger und patrizischer Auftraggeber nördlich der Alpen
entfaltete und zu weit reichenden Veränderungen in der Kultur der Höfe führte.
Einige knappe Gedanken über die grundlegenden Zusammenhänge müssen an dieser
Stelle aber genügen. Motivationen und Möglichkeiten deutscher Herrscher, ihre
Residenzen in neuem Glanz erstrahlen zu lassen, unterschieden sich jedoch deutlich
von denen eines Condottiere- oder gar Bankier-Fürsten des 15. Jahrhunderts
italienischer Prägung.
Die Stellung der Reichsfürsten untereinander, aber auch
gegenüber ihren europäischen Nachbarn veränderte sich seit dem späten 15.
Jahrhundert zusehends. Durch die
Großmachtpolitik des habsburgischen Kaiserhauses wurden das Reich und seine
fürstlichen Glieder nicht nur auf die Bühne der europäischen Politik
geschleudert, sondern durch die „Internationalisierung“ des polyzentrischen
Reiches wurde auch dessen Formierung als locker gefügte Fürstengemeinschaft
vorangetrieben. Die konfessionelle Spaltung verstärkte diesen Vorgang weiter.
Andererseits verschärfte sie die Statuskonkurrenz unter den Reichsfürsten.
Aus einem anderen Winkel betrachtet: Die wachsende
Verrechtlichung des Reiches als einer spannungsreichen Fürstengemeinschaft
schuf einen organisatorischen Rahmen, in dem dynastisches Prestige und damit
die Residenz nicht nur als ein Ort der Herrschaft, sondern auch als ein
schlagkräftiges Mittel der politischen Argumentation an kommunikativer
Bedeutung massiv hinzugewann. Reputation und juristische Argumente sollten
zumindest tendenziell in diesem Gefüge das Argument der Waffen als konfliktlösender
Faktor zurückdrängen.
Mit ihren zahlreichen hochadligen Gästen und den
diplomatischen Vertretern, ihren sprechenden Fassaden und ihren kunstvoll
arrangierten Innenräumen bildeten die Residenzen eine entsprechend der Ambition
der jeweiligen Dynastie gestaltete Kulisse und Bühne, auf der man die höchst
differenzierten Familien- und Herrschaftsrituale mit „éclat“ in Szene setzen
konnte. Dabei ergänzten sich nachhaltig höfische Handlungsformen und eine
Vielzahl von Zeichensystemen, über die Residenz als einem vielgliedrigen
Gehäuse der Macht gelegt, die sowohl akustisch als auch visuell wirkten, im
Interesse einer effektiven dynastischen Propaganda. Insbesondere die
Differenzierung der Räume innerhalb und außerhalb der Residenzbauten, die an
dieser Stelle nicht näher betrachtet werden kann, erlaubte in Verbindung mit
einem darauf abgestimmten Zeremoniell der höfischen Gesellschaft ein
nuancenreiches Verhalten, welches die sozialen und machtpolitischen
Erfordernisse der altständischen Welt erfüllte.
Ungeachtet aller stilkritischen und baugeschichtlichen
Fragen im Einzelnen, welche mit dem Thema Schloß- und Residenzbau im weitesten
Sinne verbunden sind, wollen wir uns allein darauf konzentrieren, am Beispiel
einiger zwischen 1550 und 1700 binnen weniger Jahrzehnte verwirklichter
Residenzprojekte der Existenz eines Musters bzw. Konzeptes nachzuspüren,
welches innerhalb der europäischen Fürstengesellschaft allgemein Anerkennung
gefunden hatte und als Richtschnur ihrer Bau- und Kunstpolitik diente, ohne daß
sich hierfür eindeutige literarische Hinweise in Gestalt einer wohl
durchdachten Theorie benennen ließen. Ausgangspunkt unserer Überlegungen soll
dabei ein wenig prominenter, vor allem der Kunstgeschichtsschreibung geläufiger
italienischer Hof sein, von dem aus wir die Entwicklung zweier kleinerer Höfe
im Norden und der Mitte des Alten Reiches streifen wollen, deren Inhaber in der
zweiten bzw. dritten Reihe der Fürstenhäuser anzusiedeln waren.
Es hätte bei einem solchen Thema natürlich nahe gelegen,
einige herausgehobene Höfe auf Grund ihrer materiellen und kulturellen
Ressourcen herauszugreifen. Dort waren in aller Regel früher als an anderen
Höfen Tendenzen zu erkennen, welche darauf schließen lassen, daß sich ihre
Herrscher ein solches, in der höfischen Öffentlichkeit langsam
konkretisierendes Idealbild der Bauaufgabe Residenz zu eigen gemacht hatten, um
ihren hohen Status zu unterstreichen. Dann hätte man für das Reich seinen Blick
auf die Residenzen zu Dresden, Heidelberg, München oder auch Salzburg vor dem
Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges richten müssen, welche auf Grund ihrer
politisch und wirtschaftlich exponierten Lage von anderen Leitbilder der
europäischen Hofkultur aufzunehmen und produktiv zu verarbeiten wußten. Davon
wurde bewußt abgesehen.
Stattdessen wollen wir unsere Aufmerksamkeit auf einige
kleinere, gewöhnlich nicht im Zentrum des historischen Interesses stehende
Fürstenhäuser richten, um am Beispiel gerade ihres Handelns zu belegen, daß
sich in der gesamten Fürstengesellschaft ein klare Auffassung von der Struktur
und den Zubehörungen einer Residenz herausgebildet und verfestigt hatte. Deren
Repräsentanten standen bei der Umsetzung ihres Wunsches nach einer ranggemäßen
Residenz zumeist nur in beschränktem Umfang materielle und künstlerische
Ressourcen zur Verfügung. Deshalb dürfte von ihnen jeder Schritt zur
Veränderung des Bestehenden sorgfältig erwogen worden sein. Man wird sich nur
zu den Maßnahmen verstanden haben, welche als eine zwingende Notwendigkeit im
zwischenhöfischen Wettstreit um Ansehen und Würde betrachtet wurden.
Erst die Übernahme von Baumustern und Ausstattungsmodellen
durch kleinere Fürstenhäuser – so unsere Annahme – signalisierte, daß sich
diese Konzepte innerhalb der höfischen Gesellschaft als unverzichtbar
durchgesetzt hatten. Schließlich wird man nicht sämtliche innovativen
Veränderungen, welche im Residenzbau zu beobachten waren, als ein Muß innerhalb
der Fürstengesellschaft anzusehen haben. In diesem Zusammenhang ist es oftmals
eher angezeigt, von einer Umsetzung von Moden zu sprechen, welche nur an
einigen Höfen zur Geltung kamen, weil sie dem individuellen Wunsch des
Herrschers entsprachen, bzw. der verfügbare Reichtum an finanziellen und
künstlerischen Ressourcen dem Wunsch nach höfischen Innovationen keine engen
Grenzen zog.
2.
Die Verwirklichung einiger Residenzprojekte im 16. und 17. Jahrhundert
Es wurde eingangs bereits angesprochen, daß sich
bei der Planung und dem Bau einer Residenz die verschiedensten Interessen und
Motivationen, welche aus dem sozialen Kontext der Fürstengesellschaft
erwuchsen, mit aktuellen technischen und künstlerischen Bestrebungen kreuzten.
Zusammen mit den grundlegenden politischen und wirtschaftlichen Konjunkturen
schufen sie erst ein produktives Klima, in dem ein fürstlicher Auftraggeber
gegenüber seinen Amtsträgern, Baumeistern und Kunst-Handwerkern seinem Willen
Gestalt und Ausdruck verlieh.
Die Fülle der Motive und ihre wechselseitige Beeinflussung
im Entscheidungssprozeß der Bauherren werden sich vermutlich nie in ihrer
Komplexität nachvollziehen lassen. Daher wollen wir uns in mehreren Schritten
und von verschiedenen Seiten dem Thema Residenz- und Schloßbau im Detail
nähern. Das Ziel unserer Überlegungen kann dabei nur sein,
Entscheidungsspielräume der Auftraggeber bei der Gestaltung ihrer Residenzen
auszuloten. Ausgehend von der familiären und politischen Situation der Fürsten
werden wir die Spezifik des jeweiligen Ortes kurz würdigen, um dann unter drei
Aspekten (der Wehrhaftigkeit, der fürstlichen Wohnfunktionen sowie der Gebäude
und Anlagen für Divertissement und Administration) die funktionale
Differenzierung der drei Residenzanlagen zu betrachten. Schließlich wollen wir
fragen, wie die Bauherren jeweils ihren Wunsch nach materialisierter Pracht als
Zeichen fürstlicher Dignität in ihren Residenzen umsetzen ließen.
Abgesehen von allen funktionalen Aspekten der inhaltlich und
technisch weit gefächerten Bauaufgabe verband sich in dieser Situation
insbesondere der dezidierte Wunsch nach einer auf die jeweilige Dynastie
bezogenen Prachtentfaltung mit dem eher unscharfen Bild des Auftraggebers von
einer hierarchisch strukturierten europäischen Fürstengesellschaft, wie sie für
uns noch am leichtesten im Jus praecedentiae greifbar ist.
Natürlich gab es keine einheitliche, von allen Betroffenen
akzeptierte Rangordnung der europäischen Herrscherhäuser untereinander. Es
hatte sich nur durch Herkommen zwischen einer Reihe von Geschlechtern eine fragile
Ordnung herausgebildet. Umso wichtiger war es daher, daß man bei der
funktionalen und symbolischen Ausstattung seiner Residenz keinesfalls hinter
dem am eigenen Rang ausgerichteten Anspruch zurückblieb. Im Gegenteil, aus der
Sicht ambitionierter Herrscher dürfte sich eine Bauaufgabe in der Residenz noch
anders dargestellt haben. Mit Blick in die dynastisch-politische Zukunft dürfte
es dem eigenen Haus keinesfalls zum Nachteil gereicht haben, wenn man sich bei
der Einhaltung höfischer Standards an dem orientierte, was diejenigen
Herrscherhäuser als nötig erachteten, denen man nach den Maßstäben des Jus
praecedentiae untergeordnet war.
Als Ausgangspunkt unserer Betrachtungen haben wir die
südwestlich von Mantua gelegene Burgsiedlung Sabbioneta gewählt.
Sie wurde in einem Zeitraum von knapp 40 Jahren, zwischen 1556 und 1591, in
einen stattlichen Herrschaftssitz verwandelt. Unter sozialen Aspekten bietet
das Geschehen in und um Sabbioneta nicht nur eine weitgehende Bestätigung
unserer bisherigen Überlegungen zur Breite der Motivationsstruktur eines
Herrschers beim Residenzbau, sondern es zeigt exemplarisch, wie eng sich
sozialer Aufstieg in der Fürstengesellschaft mit der Frage, wie man eine Residenz
formte, verbinden konnte.
Auch unser zweites Beispiel, der Umbau Bückeburgs nach 1600
zu einer fürstlichen Residenz, weist auf einen ähnlichen Kontext hin.
Allerdings hatte sich nördlich der Alpen eine andere Tradition der räumlichen
Plazierung und formalen Gestaltung des fürstlichen Palastes herausgebildet.
Schließlich standen im Falle unseres dritten Beispiels Weißenfels, der
Begründung eines neuen fürstlichen Hauses, deren Inhaber bei all ihren
Planungen in dem Zeitraum von 1660 bis nach 1710 wohl permanent unter starkem
Prestigedruck. Dieser
wurde nicht nur durch den Umstand aufgebaut, daß man als Nachgeborene eines
kurfürstlichen Hauses für sich und seine Nachkommen in der keinesfalls
homogenen Fürstengesellschaft erst einen angemessenen Platz finden mußte,
sondern auch durch die stete Sorge, daß man nicht von seinen jüngeren Brüdern,
welche ebenfalls den festen Willen besaßen, eigene fürstliche Häuser zu
begründen, übertrumpft wurde.
Fürstliche Herrschaft, die rechtlich und ständisch
betrachtet noch auf tönernen Füßen stand, verlangte schon aus Gründen der Effizienz
nach Formen der Visualisierung gegenüber Standesgenossen und Untertanen, die
sich im höfischen Gebrauch bereits bewährt hatten. Dies hieß nichts anderes,
als daß man von altetablierten Herrscherhäusern erfolgreich verwandte
Zeichensetzungen übernahm bzw. diese mit Geschick modernisierte. Diese mußten,
sofern möglich, mit aussagekräftigen Elementen dynastischer Tradition verknüpft
werden. Dazu bedurfte es einer mehr oder minder aufwendig inszenierten
Gedächtnispflege, welche die lebenden mit den toten Vertretern des fürstlichen
Hauses verband. In diesem Punkte hoben sich allerdings die Vorgehensweisen der
drei von uns betrachteten Häuser deutlich voneinander ab, was deren
verschiedenartige familiäre Ausgangslage unterstreicht. Überdies mußten zwei
der drei Bauherrn während ihrer Regentschaft die bittere Erkenntnis
verarbeiten, keine unmittelbaren Erben zu haben.
Vespasiano Gonzaga gehörte einer 1478 entstandenen
Seitenlinie des Hauses Gonzaga an, welches seit 1433 den Titel eines Markgrafen
von Mantua führte und 1530 von Kaiser Karl V. in den Herzogsrang erhoben worden
war. Die
Nebenlinie zu Sabbioneta besaß aber nur einige unbedeutende Grafschaften mit
begrenzten Herrschaftsrechten und verfügte über vergleichsweise geringe
Einkünfte, so daß sie sich gerade einmal über den reichen Landadel zu erheben
vermochte. Allerdings kam dem Ort im Rahmen des spanischen Verteidigungssystems
in Norditalien eine gewisse strategische Bedeutsamkeit zu, weshalb Vespasiano
als spanischer Amtsträger und Militär bei seinen Bauplanungen auf eine
wohlwollende Förderung durch seinen Dienstherrn hoffen konnte. Mit Geschick
vermochte Vespasiano übergeordnete militärische Notwendigkeiten und sein
persönliches Interesse an höfischer Prachtentfaltung miteinander zu verknüpfen.
Schon als Jugendlicher gelangte der 1531 geborene Vespasiano
an den spanischen Hof. Zeit seines Lebens erwies er sich als ein treuer
hochadliger Diener des Hauses Habsburg. Als erfolgreicher Militär und für
mehrere Jahre als Vizekönig von Navarra und Valencia erwarb er sich die
besondere Gunst Philipps II. von Spanien. Als Statthalter gehörte es zu seinen
wichtigsten Obliegenheiten, den Festungsbau zu leiten. Dank seiner breiten
Kenntnisse auf diesem Gebiet erfüllte er diese Aufgabe zur vollen Zufriedenheit
seines königlichen Herrn. Dessen vielfältiger Dank blieb nicht aus. Nicht
allein in klingender Münze, welche vor allem für die Residenz aufgewandt wurde,
kam dieser überreich zum Ausdruck. Die in Wien regierende kaiserliche Linie des
Hauses Habsburg besaß oberlehnsherrliche Rechte über die Lombardei. Daher
konnte der Kaiser auf Wunsch seines mächtigen spanischen Vetters den
Angehörigen dieser unbedeutenden Nebenlinie des Hauses Gonzaga im Laufe der
Jahre mit mehreren begehrten Fürsten-Titeln ausstatten, welche sich eher
schlecht als recht zur Größe und Qualität seiner Besitztümer fügten, aber sie
im Titularrang nahe an die Hauptlinie heranführten. Seit 1565 führte Vespasiano
den Rang eines Markgrafen von Sabbioneta. Nach seiner Statthalterschaft durfte
er sich 1574 Fürst nennen und wurde 1577 schließlich von Kaiser Rudolf II. zum
Herzog erhoben.
Im Jahre 1569 wurde Ernst als fünfter und jüngster Sohn
Ottos IV. Graf zu Holstein- Schaumburg geboren.
Lange Zeit bestand keinerlei Aussicht für ihn, ein selbständiges Regiment
auszuüben. Aber sein Vormund sorgte dafür, daß er 1589 für ein Jahr nach
Italien reiste. 1593/4 bot sich ihm die Gelegenheit, den Kaiser in Prag zu
besuchen und von dort erneut den Weg nach Italien einzuschlagen. 1595 gelang es
ihm mit kaiserlicher Unterstützung, vom regierenden Bruder einige Ämter als
Apanage übertragen zu erhalten. Dies ermöglichte ihm, eine hessische Prinzessin
zu ehelichen. Eine plötzliche Wende in seinem Leben trat aber 1601 ein, als
binnen kurzer Zeit nicht nur der einzige Erbe seines regierenden Bruders, Adolf
XIV., verstarb, sondern auch dieser selbst.
Mit seinem Regierungsantritt sollte sich ein Vorgang
wiederholen, den wir auch andernorts beobachten können. Nachgeborene Prinzen
entwickelten, unverhofft zur Regentschaft gelangt, nicht selten besondere
Energien, um ihre Herrschaft in jedweder Hinsicht zu stärken. Außerdem hatte
Ernst die Schwester des regierenden Landgrafen von Hessen-Kassel geheiratet,
was für ihn zumindest unter dem Aspekt des höfischen Lebensstiles eine besondere
Herausforderung darstellte. Eine fürstenmäßige Hofhaltung war daher
unabdingbar, weshalb 1603/4 die ersten Baumaßnahmen in Bückeburg eingeleitet
wurden.
Ferner ließ Ernst durch Cyriacus Spangenberg eine Geschichte
der Grafen von Holstein und Schaumberg anfertigen. Des Grafen starkes
genealogisches Interesse war wohl darauf gerichtet, mit historischen Argumenten
eine alte Fürstenwürde seines Hauses, welches über eine unabhängige
Territorialhoheit verfügte, zu belegen. Aber ohne die Zustimmung und Mitwirkung
des Kaisers war eine Fürstenerhebung nicht zu bewerkstelligen.
Diese Bestrebungen überlagerten daher fast seine gesamte Regierungszeit. Erst
1619 sah sich Ernst am Ziel seiner Wünsche angekommen. Allerdings ließ die
harsche Antwort des dänischen Königs in seiner Stellung als Herzog von Holstein
nicht lange auf sich warten. Mit überlegenem militärischem Druck nötigte er
Ernst, als dieser seinen frischen Fürstenrang in der Grafschaft Holstein zur
Anwendung bringen wollte, dazu, dort darauf zu verzichten.
Gänzlich anders stellte sich die politische und dynastische
Ausgangslage für Herzog August von Sachsen, welcher die Weißenfelser
Residenzbildung einleitete, und seine beiden Brüder zu Merseburg und Zeitz dar.
Als jüngere Brüder des sächsischen Kurfürsten sahen sie sich mit dem
gravierenden Problem konfrontiert, einen neuen, aber rangniederen Platz als
ihre Vorfahren in der Fürstengesellschaft für sich zu finden und zu behaupten.
Dabei handelte es sich um eine Angelegenheit, der sie sich mit aller Kraft
widmen mußten, denn sie verfügten über eine reichliche Nachkommenschaft.
Diese Aufgabe wurde dadurch nicht wenig erschwert, daß die
ihnen vom Vater übertragenen Besitztümer zwar erheblichen Umfang besaßen, aber
deren unklarer reichsrechtlicher Status bzw. deren formale Einbindung in die
kursächsische Territorialhoheit jede klare Aussage über ihren Rang verhinderte.
Ihre Zugehörigkeit zum Haus der Wettiner signalisierte eindeutig einen hohen
persönlichen Status. Aber, so mußten sie sich fragen, ließ sich eine solche
Würde ohne den Besitz einer umfassenden Territorialgewalt auf Dauer reklamieren
und nach Außen sichtbar demonstrieren? Zur Würde eines Reichsfürsten gehörte
nach allgemeiner Auffassung eine selbständige Territorialgewalt.
Dieser zwingenden dynastischen Verpflichtung gerecht zu
werden, fiel auch deshalb den betroffenen Fürstensöhnen nicht leicht, weil
gerade der Dresdner Hof durch seinen prachtvollen Stil im Obersächsischen
Reichskreis und darüber hinaus hohe Maßstäbe gesetzt hatte. Außerdem waren auch
die benachbarten ernestinischen Vettern zu Altenburg, Gotha und Weimar
bestrebt, entsprechend ihrer herzoglichen Würde Hof zu halten und den
Prestige-Abstand zu Dresden nicht völlig aus dem Auge zu verlieren. Durch die
Teilung des stattlichen Erbes von Herzog Ernst dem Frommen von Sachsen-Gotha in
mehrere selbständige Fürstentümer und Herrschaftskomplexe unterschiedlicher
Dignität verschärfte sich aus dynastischer Perspektive in diesem Raum die
Problematik noch weiter, wie man angemessen eine fürstliche Würde
versinnbildlichen sollte.
Es kam nicht häufig vor, daß zeitlich dicht gedrängt binnen
weniger Jahre und Jahrzehnte, wie im sächsisch-thüringischen Raum während der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, eine Vielzahl von fürstlichen
Herrschaftssitzen neu eingerichtet oder modernisiert werden mußten, weil sie
fortan als symbolischer und funktionaler Mittelpunkt einer mehr oder minder
selbständigen Herrschaftsgewalt dienen sollten.
Daher dürfte hier die Frage, über welche Merkmale eine respektable Residenz zu
verfügen hatte, schlagartig besondere Aktualität gewonnen haben.
Doch betrachten wir zuerst die räumlichen Gegebenheiten und
die am Ort bestehenden Vorgängerbauten, welche allen fürstlichen Planungen
einerseits Beschränkungen, andererseits auch Handlungszwänge unterschiedlicher
Art auferlegen konnten. In Sabbioneta verfolgte der Bauherr unzweifelhaft von
Beginn an ein Grundkonzept, welches bei der Gestaltung der Flächen der in einer
Po-Niederung gelegenen alten Burgsiedlung nur auf die großväterliche, mit vier
Ecktürmen gesicherte Wehranlage Rücksicht nahm.
Die Bürgerhäuser einschließlich dreier Kirchen wurden dagegen niedergerissen.
Ein in seiner Radikalität für die altständische Gesellschaft eher
außergewöhnlicher Vorgang, welcher nicht nur den Bau großzügig bemessener
Festungswerke, sondern auch die Anlage dreier, durch unterschiedliche
Funktionen geprägter Stadtviertel erlaubte, welche durch ein rechtwinklig
angelegtes Straßenetz mit zwei Stadttoren verbunden wurden.
Der Umbau des am Fuße des Weserberglandes gelegenen
Bückeburgs war wohl schon aus Kostengründen durch Altbausubstanz gelenkt. Seit
1560 hatte Graf Otto IV. die mittelalterliche Burg entsprechend seiner
Möglichkeiten zu einem stark befestigten Schloß umgebaut, welches ihm als Regierungssitz
diente. Die
verschiedenen Wohngebäude wurden über einem unregelmäßigen Grundriß
vereinheitlicht. Die Anordnung der Fenster und die in damals aktueller
Formensprache errichteten rundbogigen Zwerchhäuser sorgten dafür, daß die
Fassaden und der Dachaufbau beim Besucher einen Eindruck von Regelmäßigkeit und
Modernität erzeugten.
Noch auffälliger war jedoch, daß das bereits von einem
breiten Graben und Mauern umzogene Schloß nochmals mit einer starken
Befestigungsanlage umgeben wurde. Diese
bestand aus einer mächtigen, vierflügeligen Wallanlage von unregelmäßiger Form,
an deren Ecken sich vier gemauerte Rondelle erhoben. Auch dieses
Verteidigungssystem wurde von einem weiteren etwa 35 Meter breiten Graben
umsäumt. Nach Norden hin, nur durch eine hölzerne Zugbrücke verbunden,
erstreckte sich der von einer niedrigen Erdbefestigung geschützte Flecken
Bückeburg, dessen im ländlichen Stil errichtete Bebauung sich bis an den Rand
des Grabens erstreckte. Diese ließ Graf Ernst in begrenztem Umfang beseitigen,
um jenseits des Gewässers Platz zu gewinnen, um dem Schloßbezirk durch kleinere
Baumaßnahmen eine neue Gestalt zu verleihen. Gravierende Eingriffe in den
Schloßbau bzw. die umgebende Befestigung verboten sich dagegen auf Grund ihrer
relativen Modernität für einen kleineren Territorialherrn. Im Übrigen stand
aber außerhalb der Befestigungsanlagen ausreichender Raum für weitere Baumaßnahmen
aller Art zur Verfügung.
In Weißenfels hatte eine vielfach umgebaute mittelalterliche
Burg gestanden, die Kurfürst Moritz von Sachsen 1548 seinem jüngeren Bruder
Herzog August als Dank für seine Unterstützung zusammen mit anderen Gütern
überlassen hatte. Die Anlage
sollte August und seiner Gemahlin, einer dänischen Königstochter, für einige
Jahre als Residenz dienen. Diese auf einem schmalen Bergrücken oberhalb der
Stadt Weißenfels gelegene Anlage wurde 1644 von schwedischem Militär zerstört
und weitgehend abgetragen. Daher mußte Herzog August, als er in den fünfziger
Jahren den Entschluß faßte, für sein Haus und dessen Nachkommen nach seinem
Ableben in Weißenfels eine neue Residenz zu errichten, bei seinen Planungen in
erster Linie die geographischen Möglichkeiten des Ortes bedenken.
Die hügelige, kaum bebaute Landschaft am östlichen Saaleufer
erlaubte es nicht, eine baulich und funktional reich gegliederte Residenz
jenseits des Stadtbezirks auf einer zusammenhängenden ebenen Fläche zu
errichten. Vielmehr mußten die umliegenden Hügelkuppen im Rahmen eines
Gesamtkonzeptes, welches insbesondere auch die sonstigen funktionalen Erfordernisse
einer fürstlichen Residenz berücksichtigte, mit aufwendigen Baumaßnahmen
einbezogen und geziert werden. Von einer solchen Vorgehensweise konnte sich der
Bauherr trotz mancher Erschwernisse allerdings erhoffen, daß sich sein Hoflager
nach Abschluß der Maßnahmen aus der Ferne durch eine von der Natur des Ortes
begünstigte besonders imposante, die fürstliche Herrschaft betonende Ansicht
auszeichnete.
Die am Ort verfügbare, sichtbare materielle Verlassenschaft
der Ahnen, weniger deren Geschichte, entschied oftmals darüber, in welche
Richtung sich das Bemühen der Herrscherfamilie um Traditionsstiftung im Sinne
einer gezielten Erinnerungskultur bewegte, welche die lebenden und toten
Angehörigen des fürstlichen Hauses zum Ruhm aller miteinander verknüpfte. So
erhielt Vespasiano Gonzaga die alte Burg seiner Vorfahren und integrierte sie
sichtbar in seine Residenz, obwohl dies zu einer Ausweitung und damit
deutlichen Kostenerhöhung bei der Anlage der modernen Befestigungen führte.
Überdies mußte der Bauherr eine Asymmetrie der südlichen Bastionen in Kauf
nehmen. Die alte Burg erhielt eine neue militärische Funktion, außerdem wurden
zwei ihrer mächtigen Rundtürme in die modernen Wallanlagen erkennbar eingefügt.
Noch gegen Ende seines Lebens wertete Vespasiano das Gebäude auf, indem er dort
einen mächtigen Turm errichten ließ, welcher weithin zu sehen war.
Darüber hinaus war Vespasiano bestrebt, mittels aktueller
Darstellungsformen sich und seine Vorfahren in den genealogischen Kontext der
Mantuaner Hauptlinie des Hauses Gonzaga einzufügen.
An hervorragender Stelle befand sich nämlich im herzoglichen Palast von Beginn
an eine Ahnengalerie, welche den Residenzgründer Vespasiano über 21 Vorfahren,
die in Halbfigurenreliefs dargestellt waren, auf den Ahnherren des Hauses
Gonzaga zurückführte. Außerdem ließ der Sabbioneter Herr in seinen späten
Lebensjahren, als wohl keine Hoffnung auf leibliche Nachkommen mehr bestand, im
hinteren Bereich seines Wohnsitzes noch einen Reitersaal anlegen, mit dem er
sich ein ewiges Gedächtnis zu stiften suchte.
In antiker Tradition waren dort zehn Vertreter, darunter Vespasiano, des Hauses
Gonzaga, welche dessen militärischen Ruhm verkörperten, in Form hölzerner
Reiterstandbilder in Lebensgröße versammelt. Jeden der fürstlichen Reiter
zierte eine Prunkrüstung. Überdies gab der Gonzaga in Gestalt einer letzten
Verfügung in der Hofkirche für sich und seine Familienangehörigen ein
aufwendiges Grabmal in Auftrag, welches ebenfalls eine auf die Zukunft
angelegte Memorialfunktion erfüllen sollte.
Solche Ambitionen beschäftigten Ernst von Holstein und
Schaumburg als Vertreter eines alten Grafenhauses scheinbar nur am Rande.
Schließlich gruppierte sich die Residenz um eine vielfach modernisierte Burg
seiner Vorfahren. Dieser Umstand war ihm vermutlich Zeugnis genug für die
überkommene herrschaftliche Stellung seines Hauses. So ließ er nur den alles
überragenden Treppenturm erhöhen. Aber gegen Ende seines Lebens mußte auch er,
wie schon Vespasiano Gonzaga, erkennen, daß er seine Herrschaft nicht auf einen
unmittelbaren Nachkommen übertragen konnte. Daher ließ er in dem zweiten
Herrschaftsort seines Territorialbesitzes, Stadthagen, über einem siebeneckigen
Grundriß eine in ihrer architektonischen Formensprache außergewöhnliche und
höchst anspruchsvoll ausgestattete Grablege errichten, welche ihm ein ewiges
Gedächtnis sichern sollte.
Auch Herzog August und seine Erben gingen in ihrer
Bezugnahme auf dynastische Traditionen ihres alten Hauses zurückhaltender bzw.
weniger ostentativ in ihren Aussagen als etwa der Herrscher von Sabbioneta vor.
Im Nordflügel der Weißenfelser Residenz befand sich unter der nach 1680
vermutlich täglich genutzten Hofkirche eine neu eingerichtete fürstliche
Grablege, welcher die Aufgabe zukam, das Band zwischen den Lebenden und Toten
des Hauses in der Zukunft nicht abreißen zu lassen.
Aber man sucht – nach heutigem Kenntnisstand – vergeblich in dem großen
Schloßbau einen zeichenhaften Hinweis auf die alten Traditionen des Hauses der
Wettiner, wie man sie damals in Dresden oder auch in einigen ernestinischen
Schlössern in Gestalt von Stammbäumen oder Ahnengalerien besichtigen konnte.
Vielleicht scheute man auf Grund der unüberbrückbaren staatsrechtlichen
Differenzen mit der Hauptlinie auch jede direkte dynastische Bezugnahme.
Die Weißenfelser Herzöge schenkten aber drei alten
Dynastenburgen Heldrungen, Neuenburg und Querfurt, welche sich auch in ihrem
Besitz befanden und nicht wettinischen Ursprungs waren, besondere
Aufmerksamkeit. Sie wurden von ihnen nach und nach instandgesetzt und als
Festung bzw. Jagdschloß genutzt. Diese Stätten und Bauwerke stellten sich ihnen
als aussagekräftige und unstrittige Zeichen überkommener Herrschaftstraditionen
in ihrem Besitz und Haus dar. So setzte sich Herzog Johann Adolf von
Sachsen-Weißenfels durch eine Inschrift, welche ein 1704 angebrachtes Portal
seines auch auf kursächsischem Territorium befindlichen Jagdschlosses Neuenburg
zierte, in eine Traditionslinie mit den alten thüringischen Landgrafen. Am
Rande sei allerdings darauf hingewiesen, daß dort auch der Name des sächsischen
Kurfürsten vermerkt war. Diese
Botschaft fiel jedem höfischen Besucher des aufwendig renovierten Fürstenbaues
ins Auge, denn sie prunkte über dem ungewöhnlich prächtigen Hofportal, welches
als alleiniger Zugang diente.
Bei der Behandlung der Wehrhaftigkeit als einem wesentlichen
Element fürstlicher Residenzkultur zeigt sich, daß jedem Herrscher eine
erhebliche Entscheidungsfreiheit verblieb, wie er diese Aufgabe meisterte.
Wehrhaftigkeit als Zeichen territorialer Gewalt gehörte zu den unverzichtbaren
Attributen fürstlicher Würde. Vor dem
Dreißigjährigen Krieg kam hinzu, daß die Erwartung, sich gegen kriegerische
Handlungen durch geeignete Vorsorgemaßnahmen schützen zu können, stärker als
späterhin verbreitet war. Nach den Erfahrungen dieser Zeit dürften vor allem
kleinere Territorialherren jede Aussicht verloren haben, sich erfolgreich
militärisch verteidigen zu können.
Vespasiano Gonzaga und Ernst von Schaumburg setzten bei der
Gestaltung ihrer Residenzen noch große Hoffnungen in die Stärke ihrer Bastionen
und Wallanlagen. Jede zivile Nutzung ihrer Residenzen trat hinter der
Monumentalität der Wehranlagen zurück. Höfisches Leben fand im Schatten dieser Funktionsbauten
mit hohem Zeugnischarakter statt. Insbesondere Sabbioneta beeindruckte durch
die Modernität und Ausdehnung seiner gemauerten Festungswerke. In der Stadt
ließ Vespasiano gegen Ende seiner Regierungszeit noch ein ansehnliches Kommandantenhaus
errichten. Vermutlich war in der Residenz dauerhaft eine kleinere Garnison
stationiert. Die alte Burg seiner Vorfahren wurde teilweise in ein Arsenal
umgewandelt, welches zusätzlich mit am Ort gegossenen Kanonen bestückt wurde.
Verglichen mit diesen Anstrengungen hatte der
Festungscharakter Bückeburgs deutlich bescheidenere Ausmaße angenommen. Aber im
territorialen Umfeld fiel die Residenz Ernst von Schaumburgs durch ihre
Wehrhaftigkeit auf. Der Graf ließ die nicht zum geringen Teil aus Erdwällen
bestehende Anlage erneuern und durch eine starke Garnison schützen. Nach der
Erweiterung der Stadt wurde auch diese durch Wall und Graben geschützt,
außerdem traten aus der Befestigung sieben Bastionen hervor. 300 Soldaten
sollen bis 1610 mit der Fertigstellung dieses Vorhabens beschäftigt gewesen
sein. Außerdem unterhielt der Graf noch eine besondere Schloßwache, welche in
augenfälliger Weise mit äußerst kostbaren Hellebarden bewaffnet ihren Dienst
versah.
Einen völlig anderen Weg schlug Herzog August ein. Während
sein Bruder die Zeitzer Moritzburg mit starken Befestigungsanlagen, von denen
bis heute die mächtige Toranlage zeugt, umgeben ließ, verzichtete August auf
die Errichtung eines Fortifikationssystems in Weißenfels gänzlich. Dies war
nach dem nur kurz zurückliegenden Dreißigjährigen Krieg ein Novum in der
Residenzlandschaft des Alten Reiches. Die Wehrfunktion wurde stattdessen auf
andere Plätze im Herrschaftsbereich der Familie übertragen. Für diese
Entscheidung waren u. U. staatsrechtliche Erwägungen maßgebend gewesen. Fast
gleichzeitig mit dem Weißenfelser Schloßbau setzten nämlich 1659 in Querfurt
und seit 1663 in Heldrungen Reparatur- und Ausbauarbeiten ein. Insbesondere
Heldrungen wurde nach modernsten Prinzipien zu einer Festung ausgebaut. Beide
Orte erhielten kleine, mit Geschützen ausgerüstete Besatzungen.
Aber auch in Weißenfels wollte der Herzog die Wehrhaftigkeit
als ein zentrales Zeichen fürstlicher Dignität nicht unbeachtet lassen. Im
Residenzschloß befand sich ein Zeughaus, welches über ein reiches Arsenal
verschieden großer Geschütze verfügte, um bei Fürstenbesuchen und
Feierlichkeiten aller Art den unverzichtbaren, alles übertönenden Salut zu
schießen. Dabei handelte es sich um acht Haubitzen, 16 Feldschlangen sowie eine
Viertelkartaune. Selbstverständlich besaß der Herzog auch eine kleinere
Garnison zur Bedienung seines umfangreichen Geschützparkes. Dazu stand eine
Grenadierkompanie bereit. Außerdem unterhielt er eine wenigstens 24 Köpfe
zählende Schweizer Garde, eine größere Zahl von Trompetern sowie einen Trupp
berittener Gardisten.
Besondere Aufmerksamkeit und größten Aufwand verlangte
natürlich das fürstliche Wohnschloß als Kernstück jeder Residenz, um welches
sich alle übrigen Ausstattungsobjekte des fürstlichen Hoflagers gruppierten. Es
bildete sowohl den Lebensmittelpunkt der fürstlichen Familie als auch das administrative
und symbolische Zentrum ihres Herrschaftsbereiches. In Sabbioneta befand sich
der herzogliche Palast – für Italien eher ungewöhnlich – am Stadtrand. Dort
nahm er aber dank seines bekrönenden Altans, seines Bauvolumens, der Loggia und
seiner freien Lage an einem Platz eine beherrschende Stellung ein. Mit dem Bau
des Palastes war bereits 1554 begonnen worden.
Mit ihm setzte zeitlich betrachtet der Prozeß der Residenzbildung ein. Das
blockartige Gebäude verfügte über eine Vielzahl repräsentativer Räume,
Durchgänge und Treppen, welche es erlaubten, Besucher von Rang auf verschiedene
Weise würdevoll zu empfangen, zu bewirten und durch die Bildprogramme in
einzelnen Sälen mit den dynastischen Ambitionen des Hausherrn auf einprägsame Weise
vertraut zu machen. Daher nimmt es nicht wunder, daß etwa die Leitmotive der
Wandmalereien nach der Erhebung in den Herzogsstand neu gestaltet wurden.
Direkt hinter dem Palast befand sich ein um 1562 errichtetes Kloster samt
Kirche, welches Vespasiano um 1580 niederreißen ließ, um eine prachtvollere
Hof- und Grablegekirche für sich zu erbauen.
Dagegen konzentrierte man sich bei der Umgestaltung des
Bückeburger Schlosses auf eine neue Gesamtordnung der fürstlichen Gemächer.
Die Arbeiten dazu setzten um 1605 ein und zogen sich bis nach 1612 hin. Um
einige repräsentative Säle sowie die Theater-Kammer gruppierte sich eine Reihe
von Stuben-Appartements, bestehend aus einer Kammer und einem Vorgemach. Sie
dienten der fürstlichen Familie und ihren Gästen als Wohn- und Aufenthaltsräume.
Graf Ernsts Interesse richtete sich bei seinen Maßnahmen zur Hebung des
repräsentativen Charakters seines Wohn- und Herrschaftssitzes in erster Linie
auf eine zeichenhafte Ausstattung der wichtigsten Wohngemächer einschließlich der
Schloßkapelle, während die architektonische Gestaltung der Fassaden bzw. des
äußeren Baukörpers von reinen Erhaltungsarbeiten abgesehen weitgehend
unangetastet blieb.
Die Weißenfelser Residenz steht wiederum für eine gänzlich
andere, langfristig angelegte Strategie, um über eine prachtvolle Residenz zu
verfügen. Auf den reinen Schloßbau konzentrierten sich über viele Jahre alle
Bemühungen. Mit der
architektonischen Formensprache dieses Gebäudes wollte sich sein Bauherr
deutlich von den Bautraditionen der Dresdner Linie absetzten und sich stärker
dem thüringischen Raum zuwenden. Es war ein in Stein geformter Ruf nach
politischer und dynastischer Unabhängigkeit gegenüber der kurfürstlichen Linie.
Obwohl man bereits 1679 die Einweihung des um 1660 begonnenen Schlosses
feierte, verzögerte sich dessen Fertigstellung noch bis zum Jahre 1694. Herzog
August verwandte den größten Teil all seiner Mittel auf den Bau eines in seinen
Dimensionen ungewöhnlichen und seiner architektonischen Formensprache sehr
modernen Schlosses, dessen herrschaftliche Wirkung durch die freie Lage auf
einem nicht mit Bäumen bestanden Bergrücken noch erheblich gesteigert wurde.
Die Monumentalität des dreigeschossigen Bauwerkes wurde
durch mehrere bauliche Maßnahmen noch deutlich erhöht: die regelmäßige
Gliederung der Fassaden und die symmetrische Anordnung der Gebäudekörper, die
Rustifizierung der Fensteröffnungen, die nach dem Prinzip der antiken
Säulenordnungslehre gestalteten Ecken sowie die Verteilung jeweils eines Turmes
auf jeden der drei Flügel. Stets markierte dieser den Standort wichtiger
Räumlichkeiten. So befanden sich unter dem mächtigen westlichen, durch einen
Risalit gezierten Turm die Hauptgemächer, der Audienzsaal sowie die Schlafräume
für den Herzog und seine Gemahlin, unter dem nördlichen die Schloßkapelle und
unter dem südlichen Turm der Komödiensaal. Ferner gab es Räumlichkeiten, welche
die fürstliche Regierungskanzlei aufnahmen und andere, welche als Zeughaus zu
nutzen waren. Nach Osten war der große Schloßhof schließlich durch eine Mauer
mit einem mächtigen Portal abgeschirmt. In einiger Entfernung dazu, jenseits
der Schloßzufahrt, standen außerdem noch letzte Reste einer
spätmittelalterlichen Befestigungsanlage, Mauerreste und zwei niedrige Türme.
Mit dem fürstlichen Wohngebäude waren selbst, wenn es die
baulichen Dimensionen eines Weißenfelser Schlosses erreichte, nicht sämtliche
funktionalen Erfordernisse abzudecken, welche erfüllt sein mußten, um von einer
fürstlichen Residenz zu sprechen. Immer neue Funktionsbauten und Gärten mußten
hinzutreten, um einen prachtvollen höfischen Lebensstil zu gewährleisten. Fürstliche
Leidenschaften wechselten ihre Objekte und Umgangsformen veränderten sich im
Miteinander von Herrscherfamilie und Hofgesellschaft. Dies hatte nicht selten
bauliche und räumliche Konsequenzen für die Residenzplanung. Überdies zog man,
sobald es das Wetter erlaubte, häufig einen Aufenthalt im Freien dem kalten und
zugigen Schloßinneren vor. Daher spiegelte sich gerade im Umfang und der
Differenzierung dieser Anlagen das Format eines fürstlichen Hoflagers wider.
Außerdem bildete es den territorialen Herrschaftsmittelpunkt, d.h. neben dem
Divertissement mußte Raum für die Erfüllung von Verwaltungsfunktionen gegeben
sein.
In Sabbioneta waren zumindest auf den ersten Blick der
Hofhaltung in dieser Beziehung durch die militärische Aufgabenstellung des
Ortes deutliche Grenzen gezogen. Tatsächlich verfügte der Herzog am Ort erst
seit 1578 über nur einen kleinen Lustgarten, welcher allerdings mit Grotten,
Springbrunnen und Marmorstatuen aufwendig geziert war. Dazu gehörte ferner ein
in seinem äußeren Erscheinungsbild schlicht gehaltener Gartenpalast, der aber
über eine vornehme Innenausstattung verfügte.
Die altväterliche Burg eignete sich neben ihrer militärischen Nutzung für die
Abhaltung von Turnieren.
Vespasiano verstand es jedoch durch zwei weitere innovative
Baumaßnahmen, welche erst in den 80iger Jahren vollendet wurden, seine Residenz
selbst im Verhältnis zu den großen Hofhaltungen Oberitaliens deutlich aufzuwerten.
Dabei handelte es sich um einen fast hundert Meter langen freistehenden, reich
gegliederten Galeriebau aus gebrannten Ziegeln, welcher sich auf 26 mächtigen
Pfeilerbögen erhob und den alten Burgbezirk gegen die Bürgerstadt abschirmte.
In der allein schon durch ihre exorbitante Ausdehnung hervorstechenden Galerie
war die herzogliche Antikensammlung aufgestellt. Außerdem ließ Vespasiano ein
ebenfalls frei stehendes Hoftheater mit prächtiger Außenfassade sowie
modernster technischer Bühnenausstattung errichten.
Natürlich gab es in Sabbioneta auch ein herzogliches Verwaltungszentrum.
Es bildete in schlichter architektonischer Formensprache gehalten das räumliche
Gegenstück zum herzoglichen Palast. Über die Stadt waren ferner etliche
Dienerhäuser verstreut, welche sich in ihrer Fassadengestaltung, d.h. durch die
Verwendung von Marmor und Rustikaeinfassungen, von gewöhnlichen Bürgerhäusern
abhoben.
Mit einer solchen architektonischen Raffinesse konnte ein
Reichsgraf wie Ernst von Schaumburg nicht mithalten. Gleichwohl verstand auch
er es, in seiner Residenz gewichtige bauliche Akzente zu setzen, welche sowohl
die Funktionalität seines Hoflagers als auch dessen höfische Zeichensetzung
steigerten. So ließ er 1606 jenseits der Festungswälle einen Lustgarten mit
einem zweistöckigen Lusthaus errichten.
Mit einer Gesamtlänge von 600 Metern besaß die Anlage für den Norden des Alten
Reiches eine beträchtliche Größe. Der mit seltenen Gehölzen gezierte Garten war
von einem hölzernen Staketenzaun umgeben.
Der vor dem unmittelbaren Schloßzugang auf der städtischen
Seite durch Abriß gewonnene Raum wurde bis 1606 mit einer stattlichen Kanzlei
und einem Kassengebäude sowie einem Ballhaus abgeschirmt, bzw. die Bauten,
welche 1621/2 noch um einen in seinen Dimensionen sehr groß geratenen Marstall
ergänzt wurden, schufen eine deutlich verlängerte Schloßzufahrt, welche zur
Stadt durch ein außergewöhnliches Tor begrenzt wurde.
Zur Stadt gewandt wurde der entstandene quadratische Platz mit einer
Hofapotheke sowie einem Arzthaus bebaut. Dazu traten noch ein gräfliches
Renthaus von beträchtlicher Größe und schließlich ein bescheidenes Rathaus. In
der Stadt an exponierter Stelle auf dem Weg vom Stadttor zum Schloß ließ Graf
Ernst um 1615 ferner eine Stadtkirche erbauen, deren westliche, zur Straße
gerichtete Fassade durch ihre überaus prächtige und moderne Gestaltung den
Blick jedes Besuchers auf sich ziehen mußte.
Solange Herzog August als Magdeburger Administrator auf
Lebenszeit im fernen Halle residierte, konnte man sich auf den Schloßbau im
engeren Sinne konzentrieren. Erst unter seinem Nachfolger mußte das Hoflager
nach Weißenfels verlagert werden. Der künftige Umzug warf daher erste Schatten
voraus, als 1665 die Regierungskanzlei ins unfertige Schloß umzog. Um 1671
wurde damit begonnen, auf einem dem Schloß gegenüberliegenden Hügel eine
ummauerte Terrasse anzulegen und mit einem großen Gartenhaus zu versehen.
Vom großen Gartenpavillon hatte man über ein – dank der Terrassierung – kaum
sichtbares Tal hinweg einen direkten Blick auf den Südflügel des Residenzbaues.
Außerdem wurde die nicht weit entfernte Neuenburg fast zeitgleich als
Jagdschloß aufwendig hergerichtet.
Mit größerer Energie wandten sich erst Augusts Nachfolger,
Herzog Johann Adolf und Herzog Johann Georg, dem Aufbau einer
funktionstüchtigen Residenz zu. Insbesondere die Möglichkeiten des fürstlichen
Divertissements wurden durch zahlreiche Maßnahmen verbessert. Die Gartenanlage
wurde erweitert, modernisiert (nach 1700) und mit zusätzlichen Gartenhäusern
sowie (nach 1686) einer Orangerie ausgestattet.
Mitte der 90iger Jahre entstand noch eine Fasanerie. An dem Verbindungsweg
zwischen der Residenz und dem Jagdschloß Neuenburg wurde um 1703 ein kleines
Jagdschlößchen mit einem aufwendigen, für die höfische Gesellschaft in
vielfältiger Weise zu nutzenden Lustgarten angelegt. Am Fuß des Schloßberges
auf der Stadtseite ließ man um 1700 auch ein prächtiges Ballhaus sowie eine
fürstliche Herberge erbauen.
Ferner wurde am Stadtrand durch den Herzog für den
Oberjägermeister ein stattliches Haus angekauft, dazu ein Jägerhof und ein
Jägergarten angelegt. Sogar ein kleiner künstlicher Lusthafen wurde errichtet
und über den zu einem Kanal umgebauten Stadtgraben mit der Saale verbunden.
Außerdem wurde östlich des Schlosses ebenfalls auf einem Bergrücken von 1695
bis 1708 an einem in seinen Dimensionen gewaltigen Reithaus gebaut. Die
Fertigstellung des Marstalles zog sich allerdings bis 1744 hin.
Es reicht gewiß nicht aus, um die von den
fürstlichen Auftraggebern beabsichtigte Wirkung ihrer Residenzen auf einen
höfischen Gast nachzuvollziehen, allein die Residenzbauten als eine
architektonische Hülle und ihre Funktionen im Rahmen der alltäglichen
Hofhaltung zu betrachten. Das Hoflager diente seit jeher auch der
Repräsentation nach Außen. Aufwendig gefertigte Gebrauchs- und Kunstgegenstände
aller Art, architektonischer, heraldischer und ikonographischer Zier konnten
als Zeichen der Magnifizenz ihres Besitzers von den meisten Angehörigen der
höfischen Gesellschaft gelesen werden. Mit der Übernahme von Verhaltensmustern
wie dem feierlichen Einzug bzw. der Einholung oder der Aufwartung des Hofes bei
Fürstenbesuchen als Ausdruck der Ehrerbietung und der fürstlichen
Prachtentfaltung kam dem Besitz höfischer Zeichen als aussagekräftigen Symbolen
dynastischer Würde und Macht erhöhte Bedeutsamkeit zu.
Höfische Pracht als Selbstinszenierung eines Fürstenhauses
mußte deshalb von ihren Adressaten in ihrer Komplexität wahrgenommen werden.
Schließlich kam es aus Sicht des Auftraggebers darauf an, einen
achtunggebietenden Gesamteindruck zu vermitteln, welchen der Besucher als eine
bildhafte Idee der Dignität seines Gastgebers mitnahm.
Daher mußte in der Residenz ein Arrangement der Zeichen fürstlicher Magnifizenz
angestrebt werden, welches im Rahmen feierlicher bzw. zeremonialisierter
Handlungen vor allem den Blick eines jeden Gastes auf sich zog. Die einzelnen
Zeichen fürstlicher Pracht konnten dazu entsprechend der Hierarchie der Orte,
aber auch im Schloß rhetorischen Grundmustern folgend angeordnet sein. Im
Ergebnis dieser Bemühungen sollte gezielt beeindruckende, gar den Betrachter
überwältigende Erinnerung gestiftet werden. Deshalb ist es nicht verwunderlich,
daß sich zuerst wohl in Italien die Vorstellung verfestigte, daß der Fürst auf
einer mit Kulissen arbeitenden Schaubühne agierte.
Aus diesem Grunde wollen wir abschließend noch einmal die
drei Residenzen daraufhin betrachten, inwieweit sie dieser zuletzt skizzierten
herausgehobenen Aufgabenstellung zu entsprechen vermochten. In Sabbioneta hatte
man auf die materiellen und technischen Erfordernisse der Prachtentfaltung
geachtet. Mit dem Erwerb der Herzogswürde durch Vespasiano verstärkte sich
dieser Akzent in seiner Politik noch, so daß gegen Ende seiner Regentschaft ein
breites Spektrum höfischer Zeichensysteme, welche auf den Stadtgründer und sein
Geschlecht verwiesen, den Ort zierte und sich in den Ablauf höfischer
Feierlichkeiten integrieren ließ. So waren etwa auf den vorspringenden Ecken
der mächtigen, aus der Ferne zu sehenden Bastionen stattliche Marmorwappen des
Stadtherrn montiert. Die beiden mit Marmorverkleidungen und einer Inschrift
gezierten Stadttore waren aus ästhetischen Gründen symmetrisch zwischen zwei
Bastionen angeordnet worden.
In der Stadt angelangt, konnte man auf verschiedenen Wegen
vorbei an repräsentativen Gebäuden der Hofangehörigen, welche sämtliche
Bürgerhäuser durch ihre Höhe überragten, auf die Piazza Ducale geleitet werden.
Allenthalben erwies sich Marmor in mannigfacher Verwendung als eine bevorzugte
Würdeform. 1586/7 hatte der Herzog den Hausbesitzern an wichtigen Straßen
befohlen, ihre Gebäude nicht nur mit Malerei zu zieren, sondern auch
Marmorportale anzubringen. Der
herzogliche Palast zeichnete sich sowohl im Inneren als auch Außen durch
reichen Gebrauch von Marmor aus. So waren etwa Fensterfassungen und der Balkon
aus weißem Marmor hergestellt. Letzterer trug ursprünglich auf zwei mit
korinthischen Kapitellen geschmückten Bronzesäulen einen Baldachin. Die
prächtigen, aus rotem und schwarzem Marmor gefertigten Kaminverkleidungen des
Gebäudes trugen eine auf Vespasiano verweisende Inschrift. Diese wiederholte
sich auf dem außen um das Haus laufenden Gesims vielfach. Dessen Ecken waren
zudem mit herzoglichen Wappenschildern geschmückt. Im Übrigen empfing den Gast bereits
vor dem Palast eine überlebensgroße Bronzestatue des Stadtgründers, welche ob
ihrer hohen Herstellungskosten über einen hohen Symbolwert verfügte. In
sitzender Haltung präsentierte sich Vespasiano als römischer Feldherr.
Im Palastinneren gab es zahlreiche aufwendige,
humanistisches Bildungsgut verarbeitende Bildprogramme, überdimensionierte
Wappen und Inschriften, welche ebenfalls auf den Herrscher und sein Geschlecht
deuteten. Auf ähnliche Zeichensysteme und Inhalte stieß der Gast sowohl im Inneren
des Gartenpalastes als auch des höfischen Teatro Olimpico. Letzteres zeigte
sich außerdem durch die architektonische Formensprache seiner Fassaden
(dorische Doppelpilaster) als ein herrschaftliches Gebäude. Nicht minder
eindrucksvoll präsentierte sich die nahe liegende Piazza d’Armi. Auf der einen
Seite wurde der Platz durch die alte Burg der Gonzaga begrenzt. Ihr gegenüber
lag wie ein Riegel der gewaltige Galeriebau. In der Mitte der breiten
Ziegelfront prunkte aus Marmor gefertigt ein herzogliches Wappen. Zur Straße
hin wies eine mit einem korinthischen Kapitel versehene alte Säule, über der
sich eine antike Minervastatue erhob, auf den Charakter des Platzes,
der auf der vierten Seite durch den fürstlichen Gartenpalast abgeschlossen
wurde.
Erstaunliche strukturelle Gemeinsamkeiten zu Sabbioneta
zeigen sich bei der Betrachtung der Maßnahmen, welche ergriffen wurden, um
Bückeburg als eine prachtvolle Residenz zu präsentieren. Insbesondere wurde mit
der Materialität der Baustoffe argumentiert. Dies mag sich aus dem
Bildungshorizont des Grafen Ernst erklären. Wer sich aus Westen der
Residenzstadt näherte, sah, bevor er das Mindener Tor passierte, hinter dem
gräflichen Lustgarten die Umrisse des stark befestigten Residenzschlosses. Im
Inneren gelangte er alsbald auf den neu geschaffenen Marktplatz, welchen nicht
nur ein steinerner Brunnen zierte, sondern auch die umstehenden
herrschaftlichen Gebäude, welche sich durch ihre Größe, die Verwendung von
Hausteinen und ihren reichen modernen Bauzier deutlich von den Fachwerkhäusern
der nahen und fernen Umgebung abhoben. In der östlichen Verlängerung der
Hauptstraße blickte man überdies auf die Schaufassade der Stadtkirche, welche
ob ihrer Größe, Materialität und ihres ungemein prächtigen Bauschmuckes
sämtliche Bürgerhäuser überstrahlte.
Ehe der Gast sich dem Schloßbezirk näherte, mußte er das
zwischen fürstlichen Verwaltungsgebäuden gelegene mächtige äußere Schloßtor
durchqueren, welches geradezu den Charakter einer Ehrenpforte besaß und mit
seiner komplexen Programmatik auf den Landesherrn hindeutete.
Es beeindruckte sowohl durch seine massive Größe als auch durch seine
Kunstfertigkeit im Detail. Über dem Portal erhob sich eine ebenso dekorative
wie plastische Bekrönung. Ferner zeichnete es sich seitlich durch zwei mächtige,
aber frei stehende Säulen jonischer Ordnung aus. Auf dem Fries konnte der
Ankommende die herrschaftliche Stellung des Schloßherrn lesen. Dann gelangte
man vorbei an weiteren höfischen Funktionsbauten über eine Brücke durch eine
Öffnung im Wall und ein Torhaus vor die unmittelbare Schloßzufahrt.
Die Schloßgraft und damit der Schloßvorplatz wurden von
einem steinernen Geländer begrenzt. Am Beginn der Brücke, welche ebenfalls mit
einem steinernen Geländer versehen war, erhoben sich zwei korinthische Säulen,
auf denen sich, ebenfalls in Stein gearbeitet, Simson und Herkules erhoben.
Auch diese Figuren versinnbildlichten den Fürsten.
Außerdem sollte der Platz vor dem Schloß durch einen Brunnen besonderer
Qualität und Güte, nämlich aus Bronze, aufgewertet werden. Der Plan zerschlug
sich, aber noch 1621 erwarb Ernst zwei lebensgroße Bronzegruppen, Venus und
Adonis sowie den Raub der Proserpina darstellend, für diesen Ort. Ob ihrer
Seltenheit und Kostbarkeit zeichneten diese Großplastiken die Residenz und damit
ihren Auftraggeber aus.
Im Schloß selbst bestand die Möglichkeit, den Besucher durch
eine Folge von sechs Türportalen zu geleiten, deren verschlüsselte Programmatik
letztendlich auf den fürstlichen Herrscher verwies, um vor die sogenannte
Götterpforte zu gelangen, welche durch ihren opulenten Formenreichtum besonders
hervorstach. Die Pracht
des Hausherrn wurde jedoch durch weitere Ausstattungsgüter signifikant betont.
Auf diesem Weg, der teilweise über aus Sachsen stammenden Marmor führte, konnte
man vermutlich einige von bedeutenden zeitgenössischen Malern geschaffene
Gemälde, zwei große aus Dresden stammende Marmortische sowie etliche
Tapisserien und andere in einem Grafenschloß nicht alltägliche Kunstgegenstände
bewundernd betrachten.
Auf Grund des heutigen Zustandes und der Quellenlage ist
eine vergleichbare Aussage zur Weißenfelser Residenz nicht zu treffen.
Allerdings läßt das Protokoll der Einholung der Verwandten aus dem benachbarten
Zeitz anläßlich des Geburtstages des regierenden Herzogs erkennen,
daß auch dort eine prachtvolle Kulisse, deren materielle Zeichenhaftigkeit uns
heute nur noch in Bruchstücken präsent ist, über die Jahrzehnte aufgebaut
worden war, um die Magnifizenz des Hausherrn zu versinnbildlichen. Rechtzeitig
vor der Ankunft der Gäste wurde der herzogliche Geschützpark auf dem Schloßhof
in Stellung gebracht. Vor dem großen Stallgebäude formierte sich der zur
Einholung der Gäste bestimmte prachtvolle Zug und marschierte durch die Stadt
zum vereinbarten Treffpunkt jenseits der Saale, währenddessen die gesamte
Bürgerschaft den Weg säumte.
Nach dem Austausch der obligatorischen zeremoniellen Gesten
bewegte sich der Zug vorbei an zwei Stadttoren auf demselben Weg, stets das
mächtige Schloß im Blick, zurück. Das Erreichen des Marktplatzes wurde durch
den Donner der Kanonen unterstrichen. In der Stadt ragten Rathaus und
Marktkirche, aber auch das Ballhaus und das Prinzengebäude mit ihrer
fürstgemäßen architektonischen Formensprache hervor. Während des langsamen
Aufstieges zum Schloßportal sah man nur wenig von den höher gelegenen
herzoglichen Gärten. Allerdings erhob sich über die kahlen Hügel hinweg die
gewaltige Reithalle als ein Fixpunkt.
Der Anblick des äußeren Portals mit seinen gebänderten
toskanischen Doppelsäulen und der rundbogigen Durchfahrt, welche das
Triumphbogenmotiv aufgriff, signaliserte dann erneut den Rang des Ortes. Noch
deutlicher kam dies in der dort postierten Grenadierkompanie als Zeichen
fürstlicher Gewalt zum Ausdruck. Diese geleitete den Zug der Gäste über den Schloßhof
vor das mit toskanischen Doppelsäulen gestaltete Hauptportal, über dem sich ein
mächtiger Mittelrisalit erhob, in dessen Mitte in einer Wappenkartusche ein
großes A mit einer Herzogskrone prunkte. Wenn die Gäste ihre Wagen verließen,
donnerten abermals die Geschütze. Dann wurden sie entsprechend der
zeremoniellen Usancen in ihre Gemächer geleitet.
Dem Fürsten, so wurde deutlich, stand ein breites
Instrumentarium von Zeichen unterschiedlicher Herkunft und Eigenschaften zur
Verfügung, seine hohe Würde zu versinnbildlichen. Die Residenz als ein
vielfältig gestaltetes Gefüge von Gebäuden und Plätzen bot dafür eine geeignete
unverzichtbare Bühne. Welche Zeichensysteme er dabei bevorzugte und wie er sie
arrangierte, war Ausdruck seiner persönlichen Neigungen, der Ressourcen seines
Landes und der Traditionen seines Hauses. Wie diese Signale auf den Gast
wirkten und welchen Eindruck sie hinterließen, ist bisher kaum erforscht. Daher
läßt sich keine klare Aussage darüber treffen, ob etwa die Kunstfertigkeit und
Qualität der Schauobjekte als Ausdruck fürstlicher Würde in der
unausgesprochenen Konkurrenz der Sinneseindrücke den Sieg über die Feinheit der
Sitten und Höflichkeit eines Hofes oder auch die Pracht der Uniformen, Pferde
und Kanonen davontragen konnten. Dies war oftmals allein von der mentalen Disposition
des Besuchers abhängig.
Im Ergebnis all dieser Anstrengungen kam es darauf an, mit
seiner Residenz und den darin versammelten höfischen Zeichensystemen, zu denen
man letztlich wegen der qualitativen Merkmale auch die Hofgesellschaft und
ihren Lebensstil rechnen mußte, einen achtunggebietenden Gesamteindruck bei dem
fürstlichen Besucher zu erzielen. Ungeachtet aller Wandlungen, welche die
Residenz als ein Ort sich verändernder Verhaltensmuster durchlief, kam in den
Schlössern und dabei vor allem in Gestalt ihrer wesentlichen architektonischen
Merkmale wie Fassaden und Türme das Bestreben einer jeden Dynastie nach
dauerhafter Erinnerung in zeichenhafter Form zum Ausdruck.
Burg, Tempel,
Park: Herrschaftliche Architektur im frühneuzeitlichen Japan (16.-19.
Jahrhundert)
Reinhard Zöllner
1.
Architektur im sozialen und symbolischen Raum
Zur Feier ihres 20. Jubiläums hatten die Städtischen
Untergrundbahnen in Japans ehemaliger Kaiserstadt Kyôto im Jahre 2002 einen
eleganten Einfall: Sie bemalten eine ihrer Bahnen mit Motiven der 400 Jahre
alten Schiebewände in der Burg Nijô: Kiefern, Kraniche, Wolken auf goldenem
Grund. Die Originalbilder gehören zu den heutigen Touristenattraktionen der
Stadt, jedes Kind kennt sie aus den Schulbüchern. Sie sind zweifellos
repräsentative Werke der japanischen Frühen Neuzeit und als solche heutzutage
höchst öffentlichkeits- und werbewirksam.

Abb. 1: Untergrundbahn in Kyôto 2002
Foto: Prof. Kitaoka Akitoshi, Ritsumeikan University,
Kyôto
Auch zur Zeit ihrer Entstehung galten sie als
künstlerisch erstrangig. Doch an einer Öffentlichkeit, die diese Bilder im
Alltag vor Augen haben, ihr unvermittelt gegenüberstehen sollte, hatte ihr
Auftraggeber nicht das mindeste Interesse. Bemalte Schiebewände befanden sich
in den Privat- und Gesellschaftsräumen hochklassiger japanischer Gebäude; ihre
bemalte Seite war ins Innere gewandt. Wer diese Räume nicht betreten durfte,
konnte auch die Bilder nicht sehen. Der Öffentlichkeit (in der Terminologie von
Pierre Bourdieu: der beherrschten Klasse) waren solche Bilder also nicht
zugänglich. Ihre unmittelbare Wirkung entfalten sie nur ins Innere des Feldes
der Macht, d.h. innerhalb der herrschenden Klasse. Nach außen wirkten
unmittelbar immer nur die von außen sichtbaren Teile der architektonischen
Gesamtanlage und die daran zu beobachtenden Vorgänge. Wir müssen daher, wenn es
um die Analyse herrschaftlicher Architektur geht, deren doppelte Beziehung nach
innen und außen im sozialen und symbolischen Raum beachten.
2. Azuchi:
Die erste japanische Schloßburg
Bewußt auf diese Wirkung hin gestalteter Raum
wurden Herrensitze und Wehrbauten in Japan erst, als sie seit dem 16.
Jahrhundert zu Zentren herrschaftlicher Städte wurden. Sichtbar schlug sich
dieser Funktionswandel in der Entstehung einer neuen Architektur nieder, deren
beherrschender Bautyp eine Mischung aus Wehr- und Repräsentationsanlage war,
die sich als „Schloßburg“ bezeichnen läßt.
Der Typus der um diese Schloßburg gelegenen neuen Stadt wird in Quellen und
Forschung folglich als „Burgstadt“ bezeichnet. Die erste Stadt, die auf grüner
Wiese um eine Schloßburg herum errichtet wurde, war eine Gründung des Fürsten
Oda Nobunaga
(1534-1582), dem es in den 1570er Jahren gelang, weite Teile Zentraljapans
unter seine Herrschaft zu bringen. 1576 bis 1579 ließ er in Azuchi am Biwa-See
östlich der Kaiserstadt Kyôto eine Burg- und Schloßanlage schaffen, die in
Japan beispiellos war. Überragt wurde die Anlage von einem siebenstöckigen, 33
m hohen Hauptturm.
Die Außenwände des Turms ließ Nobunaga in den weithin
sichtbaren Farben Rot, Blau und Gold halten. Die Innenbemalung übernahm der
aufstrebende Künstler Kanô Eitoku (1543-1590). Der erste Stock besaß
Schiebewände mit Pflaumenbaum-Motiven auf Goldgrund. Ein weiteres Stockwerk war
mit den Bildern konfuzianischer Gelehrter ausgeschmückt. Neben dem Burgturm
stand eine nicht weniger prunkvolle Residenz mit Wohn- und Empfangsräumen,
deren dominanter Farbton Gold war. Um die Schloßburg herum legte Nobunaga einen
Burgflecken an, den er zum wirtschaftlichen, politischen und kulturellen
Mittelpunkt seiner Herrschaft machen wollte. In der Schloßburg empfing Nobunaga
nicht nur Adlige und Fürsten, sondern auch reiche Händler, Künstler und
Geistliche; darunter auch europäische Missionare, denen er das Bauwerk
persönlich zeigte. Er gab ihnen auch Stellschirme mit der Abbildung von Burg
und Stadt Azuchi als Geschenk mit. Der
portugiesische Jesuit Luis Frois (1532-1597) war von der Anlage höchst
beeindruckt. Die Gebäude der Residenz seien „so prächtig und fein ausgestattet,
daß sie vielleicht den höchsten Gipfel menschlicher Eleganz darstellen.“ Der
Hauptturm sei „stolzer und edler anzusehen als unsere Türme […] der ganze Bau
ist schön, harmonisch und eindrucksvoll. Da sich die Schloßburg auf einem Hügel
erhebt und selbst hoch emporragt, scheint sie die Wolken zu berühren und ist
aus großer Entfernung sichtbar.“ Nobunaga
betrieb demnach großen Aufwand, um den von ihm geschaffenen architektonischen
Herrschaftsstil und damit seinen symbolischen Raum der Macht innerhalb und
außerhalb der herrschenden Klasse sichtbar zu machen. Er kam allerdings bereits
1582 durch Verrat ums Leben. Kurz darauf, nur drei Jahre nach seiner
Fertigstellung, wurde auch Azuchi vollständig zerstört. Das hier gegebene
Beispiel neuartiger herrschaftlicher Architektur machte jedoch rasch Schule:
Viele Fürsten eiferten Nobunaga nach. Die meisten modernen Großstädte Japans
sind bis heute als ehemalige Burgstädte eindeutig zu erkennen; darunter Tôkyô,
Ôsaka, Nagoya, Sendai und Hiroshima, um nur die bedeutendsten Beispiele zu
nennen.
3.
Jurakutei: Außen- und Innenansicht der Herrschaft
Kyôto dagegen, 794 gegründet, war eine auf dem
Reißbrett nach chinesischem Muster geplante Kaiserstadt, die vor dem 16. Jahrhundert
zwar eine Vielzahl von Palästen und adligen Residenzen, jedoch keine
innerstädtischen Wehranlagen besaß. Dies änderte sich erst, als der Feldherr
Toyotomi Hideyoshi (1536-1598) 1585 über die meisten mit ihm konkurrierenden
Fürsten triumphiert hatte. Hideyoshi
ließ sich zum kaiserlichen Administrator ernennen und regierte fortan im Namen
des Kaisers. Im März 1586 beauftragte er seine Vasallen mit den Bauarbeiten für
eine große Burganlage. Im Oktober 1587 bezog er die Burg, die den ominösen
Namen Jurakutei („Amtssitz zum Sammeln des Glücks“) erhielt. Die Burg hielt
jedoch nicht viel länger als Nobunagas Azuchi-Burg; sie wurde bereits im
September 1595 geschleift. Viele
Details der baulichen Gestaltung des Jurakutei sind daher unbekannt. Umso
bemerkenswerter ist, daß erst im Juli 2004 in Privatbesitz ein aus dem frühen
17. Jahrhundert stammendes
Paar Stellschirme (byôbu) entdeckt wurde, auf denen das Jurakutei abgebildet
ist. Die
Vorstellung dieses Glücksfundes geschieht im folgenden zum ersten Mal außerhalb
Japans.

Abb. 2: Rakuchû Rakugai Byôbu, linker Stellschirm,
Detail: Jurakutei
Foto: Bildungskomitee der Stadt Amagasaki
Der Stellschirm läßt erkennen, daß die Wehranlage
des Jurakutei aus einem Burggraben, einer mit mehreren Toren und Wachtürmen
versehenen Mauer und einem fünfgeschossigen, weiß vergipsten Burgturm bestand.
Die zivile Anlage mit Wohn- und Repräsentationsgebäuden befand sich innerhalb
der Ummauerung. Die Beschriftung erlaubt, das Palais (goten) und die

Abb. 3: Rakuchû Rakugai Byôbu, linker Stellschirm,
Detail: Kaiserzug
Foto: Bildungskomitee der Stadt Amagasaki
eigens für diesen Anlaß errichtete „Halle des
Kaiserzuges“ (gyôkô no ma) zu identifizieren. Die Repräsentationsgebäude haben
fast tempelhohe Dächer, die ebenso wie der Hauptturm, die Mauern und die Bäume
des auf dem Burggrundstück angelegten Parks im Stadtbild gut zu erkennen sind.
Dies ist also das Bild, das sich Außenstehende vom Jurakutei machen konnten.
Die Stellung des Jurakutei im politischen Raum wurde am 9.
Mai 1588 öffentlich demonstriert. An diesem Tag verließ nämlich der junge
Kaiser Go-Yôzei (1571-1617) seinen nahegelegenen Palast und zog für fünf Tage
in das Jurakutei ein. Der kürzlich aufgefundene Stellschirm bildet in seinem
unteren Teil diesen Umzug Kaiser Go-Yôzeis ab. Auf dem Schirm sind rund 150
Personen der kaiserlichen Entourage dargestellt; in Wirklichkeit waren rund 6 000
Mann Wachen aufgeboten. Hochgestellte und bürgerliche Zuschauer säumen die
Straßen. An der Spitze des Zuges sind die Sänften mit der Kaiserinmutter und
der zweiten Hauptfrau (chûgû) des 17jährigen Kaisers zu sehen. Deren
Dienerinnen folgen Musikanten und schließlich die phönixgeschmückte Prunksänfte
(hôren) des Kaisers selbst. Dem Kaiser folgen Adlige und hochrangige Fürsten;
den Abschluß bildet der Gastgeber Hideyoshi in einem Ochsenkarren, den zu
benutzen nur mit kaiserlichem Privileg gestattet war. Auf diese Weise also
präsentierte sich die politische Elite der aufmerksam beobachtenden
Stadtöffentlichkeit. Der mindestens eine Generation später entstandene
Stellschirm zeugt davon, daß dieses Großereignis im kulturellen Gedächtnis
bewahrt blieb. Er führt uns zugleich vor Augen, daß eine Stadt in der
japanischen Wahrnehmung stets „von Menschen erlebter Raum“ ist, wie der
Historiker Tsukada Takashi kürzlich formuliert hat.
Auf die kaiserlichen Gäste warteten rauschende
Festlichkeiten in der Schloßburg. Am zweiten Tag des kaiserlichen Besuches ließ
Hideyoshi 29 Fürsten dem Kaiser und sich selbst als kaiserlichem Administrator
Gefolgschaft schwören. Dann beschenkte Hideyoshi den Kaiser und hohe Hofadlige
mit stattlichen Pfründen und verteilte großartige Geldgeschenke. Doch was
hinter den Mauern vonstatten ging, konnten die Außenstehenden natürlich nicht
wissen. Der öffentliche Eindruck war, daß der Kaiser, der Inhaber des
wirkungsmächtigsten kulturellen Kapitals, sich in den von seinem Administrator,
dem Inhaber der größten politischen und ökonomischen Macht, gestalteten und
beherrschten Raum hineinbewegen ließ und damit den Herrschaftsansprüchen
Hideyoshis zusätzliches symbolisches Gewicht verlieh. Diese Auffassung des
Geschehens bestimmt die Perspektive der Stellschirme.
Dem Kaiser, den ihn begleitenden Höflingen und Fürsten und
allen übrigen jedoch, die ins Innere des Jurakutei zugelassen wurden, bot sich
noch ein anderer Anblick. Der Jesuit Luis Frois durfte auch Jurakutei kurz nach
dessen Fertigstellung besichtigen. Nach einer zeitgenössischen deutschen
Zusammenfassung seiner Eindrücke ist ihm ein Königklich Palast / acht gaaden
hoch / von vergoldenen Stainen gepflastert vnd eingedeckt / darinnen ein gantz
guldene Kammer oder Schlaffzimmer freundlich gezaigt worden.
Das hier als acht Stockwerke hoher Palast bezeichnete Gebäude war sicher die
Große Audienzhalle (ôhiroma), der Zentralbau des zivilen Gebäudekomplexes,
deren Grundriß wir aus zeitgenössischen Skizzen kennen..
Demnach gab es innerhalb der Großen Audienzhalle drei Raumsuiten, von denen die
an der Südseite gelegene hochoffiziellen Empfängen vorbehalten war. Jede Suite
bestand aus drei Räumen, die miteinander ohne Wände verbunden waren, aber deren
mit Reisstrohmatten (Tatami) ausgelegte Fußböden auf unterschiedlichen Niveaus
lagen: Der Raum an der Westseite des Gebäudes besaß den höchsten Fußboden, auf
dem in der Mitte der Burgherr saß. Dieser Teil der Suite wurde „obere Stufe“
(Jôdan) genannt; er endete in einer fensterlosen Ziernische (Tokonoma), die
üblicherweise mit dem Anlaß gemäßen Kunstwerken (Blumen- oder Bilderschmuck)
verziert wurde. Daneben waren kunstvoll verwinkelte Wandbretter (Chigaidana)
angebracht. Eine Schmalseite des Raumes lief in eine Fensternische mit einem
schreibtischartigen Fensterbrett aus (Tsukeshoin). Auf der gegenüberliegenden
Schmalseite befand sich eine massive, dekorierte Tür (Chôdaigamae), durch die der
Hausherr gewöhnlich auf- und abtrat. Damit sind in diesem Gebäude bereits alle
Merkmale des neuen Stils versammelt, welche die frühneuzeitliche
herrschaftliche Innenarchitektur prägen sollten.

Abb. 4: Raumelemente des Studierzimmer-Stils
Dieser Stil wird als Studierzimmer-Stil
(Shoin-zukuri) bezeichnet, da sich die meisten Merkmale zuerst in den
Studierzimmern buddhistischer Tempel, dann aber auch in Aristokratenhäusern
fanden. Doch erst am Ende des 16. Jahrhunderts fand dieser Stil seine Vollendung
in der herrschaftlichen Architektur, indem er zur Gestaltung der neuen
Audienzhallen genutzt wurde. Das ursprünglich private Studierzimmer wurde dabei
zum Kopfstück eines mehrteiligen Versammlungsraumes, dessen Raumregie durch die
mehrfach abgestuften Fußbodenniveaus und die Anordnung der weiteren
Standard-Raumelemente Ziernische, Regalböden, Fernsternische und Schmucktür die
Person des Hausherrn zum Fluchtpunkt des gesamten Geschehens machte.
„Die Gestaltung des Innenraums als Umfeld sozialen Seins“
(Natalja Nikolajewa) war darauf
angelegt, Ordnung und Unterordnung in einer auf dem Fußboden knienden
Ansammlung von Menschen herzustellen. Sie wurde mit Hilfe der Innenbemalung
weiter gesteigert. Diese wurde wie schon in der Schloßburg Azuchi dem führenden
Maler seiner Zeit, Kanô Eitoku, anvertraut. Die Details der Bemalung sind
unbekannt, aber nach dem Zeugnis der portugiesischen Besucher herrschten
Goldtöne auch im Innern des Gebäudes – sogar in der Küche – vor. Zweifellos
brachte Eitoku in seinen Bildern die von ihm selbst erfundene Wirkung
leuchtender Farben mit Blattgold und Goldgrundierung zur Geltung, deren starke
Kontraste und undurchdringliche Substanz dem Betrachter jede hinterfragende
Reflexion verstellten und ihn stattdessen nach dem Urteil von Carolyn
Wheelwright „zum unmittelbaren Verstehen expliziter Formen“
hinführten. Wer diese Bilder sah, wußte, daß er an ihnen nicht vorbeikam, daß
sie die Grenzen seiner eigenen Bewegungsfreiheit markierten – und wurde zum
Einverständnis mit dieser Ordnung bewogen.
4. Nijô:
Die Inszenierung der Macht

Abb. 5: Takatsubon Rakuchû Rakugaizu, Detail:
Schloßburg Nijô
Quelle: Nihon Bunka Kenkyûjo
Toyotomi Hideyoshi starb 1598. Als neuer
politischer Machthaber setzte sich Fürst Tokugawa Ieyasu 1600 mit militärischer
Gewalt durch. Um die Kontrolle über den symbolischen Mittelpunkt Japans, den
Kaiserhof, zu behaupten, ließ er bereits ab 1602 weniger als einen Kilometer
vom Kaiserpalast entfernt und in Nachbarschaft des alten Jurakutei die
Schloßburg Nijô errichten. Sie besaß einen Graben und eine Mauer mit Toren in
jeder Himmelsrichtung. Den Kern der Burg bildete die Hauptfestung (Honmaru),
die von einem eigenen Graben umgeben war. Hier befand sich auch der Hauptturm,
der jedes Gebäude im Zentrum der Stadt mit der Ausnahme der Großen Buddhahalle
des Hôkôji-Tempels überragte. Daneben lag
die Zweite Festung (Ni-no-maru) mit Wohn- und Repräsentationsgebäuden. Hinzu
kamen Gartenanlagen.

Abb. 6: Raumplan des Ninomaru-Palastes, Schloßburg
Nijô, Kyôto
Nach: http://www.inr.co.jp/zakkaya/image/kanko/
Der Repräsentationsbereich der Zweiten Festung
bestand aus fünf Gebäuden, die zwar durch Flure miteinander verbunden waren,
deren Zutritt aber streng nach dem Status der Besucher geregelt war. In der
Vorhalle (Tôzaburai) erfolgte die Eingangskontrolle. Die Geleitmannschaften der
Besucher mußten in Wartezimmern zurückbleiben. Wer Audienzrecht besaß,
durchquerte eine Lobby (Shikidai), in der auch die Minister des Shôgun
Arbeitszimmer besaßen. Das dritte Gebäude war die Große Audienzhalle (Ôhiroma).
Hier befand sich eine Audienzhalle für die „äußeren“ Fürsten, die nicht zu den
bewährten und mit wichtigen politischen Aufgaben betrauten Vasallen gehörten.
Ihr Weg endete hier. Die übrigen, „inneren“ Fürsten durften die daneben liegende
zweiteilige Audienzhalle betreten. Wirklich wichtige Vasallen und Berater
empfing der Shôgun allerdings in seiner Privaten Audienzhalle (Kuroshoin oder
Kohiroma). Und für seine eigenen Bedürfnisse standen ihm im letzten Gebäude
noch Privatgemächer (Shiroshoin oder Gozanoma) zur Verfügung. Jedes der drei
letztgenannten Gebäude besaß eine Raumsuite im Studierzimmer-Stil mit oberer
und unterer Stufe, so daß die hierarchische Ordnung in jedem Raum völlig außer
Frage stand.
Burg Nijô erfüllte keine administrativen oder ökonomischen
Funktionen in der Stadtherrschaft. Die Verwaltung Kyôtos oblag Statthaltern der
Tokugawa, die ihren Amtssitz direkt neben der Burg hatten. Es war auch nie
daran gedacht gewesen, daß die Spitzen des Hauses Tokugawa hier auf Dauer residieren
sollten. Tokugawa Ieyasu bezog die Burg nach ihrer Fertigstellung im Herbst
1603 eigens, um von kaiserlichen Gesandten seine Ernennung zum Shôgun
entgegenzunehmen. Er kam später noch einige Male nach Kyôto, um die noch recht
labile politische Lage in Zentral- und Westjapan zu kontrollieren. Nach der
endgültigen Konsolidierung der Tokugawa-Herrschaft entfiel diese Notwendigkeit,
und die weiteren Besuche nahmen rein symbolischen Charakter an. Ieyasus Sohn
und Nachfolger Hidetada (1579-1632) hielt nur noch zweimal in Kyôto Einzug,
nämlich 1623 als amtierender und 1626 als abgedankter Shôgun. Auf dieser
zweiten Reise begleitete ihn sein Sohn Iemitsu (1604-1651), der dritte Shôgun.

Abb. 7: Rakuchû Rakugaizu Detail: Kaiserzug in die
Nijô-Burg.
Quelle: Museum Okayama
In einer Neuinszenierung der Ereignisse von 1588
ließen Hidetada und Iemitsu den damaligen Kaiser mit großem Gefolge in die Burg
Nijô ziehen. Kaiser Go-Mizunoo (1596-1680) hatte 1620 nach jahrelangen
Verhandlungen eine Tochter Hidetadas zur Frau genommen; er machte also eine Art
Familienbesuch bei Schwiegervater und Schwager. Es ist aber unstrittig, daß es
den Tokugawa vor allem darauf ankam, ihre noch junge Herrschaft durch diesen
Besuch nach dem Vorbild Toyotomi Hideyoshis aufzuwerten. Der Kaiser blieb fünf
Tage in der Nijô-Burg, ebenso lange also, wie es sein Vater und Vorgänger
Go-Yôzei 1588 bei Hideyoshi ausgehalten hatte.
Der holländische Kaufmann Conrad Kramer (gest. 1638) hat den
Umzug des Kaisers nach einer Audienz in der Nijô-Burg miterlebt und ausführlich
beschrieben. Er staunte
über die „riesige Menge Volks“, die sich „schon länger als zwei Tage zuvor aus
allen Gegenden des Reiches Japan versammelt hatte“,
um das prachtvolle Spektakel zu erleben. Kramer kannte auch das Innere der Burg
aus eigener Anschauung. Für den Besuch des Kaisers war die Nijô-Burg zwischen
1624 und 1626 erheblich umgebaut worden. Go-Mizunoo erhielt einen eigenen,
komfortablen Wohnbereich mit bestem Blick auf den Garten und einer eigenen
Nô-Theater-Bühne. Vor allem aber wurden die Räume in der Zweiten Festung von
Kanô Tan’yû (1602-1674), dem Enkel Eitokus und Leiter der inzwischen fest
etablierten Kanô-Schule der japanischen Malerei, neu gestaltet. Er wählte für
die Große Audienzhalle und die Lobby, welche der Kaiser unweigerlich betreten
mußte, ein einziges Motiv: Kiefernbäume auf Goldgrund. Die Wahl dieses Motivs
war alles andere als beliebig. Die Kiefern an den Wänden harmonisierten nicht
nur mit dem sorgsam gestalteten Schloßgarten, der durch die bei gutem Wetter
geöffneten Schiebetüren zum Greifen nahe schien. Die immergrüne Kiefer gilt in
Japan und China als Symbol für Langlebigkeit, unaufhörliches Wachstum und
Beständigkeit und darum als Glücksbringer mit engen Beziehungen zum Göttlichen
– ähnlich wie der germanische Tannenbaum. Tan’yûs Kiefernbäume strahlten auf
den Betrachter erhabene Selbstsicherheit aus, ohne Widerspruch zu provozieren.
Zugleich erinnern sie an die Bühne des damals beliebten Nô-Theaters, dessen
einzige Kulisse in einer gemalten Kiefer besteht. Der von diesen multiplen
Konnotationen überwältigte Besucher mußte sich in diesen Räumen unwillkürlich
als passiver Teilnehmer an einer würdevollen Inszenierung empfinden. „Solche
Gemälde schaffen Umgebungen, die der sozialen Kontrolle dienen“,
urteilt daher Carolyn Wheelwright treffend. Man muß nur hinzufügen, daß es hier
um Kontrolle innerhalb der herrschenden Klasse ging. Denn nur sie konnte
diese Bilder sehen.

Abb. 8: Nachgestellte Fürstenaudienz in der Großen
Audienzhalle der Nijô-Burg, Kyôto
Nach Go-Mizunoo hat allerdings kein Kaiser mehr
jemals die Nijô-Burg betreten. Auch sein damaliger Gastgeber, der dritte Shôgun
Iemitsu, kam nur noch einmal, 1634, hierher. Zwischen 1635 und 1867 weilte
überhaupt kein Shôgun in Kyôto – die Nijô-Burg war in dieser Zeit nicht mehr
als ein „rien sacré“, ein
„heiliges Nichts“ oder „leeres Zentrum“,
wie dies Roland Barthes genannt hätte. Barthes bezog sich damit allerding auf
Tôkyô, das zur Zeit der Tokugawa-Herrschaft Edo hieß und der eigentliche Sitz der
Shôgune war. Und es war kein Zufall, daß die Shôgune ihr Zentrum in der
Kaiserstadt Kyôto in dem Moment leerstehen ließen, als sie mit dem Aufbau der
von ihnen eingerichteten neuen Hauptstadt Edo gerade fertig waren.
5. Edo:
Der goldene Berg
Den Tokugawa bedeutete ihre Hauptstadt Edo
„Symbol und Substanz ihrer Herrschaft“,
wie William Coaldrake formuliert hat. Seit 1590 bauten sie Edo sorgfältig als
Machtzentrum auf. Die von ihnen dabei beachteten geomantischen und
kosmologischen Grundzüge der Stadtanlage lassen sich gut an der Spiralform
ablesen, zu der sich Edos Struktur abstrahieren läßt.
Den Mittelpunkt dieser Spirale bildete die Burg der Tokugawa. An diese Burg
schlossen sich, militärisch und kosmologisch wirkungsvoll plaziert, ummauerte
Residenzen der Fürsten und Vasallen an. Die Viertel des gemeinen Volkes
bildeten ein Segment des äußeren Siedlungsringes. An den kulturell wie
ökologisch kritischen Schnittstellen zur nicht-urbanen Außenwelt wurden große
buddhistische Tempel und shintôistische Heiligtümer angesiedelt,
die in bewährter Weise nicht nur spirituellen Schutz boten, sondern auch an der
Erschließung neuen Siedlungslandes beteiligt waren. An der Gesamtfläche Edos
machten die militärischen Einrichtungen und Residenzen der Fürsten und ihrer
Vasallen nach einer Erhebung von 1869 fast 70 % aus; die religiösen
Einrichtungen nahmen etwas mehr als 15 % ein, genausoviel wie die für das
gemeine Volk bereitgestellten Flächen.
Die gesamte Stadt war also darauf angelegt, ihren harten
Kern, nämlich die Burg des Shôgun, zu schützen.
Nach ihrem endgültigen Um- und Ausbau unter dem dritten Shôgun Iemitsu
sprengten ihre Proportionen alle dagewesenen Dimensionen. Der äußerste Graben
war beinahe 16 Kilometer lang und hatte einen Durchmesser von drei Kilometern.
26 Tore der äußeren Umwallung und weitere sechs Tore der inneren Mauern
regelten den Zutritt zum Burgbereich. Für den weitgereisten Hugenotten François
Caron, der in holländischen Diensten in den 1630er Jahren hierher kam, war Burg
Edo „einer sehr großen Stadt ähnlicher“ als einer europäischen Schloß- oder
Burganlage. Ihre
Struktur war so komplex, daß François Caron es für unmöglich hielt, „eine
bestimmte Form dieser so großen und vielgestaltigen Bauwerke, die wie ein
Wunder ineinanderlaufen, zu erkennen.“
Eigentlich bestand Burg Edo sogar aus zwei kompletten Burgen: der in drei
Festungen unterteilten Hauptburg, in welcher der Shôgun und seine Familie
lebten und repräsentierten, und der wesentlich kleineren Westburg
(Nishi-no-maru), die als Alterssitz abgedankter Shôgune oder als Sitz des Erben
gedacht war. Der Hauptturm der Hauptfestung ragte seit 1640 fast 60 m in die
Höhe und war damit der höchste Burgturm, der jemals in Japan errichtet wurde.
Die Farbenpracht und Ausschmückung des Burgturms und vieler weiterer Gebäude
erweckten bei Caron den Eindruck, „dieses große Kastell sei innen und außen ein
goldener Berg“.

Abb. 9: Edozu byôbu, Detail: Hauptfestung der Burg Edo
Quelle: Nationalmuseum für Geschichte und Volkskunde,
Chiba
Die überwältigende Wirkung der Architektur war
das Ergebnis gründlicher Planung, die seit 1632 besonderen Kommissaren für
Bauangelegenheiten und Architektur oblag. Die Vasallen der Tokugawa beteiligten
sich an den Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen je nach ihrem eigenen Vermögen
und Rang mit Arbeitskräften, Materialien und ab der zweiten Hälfte des 17.
Jahrhunderts auch finanziell. Seit der Zeit Iemitsus schufen die Tokugawa ein
System der Binnendifferenzierung innerhalb der Fürstenklasse, deren Regeln sich
gerade in der Architektur niederschlugen: Der Status eines Fürsten (gemessen an
der nominellen Höhe seiner Steuereinkünfte) entschied darüber, wie er seine
eigene Residenz in Edo gestalten, etwa welche Art von Toren er errichten durfte,
und durch welches der Burgtore er den Burgbereich betreten mußte.
Sein Status entschied auch über seine Behandlung am Hof. Nur hochgestellte
Fürsten durften sich zur Audienz beim Shôgun in die Untere Stufe der Großen
Audienzhalle der Hauptburg niederlassen. Sie hatten in dieser Halle, die wiederum
mit den bewährten Kiefernbildern aus der Schule des Kanô Tan’yû ausgemalt war,
ihren fest zugewiesenen Platz. Die im Rang niedrigeren Fürsten warteten in
einem Nebenraum; ihnen zeigte sich der Shôgun nur kurz im Stehen durch eine
geöffnete Schiebetür. Auch der Empfang ausländischer Gäste regelte sich
entsprechend ihrem protokollarischen Status.
Der deutsche Arzt Engelbert Kaempfer nahm 1691 an einer Hofreise der
holländischen Handelsmission teil. Da die Mission keinen offiziellen
diplomatischen Rang besaß, wurde ihnen nicht einmal eine Audienz gewährt,
sondern lediglich eine „Besichtigung“ in der Großen Audienzhalle. An deren
Ende, teilte Kaempfer mit, sitzet der Kaiser [Shôgun] auf einem mit
wenigen Matten erhabenen Estrich mit den beinen unter den leib geschlagen, und
ist daselbst seine Gestalt nicht wohl zu erkennen, weil das volle licht biß
dahin nicht reichet, die reverence auch zu geschwinde abgehet, und der
Zugelassene mit nieder gebogenem haupte verscheinen und wieder abziehen muß;
ohne sein Gesicht zu beschauung der Majestet zu erheben mügen.“
So wie die Holländer fanden sich die allermeisten, die zum Shôgun vorgelassen
wurden, in einer unverrücklichen räumlichen und symbolischen Distanz zum
Zentrum der politischen Macht. Der Shôgun, den nur hochgestellte Gäste direkt
ansprechen durften, saß oder
stand seinen Besuchern demnach zwar noch gegenüber; aber er befand sich stets
auf einer höheren Ebene, war unnahbar und kaum noch zu sehen.
6. Die
unsichtbare Macht
Engelbert Kaempfer fand die japanischen
Schloßburgen, die er in den 1690er Jahren sah, wirklich beeindruckend: Sie
leuchten mit ihren weißen Mauren, pasteÿen, pfort hausern von 2 oder mehr hohen
über sätzen, und einem schonen Krantzthurm der Residence, tapffer und weit ins
feld.“ Auf diese
Wirkung hin waren die Burgen ja auch angelegt worden. Doch seit der zweiten
Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde die Sichtbarkeit der Macht zurückgenommen. Im
Innern des Shôgunspalastes hatte sich dies zuerst angedeutet: Der Shôgun wurde
bei den Zeremonien als Person beinahe unsichtbar. Nun aber begann auch das
äußere Gehäuse der Macht zu verschwinden: 1657 ging der Hauptturm der Edo-Burg
bei einem Großbrand in Flammen auf. Die Ratgeber des sechzehnjährigen Shôguns
Ietsuna (1641-1680), der 1651 die Nachfolge seines Vaters Iemitsu angetreten
hatte, erklärten einen Wiederaufbau für zu kostspielig; außerdem sei es
anachronistisch, das Volk mit derartigen Bauten beeindrucken zu wollen.
Tatsächlich wurde der einst höchste Burgturm Japans nie mehr aufgebaut. Als der
Turm der Burg von Ôsaka, der zweithöchste Turm in Japan, 1665 vom Blitz
getroffen und zerstört wurde, erging es ihm genauso: Sein Fundament blieb für
die nächsten Jahrhunderte leer. Schließlich vernichtete der Blitz 1750 den Turm
der Nijô-Burg in Kyôto – und auch dieser wurde für verzichtbar erklärt. So
verloren die wichtigsten Schloßburgen der Tokugawa binnen hundert Jahren ihre
Türme ersatzlos.

Abb. 10: Leeres Fundament des Hauptturms, Schloßburg
Nijô, Kyôto
Quelle: http://www4.airnet.ne.jp/kmimu/castle/kinki/nijyo65.jpg
Im selben Zeitraum wurden im Zuge von
Instandsetzungen auch die einst so auffälligen Dächer der Residenzgebäude
flacher und konnten von außerhalb der Mauern kaum noch wahrgenommen werden. Die
Gärten der Anlagen wurden verkleinert und mit Baumhecken umgeben,
größere Parks verlegte man in die informellen und schwer zugänglichen
fürstlichen Residenzen der Außenbezirke.
Die einst so prominente Burg erhielt in der Folge einen beinahe „verborgenen
und privaten Aspekt.“ Dieser
bewußte Rückbau der öffentlichkeitswirksamen, sichtbaren Elemente der
Herrschaft verlief parallel zum Verlust persönlicher Macht, den die Shôgune
nach Iemitsu erfuhren. Immer stärker gebunden an das Palastzeremoniell, an die
bürokratischen Routinen und an die Gewohnheitsrechte ihrer fürstlichen Vasallen
erscheinen die meisten von ihnen wie Gefangene in einem goldenen Käfig – darin
dem Kaiser in Kyôto nicht unähnlich. Den Tiefpunkt erreichte ihre symbolische
Macht 1863, als die Hauptburg durch einen Brand zerstört wurde und den Tokugawa
das Geld und die politische Macht fehlten, um ihren Wiederaufbau durchzusetzen.
Für die kommenden vier Jahre residierten sie daher in der wesentlich kleineren
und schlichteren Westburg.

Abb. 11: Amtsverzicht des letzten Shôgun, Tokugawa
Yoshinobu, in der Privaten Audienzhalle der Nijô-Burg, Kyôto
Gemälde von Murata Tanryô (1872-1940), Shôtoku-Galerie
des Meiji-Schreins, Tôkyô
Dann, 1867, betrat der 15. Tokugawa-Shôgun,
Yoshinobu (1837-1913), noch einmal die Nijô-Burg in Kyôto. Am 8. November
dieses Jahres erklärte er dort den Verzicht auf sein Amt. Im

Abb. 12: Heutiges Tôkyô, Blick von Roppongi auf den
Kaiserpalast
Quelle: http://mk21.cool.ne.jp/Report/tower/roppongi/16kokkai~WM.JPG
folgenden Jahr zog der regierende Kaiser Mutsuhito
(1852-1912) ein letztes Mal in ein Shôgun-Schloß – und diesmal für immer. Die
Westburg von Edo, das nun Tôkyô genannt wurde, der bescheidene Rest dessen, was
260 Jahre zuvor angelegt worden war, ist seither der Palast des japanischen
Kaisers. Die Gräben wurden zugeschüttet, die äußeren Mauern fielen; sie wurden
durch Straßen ersetzt. Wo auf dem Schloßgrund Freiflächen entstanden, wurden
sie mit Bäumen bepflanzt.
Deshalb sieht Roland Barthes in dem heutigen unsichtbaren
Palast „nicht mehr als eine flüchtige Idee [...]; und diese Idee hat nicht die
Aufgabe, Macht auszustrahlen, sondern lediglich den Zweck, einer ganzen
städtischen Bewegung den Halt ihrer zentralen Leere zu geben und den Verkehr zu
einem beständigen Umweg zu zwingen.“
Der in Berlin lebende japanische Künstler Koganezawa Takehito widerspricht
dieser Sichtweise: „Das Zentrum von Tokio sieht leer
aus, aber das ist nicht unbedingt die ganze Wahrheit. Irgendjemand sieht
einfach nur Leere, aber vielleicht sehen andere dahinter eine unsichtbare
Kraft.“ Man spürt
diese Kraft, wenn sich zu bestimmten Anlässen Menschenmengen vor den Burgmauern
versammeln. Sie brauchen den Palast dahinter nicht mehr zu sehen. Der
symbolische Raum der Moderne hat sich von der Architektur abstrahiert und ist
vollends zum „heiligen Nichts“, zum imaginierten Raum geworden.

Abb. 13: Grundschulklasse 1943 vor der Nijû-Brücke des
Kaiserpalastes, Tôkyô
Quelle: Privatbesitz
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Autoren
G. Ulrich Großmann
Prof. Dr. phil.,
geb. 1953 in Marburg/Lahn. 1973-1979 Studium der Kunstgeschichte, Europäischen
Ethnologie und Christlichen Archäologie an den Universitäten Würzburg und
Marburg. 1994 Habilitation an der Universität Hannover (Fachbereich
Architektur), 1997 Umhabilitation an der Universität Bamberg (Kunstgeschichte
des Mittelalters). 1980-1986 Bauhistoriker am Westfälischen Freilichtmuseum
Detmold, 1986-1994 Gründungsdirektor des Weserrenaissance-Museums Schloß Brake,
Lemgo; seit 1994 Generaldirektor des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg.
Zweiter Vorsitzender des Arbeitskreises für Hausforschung seit 1982,
Vorsitzender seit 1988, Gründungsvorsitzender der Wartburg-Gesellschaft zur
Erforschung von Burgen und Schlössern seit 1992. – Auswahlbibliographie:
Marburg an der Lahn, Führer durch die Stadt und ihre Geschichte. Marburg 1972
(8/1997). – Mitarbeiter an Reclams Kunstführer IV, Hessen, Stuttgart 1978 und
1989. – Der Schloßbau 1530-1630 in Hessen, phil. Diss. 1979, Marburg 1980. –
Der spätmittelalterliche Fachwerkbau in Hessen, Königstein i. T. 1983. – Der
Fachwerkbau, Köln 1986 (Neubearbeitung: Der Fachwerkbau in Deutschland, Köln
1998). – Die Bockwindmühle. Schriften des Westfälischen Freilichtmuseums
Detmold 5, 1986. – Renaissance entlang der Weser, Köln 1989. – Einführung in
die historische Bauforschung, Darmstadt 1993. – Architektur und Museum –
Bauwerk und Sammlung. – Das Germanische Nationalmuseum und seine Architektur,
Ostfildern 1997. – Mehrere Kunstreiseführer im DuMont Buchverlag. Herausgeber
bzw. Mitherausgeber des Jahrbuchs für Hausforschung, der Berichte zur Haus- und
Bauforschung, der Schriftenreihen des Weserrenaissance-Museums (bis 1995) bzw.
des Germanischen Nationalmuseums (ab 1994) sowie der Forschungen zu Burgen und
Schlössern. Mehrere Publikationen in der Reihe Burgen, Schlösser und Wehrbauten
in Mitteleuropa, erschienen im Verlag Schnell & Steiner.
Rolf Gundlach
geb. 1931; Studium
der Ägyptologie, Altorientalistik und Semitistik; seit 1983 o. Professor
für Ägyptologie an der Universität Mainz. 1983-1989 Sekretär des Komitees für
Ägyptologie des Internationalen Museumsrates (ICOM), 1993-1997
Gründungssprecher des Sonderforschungsbereiches 295 „Kulturelle und sprachliche
Kontakte“ an der Universität Mainz. Aufsätze zur Ideologie des pharaonischen
Königtums und zu Struktur und Kult ägyptischer Tempel. Buchveröffentlichungen
u.a.: Der Pharao und sein Staat – Die Grundlegung der ägyptischen
Königsideologie im 4. und 3. Jahrtausend, Darmstadt 1998; Die Zwangsumsiedlung
auswärtiger Bevölkerung als Mittel ägyptischer Politik bis zum Ende des
Mittleren Reiches (Forschungen zur antiken Sklaverei, Bd. 26), Stuttgart 1994;
mit Hermann Weber (Hg.), Legitimation
und Funktion des Herrschers. Vom ägyptischen Pharao zum neuzeitlichen Diktator
(Schriften der Mainzer Philosophischen-Fakultätsgesellschaft, Bd. 13),
Stuttgart 1992. Mitherausgeber der Publikationsreihen „Ägyptologische Tempeltagungen“,
„Beiträge zur ägyptischen Königsideologie“, „Nordostafrikanisch/Westasiatische
Studien“.
Peter-Michael Hahn
geb. 1951, Studium
der Geschichte und Volkswirtschaftslehre in Düsseldorf in Düsseldorf und
Berlin, seit 1975 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Historische
Landeskunde der Pädagogischen Hochschule Berlin bzw. am Fachbereich
Geschichtswissenschaften der FU Berlin, 1977 Promotion, 1983-1989
Hochschulassistent für Historische Landeskunde am Fachbereich
Geschichtswissenschaften der FU Berlin, 1986 Habilitation, 1989-1990
Oberassistent für Geschichte der Frühen Neuzeit am Fachbereich
Geschichtswissenschaften der FU Berlin, WS 1990/91 apl. Professor an der FU
Berlin, ab WS 1992 Professor für Landesgeschichte mit dem Schwerpunkt
Brandenburg-Preußen der Universität Potsdam, ab 1999 Vorsitzender des
Rudolstädter Arbeitskreises zur Residenzkultur e.V., zahlreiche
Veröffentlichungen zur brandenburgischen Geschichte, im Zentrum der
Forschungstätigkeit steht das Problem von Hofkultur und der Zeichenhaftigkeit
dynastischen Handelns in der frühen Neuzeit.
Werner Paravicini
geb. 1942,
ausgebildet in Berlin (FU), Göttingen, Freiburg i.Br., Löwen und Mannheim, war
von 1970 bis 1984 wiss. Mitarbeiter am Deutschen Historischen Institut in
Paris, von 1984 bis 1993 Professor für mittlere und neuere Geschichte und
historische Hilfswissenschaften in Kiel und übernahm 1993 die Leitung des
Pariser Instituts. Er arbeitet über Hof und Adel im späten Mittelalter, die
Herzöge von Burgund und die Hanse in Westeuropa. Die Königliche Akademie von
Belgien in Brüssel, die Académie des Inscriptions et Belles-Lettres in Paris,
die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
haben ihn zum Mitglied gewählt. Als korrespondierendes Mitglied der Göttinger
Akademie leitet er deren Residenzen-Kommission.
Natascha Sojc
Studium der
Klassischen Archäologie, der Alten Geschichte und der Provinzialrömischen Archäologie
in München und Heidelberg. 2000 Abschluß der Promotion zu griechischen
Grabsteinen in kulturhistorischem Kontext, die unter dem Titel „Trauer auf
attischen Grabreliefs. Frauendarstellungen zwischen Ideal und Wirklichkeit“ veröffentlicht
wurde. Von 2001 bis 2003 Postdoktorandin im interdisziplinären
Graduiertenkolleg „Wahrnehmung der Geschlechterdifferenz in religiösen
Symbolsystemen“ an der Universität Würzburg. Ebenda z.Z. Stipendiatin der
Universität und Habilitation zu römischen Kaiserpalästen auf dem Palatin in
Rom. Daneben seit 2004 Leitung der archäologischen Dokumentationsarbeiten im
Bereich der ‚Domus Augustana‘ (Palatin), die von der Gerda Henkel Stifung gefördert
werden.
Reinhard Zöllner
geb. 1961,
studierte Geschichte, Latein und Japanologie an den Universitäten Kiel und
Hamburg und der Sophia-Universität Tokyo. Nach der Promotion in Kiel (1992)
wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Düsseldorf. 1997
habilitierte er sich in Trier im Fach Japanologie und wurde Professor für
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Japans an der Universität Halle-Wittenberg.
1999 nahm er den Ruf auf den Lehrstuhl für Ostasiatische Geschichte an der
Universität Erfurt an. 2003-2004 war er Toyota Visiting Professor an der
University of Michigan, Ann Arbor. Sein Forschungsschwerpunkt ist die
frühneuzeitliche und moderne Geschichte Japans.
[1] Frühere Zusammenfassungen der Sektion sind veröffentlicht in den
MRK 14,2 (2004) S. 34-37 (Jan Hirschbiegel, Werner Paravicini), und im Internet
bei Humanities, Sozial- und Kulturgeschichte unter der URL http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=469
(Jan Hirschbiegel).
Stat.
silv. 4.2.18-20, zitiert nach Fredrick, David:
Architecture and Surveillance in Flavian Rome, in: Flavian Rome. Culture,
Image, Text, hg. von Anthony J. Boyle
und William J. Dominik, Leiden
2003, S. 199-228, hier S. 215.
Mart. 8.36 zitiert
nach Klodt, Claudia: Bescheidene
Grösse. Die Herrschergestalt, der Kaiserpalast und die Stadt Rom. Literarische
Reflexionen monarchischer Selbstdarstellung, Göttingen 2001 (Hypomnemata, 137),
S. 50.
Suet. Cal. 22
zitiert nach Zanker, Paul:
Domitian’s Palace on the Palatine and the Imperial Image, in: Representations
of Empire. Rome and the Mediterranean World, hg. von Alan K. Bowman, Hannah M. Cotton, Martin Goodman und Simon Price,
Oxford 2002 (Proceedings of the British Academy, 114), S. 105-130 hier S. 106-108.
Jacopi, Irene, Tedone, Giovanna: Lo studiolo di Augusto. Ricomposizione e
ripristino, in: Bolletino di Archeologia 1-2 (1990) S. 143-148.
Papi, Emanuele: Art. „Domus: M. Tullius
Cicero (1)“, in: Lexicon Topographicum Urbis Romae II, 1995, S. 202-204. Vgl. Purcell, Nicholas: Art. „Forum Romanum
(the Republican Period)“, in: ebd., S. 325-336, hier S. 329-333.
Der
Legitimationsbedarf durch die Nähe des herrscherlichen Hauses zu einem heiligen
Ort steht in hellenistischer Tradition. Im republikanischen Rom hatte sie eine
spezielle Prägung erhalten, denn der Aristokrat mit Herrschaftsaspirationen
hatte den Nachweis zu führen, daß er ausreichend pietas (Frömmigkeit)
besaß, um Verantwortung für das römische Allgemeinwesen übernehmen zu können.
Tamm, Brigitta: Auditorium and
Palatium. A Study on Assembly-rooms in Roman Palaces during the 1st Century
B.C. and the 1st Century A.D., Lund 1963 (Stockholm Studies in Classical
Archaeology, 2), hier S. 28-43.
Tomei, Maria A.: Die Residenz der
ersten Kaiser – Der Palatin in augusteischer Zeit, in: Die Kaiserpaläste auf
dem Palatin in Rom, hg. von Adolf Hoffmann und Ulrike Wulf, Mainz am Rhein
2004, S. 6-17.
Dickmann, Jens-Arne: domus
frequentata. Anspruchsvolles Wohnen im pompejanischen Stadthaus, München
1999, hier S. 159-298.
Vgl.
Winterling, Aloys: Aula Regia.
Studien zur Institutionalisierung des römischen Kaiserhofes in der Zeit von
Augustus bis Commodus (31 v. Chr.-191 n. Chr.), München 1999, S. 138-142, und Saller, Richard: Patronage and
Friendship in Early Imperial Rome: Drawing the Distinction, in: Patronage in
Ancient Society hg. von Andrew Wallace-Hadrill,
London und New York 1989, S. 49-62.
Vgl. Dickmann 1999 (wie Anm. 10) S. 211-228
und 275-281.
Z.B. wollten Otho
und Vitellius Neros domus aurea vergrößern lassen, siehe Winterling 1999 (wie Anm. 11) S.
69 mit Anm. 126.
So die Reaktion des
Vespasian auf die domus aurea, siehe ebd., S. 69-70 mit Anm. 127. Vgl. Zanker 2002 (wie Anm. 4) S. 107-109.
Augustus brachte
seine familia in verschiedenen Häusern auf dem Palatin unter, vgl. Tomei 2004 (wie Anm. 9) S. 7-9, und Krause, Clemens: Die Domus Tiberiana –
Vom Wohnquartier zum Kaiserpalast, in: Hoffmann/
Wulf 2004 (wie Anm. 9) S. 32-58,
hier S. 45 und 47 mit Abb. 63.
Zu den verschiedenen
Datierungen der ‚Domus Tiberiana‘ siehe Winterling
1999 (wie Anm. 11) S. 56-67.
Beispielhaft für die
umfangreichen Umbauten ist der Bereich des Speisesaals ‚Cenatio Jovis‘, siehe Cassatella, Alessandro: Edifici
palatini nella Domus Flavia, in: Bolletino di Archeologia 3 (1990) S. 91-104.
Vgl. Winterling 1999 (wie Anm. 11) S.
83-116.
Umso wichtiger war
es, daß die Kaiser durch Auftreten und Führungsstil ihre Akzeptanz dieser
grundsätzlichen Differenz allgemein verständlich bekundeten.
Auf das Verhältnis
von kaiserlichen Villen und Palast, auf das hier nur hingewiesen werden kann,
gehen ein Leppert, Manfred: 23
Kaiservillen. Vorarbeiten zu Archäologie und Kulturgeschichte der Villeggiatur
der hohen Kaiserzeit, maschienen-schriftliche Dissertation, Freiburg im
Breisgau 1974, und Mayer, Emanuel:
Rom ist dort, wo der Kaiser ist. Untersuchungen zu den Staatsdenkmälern des
dezentralisierten Reiches von Diocletian bis Theodosius II., Mainz 2002, S.
22-27.
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